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   VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43   

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VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43 (https://dejure.org/2017,6199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2017 - 3 CE 17.43 (https://dejure.org/2017,6199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 3 CE 17.43 (https://dejure.org/2017,6199)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 152a; GG Art. 33 Abs. 2, Art. 103 Abs. 1; BeamStG § 9; BayLlBG Art. 16; BayHO Art. 48; BayBG Art. 48, Art. 49 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Stellenbesetzung im Hinblick auf Einstellungshöchstaltersgrenze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Parteien durch das Gericht hinsichtlich Altersbeschränkung der Versetzung

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Stellenbesetzung im Hinblick auf Einstellungshöchstaltersgrenze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Parteien durch das Gericht hinsichtlich Altersbeschränkung der Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43
    Der Senat hat ausführlich dargelegt, dass der aufnehmende Dienstherr grundsätzlich nicht verpflichtet ist, sein Einvernehmen zur Übernahme von Beamten anderer Dienstherrn zu erteilen (BVerwG, U.v. 13.11.1986 - 2 C 33.84 - juris Rn. 16).

    Dieses kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung aus allen Gründen unterbleiben, die die Ablehnung einer Einstellung rechtfertigen (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 37/03 - juris Rn. 25 m.w.N; U.v. 13.11.1986 a.a.O. Rn. 17; OVG NW, B.v. 3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 14 ff.), also vorliegend auch aus Altersgründen (vgl. Art. 23 BayBG, Art. 48 BayHO).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43
    Dieses kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung aus allen Gründen unterbleiben, die die Ablehnung einer Einstellung rechtfertigen (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 37/03 - juris Rn. 25 m.w.N; U.v. 13.11.1986 a.a.O. Rn. 17; OVG NW, B.v. 3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 14 ff.), also vorliegend auch aus Altersgründen (vgl. Art. 23 BayBG, Art. 48 BayHO).

    Soweit die Antragstellerin geltend macht, der Verweis auf die o.g. Rechtsprechung würde in keinerlei Bezug zum streitgegenständlichen Sachverhalt stehen, da es bei der Antragstellerin nicht um eine Neueinstellung, sondern um eine Versetzung zu einem früheren Dienstherr gehe, übersieht sie die vorangegangenen Ausführungen des Senats, der unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung bei der Versetzung die gleichen Grundsätze für anwendbar hält, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (s.o.; BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 37/03 - juris Rn. 25 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658

    Ablehnung der Versetzung auf eine Beförderungsstelle wegen Überschreitens der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43
    Der Anspruch der Antragstellerin auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG wird durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Dezember 2016 (Az. 3 CE 16.1658) nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).

    Gemessen an diesen Maßstäben und dem Vortrag der Antragstellerin im Rahmen des vorliegenden Verfahrens verletzt der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Dezember 2016 (Az. 3 CE 16.1658) nicht ihren Anspruch auf rechtliches Gehör.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2001 - 1 B 670/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens bzgl. der Besetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43
    Dieses kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung aus allen Gründen unterbleiben, die die Ablehnung einer Einstellung rechtfertigen (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 37/03 - juris Rn. 25 m.w.N; U.v. 13.11.1986 a.a.O. Rn. 17; OVG NW, B.v. 3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 14 ff.), also vorliegend auch aus Altersgründen (vgl. Art. 23 BayBG, Art. 48 BayHO).
  • VGH Bayern, 13.11.2013 - 10 C 13.2207

    Anhörungsrüge; Kenntnisnahme und Berücksichtigung des Klägervorbringens;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht" die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG a.a.O. Rn. 39), nicht aber dazu, den Vorstellungen eines Beteiligten zu folgen (BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 6 C 15/11 - juris Rn. 1; BayVGH" B.v. 13.11.2013 - 10 C 13.2207 - juris Rn. 2).
  • VG München, 16.08.2016 - M 5 E 16.2830

    Altersgrenze im Stellenbesetzungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43
    Im vorliegenden Fall hat das Gericht jedoch lediglich den Vortrag des Antragsgegners zu seiner Vorgehensweise im Rahmen der Auswahlentscheidung, die auch bereits Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens (Az. M 5 E 16.2830) war und dort entsprechend gewürdigt wurde (s. S. 8 des Beschluss des VG München vom 16. August 2016: "...die Erteilung einer Ausnahme von der Altersgrenze wurde unter Hinweis auf die fehlenden Voraussetzungen hierfür abgelehnt mit der Folge, dass die Antragstellerin nicht in einen Leistungsvergleich mit den weiteren Bewerberinnen einbezogen wurde."), in seiner Wirkung aufgezeigt.
  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43
    Im Zusammenhang mit der vom Antragsgegner in Bezug genommenen Altersgrenze hat der Senat in seinem Beschluss vom 23. Dezember 2016 auf die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vereinbarkeit von Einstellungshöchstaltersgrenzen (s. BVerwG, U.v. 11.10.2016 - 2 C 11/15 - juris zu § 14 Abs. 3 LBG NRW) mit dem Grundgesetz und Unionsrecht verwiesen.
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307

    Stellenbesetzung (Forstverwaltung); Abbruch des ursprünglichen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43
    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 23. Dezember 2016 festgestellt hat, dass es aus seiner Sicht auch möglich gewesen wäre, das Auswahlverfahren für einen Beförderungsdienstposten von vornherein auf die Beamtinnen/Beamten des staatlichen Bereichs zu beschränken (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2013 - 3 CE 13.307 - juris für die Begrenzung der Bewerber auf Beschäftigte der Staatlichen Forstverwaltung sowie der Bayerischen Staatsforsten), so sind diese Ausführungen lediglich als Ergänzung im Zusammenhang mit der aus seiner Sicht zulässigen nachträglichen Beschränkung der Auswahlentscheidung auf bereits im Staatsdienst stehende Beamte zu sehen.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43
    103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht" sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (BVerfG" B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 Rn. 35).
  • BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11

    Anhörungsrüge; Filmförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht" die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG a.a.O. Rn. 39), nicht aber dazu, den Vorstellungen eines Beteiligten zu folgen (BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 6 C 15/11 - juris Rn. 1; BayVGH" B.v. 13.11.2013 - 10 C 13.2207 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge als Rechtsbehelf zur Überprüfung der

  • VG Augsburg, 19.06.2019 - Au 2 E 19.284

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs - Nichtberücksichtigung einer

    Eine Beschränkung des Auswahlverfahrens auf bestimmte Bewerbergruppen kann auch nachträglich erfolgen und muss nicht schon in der konkreten Stellenausschreibung erfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2017 - 3 CE 17.43 - juris Rn. 9; B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 29).
  • VG Berlin, 14.02.2019 - 5 L 318.18

    Kein Anspruch auf Wechsel vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in

    Solche Gründe können etwa haushaltspolitischer und fiskalischer Natur sein (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 11 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 1 Bs 260/05 - juris Rn. 39; OVG Magdeburg, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 1 M 204/15 - juris Rn. 18; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 30; Beschluss vom 22. Februar 2017 - 3 CE 17.43 - juris Rn. 9; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. November 2017 - 1 M 106/17 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 6 ZB 17.782

    Voraussetzungen für Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

    Eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung ist anzunehmen" wenn das Gericht einen bis dahin im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt" mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerwG" B.v. 9.9.2016 - 9 B 78.15 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 23.8.2016 - 4 B 25.16 - juris Rn. 9; BayVGH" B.v. 22.2.2017 - 3 CE 17.43 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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