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   VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018   

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VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018 (https://dejure.org/2016,10780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018 (https://dejure.org/2016,10780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2016 - 10 ZB 15.2018 (https://dejure.org/2016,10780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Bewusstes Erzwingen des Abbremsens einer Straßenbahn durch einen Fußgänger in einer Fußgängerzone

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.11.1991 - 4 B 190.91
    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018
    Nach allgemeiner Auffassung darf das Gericht jedenfalls dann, wenn die Rechtsschutzvoraussetzungen nicht eindeutig sind, die Klage auch aus materiellen Gründen abweisen (BVerwG, B. v. 11.11.1991 - 4 B 190.91 - juris Rn. 6).

    Liegt nämlich nur im Hinblick auf einen der Begründungsteile ein Zulassungsgrund vor, so muss eine etwaige Zulassung daran scheitern, dass dieser Begründungsteil hinweggedacht werden könnte, ohne dass sich am Ausgang des Zulassungsverfahrens etwas änderte, weil bezüglich des anderen Begründungsteils keine Zulassungsgründe vorliegen (vgl. BVerwG, B. v. 11.11.1991, a. a. O., Rn. 4).

  • VGH Bayern, 26.09.2013 - 10 ZB 13.1593

    Fehlende Bevollmächtigung für den Antrag auf Zulassung der Berufung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018
    Besteht dieses Hindernis im Unvermögen, die Kosten des Rechtsstreits aufzubringen, obliegt es dem Rechtsschutzsuchenden, innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu stellen und eine vollständig ausgefüllte Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit den gegebenenfalls erforderlichen Belegen einzureichen (BayVGH, B. v. 10.6.2014 - 22 ZB 14.99 - juris Rn. 3 m. w. N.; B. v. 15.12.2011 - 12 C 11.1976 - juris Rn. 7 m. w. N.; B. v. 26.9.2013 - 10 ZB 13.1593 - juris Rn. 19).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 120/08

    Zeugeneinvernahme - Gebot der Einzelvernehmung - Einwendungen gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018
    Bei § 394 ZPO handelt es sich allerdings nur um eine bloße Ordnungsvorschrift (vgl. BFH, B. v. 15.10.2008 - X B 120/08 - juris Rn. 4 m. w. N.), deren Verletzung nicht als Verfahrensmangel anzusehen ist (Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 196) und daher auch nicht die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO rechtfertigen kann.
  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 ZB 14.2577

    Aufhebung der Annullierung eines Schengen-Visums

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (BayVGH, B. v. 10.2.2016 - 10 ZB 14.2577 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728

    Zur Frage einer Verpflichtung von Fußgängern, auf ihren Vorrang gegenüber

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018
    Ob § 11 Abs. 3 StVO im vorliegenden Fall daneben überhaupt eine Bedeutung zukommt, weil diese Regelung inhaltlich auf atypische Verkehrslagen zugeschnitten ist (vgl. BayVGH, B. v. 2.7.2014 - 10 C 12.2728 - juris Rn. 43 für ein Straßenmusikfestival) und nicht unbedingt auf eine Straßenbahn Anwendung findet, die im Linienbetrieb zulässigerweise durch eine Fußgängerzone fährt, kann offen bleiben, weil sich jedenfalls aus § 1 Abs. 2 StVO ergibt, dass der Kläger nicht auf seinem Vorrang als Fußgänger in der Fußgängerzone beharren und ihn durchsetzen darf, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass er durch sein Verhalten sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer schädigt.
  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132

    Zum Verhältnis des Straßenbahnverkehrs zum Fußgängerverkehr in Fußgängerbereichen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte dem Kläger mit Beschluss vom 18. Juni 2014 (10 C 12.132) Prozesskostenhilfe gewährt, weil offen sei, ob der Kläger sich verkehrswidrig verhalten habe, in welchem Verhältnis § 1 Abs. 2 StVO zur Regelung des § 41 Abs. 1 StVO i. V. m. Anlage 2 lfd.
  • VGH Bayern, 15.12.2011 - 12 C 11.1976

    Prozesskostenhilfe; bedingte Klageerhebung; unvollständiger Antrag innerhalb

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018
    Besteht dieses Hindernis im Unvermögen, die Kosten des Rechtsstreits aufzubringen, obliegt es dem Rechtsschutzsuchenden, innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu stellen und eine vollständig ausgefüllte Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit den gegebenenfalls erforderlichen Belegen einzureichen (BayVGH, B. v. 10.6.2014 - 22 ZB 14.99 - juris Rn. 3 m. w. N.; B. v. 15.12.2011 - 12 C 11.1976 - juris Rn. 7 m. w. N.; B. v. 26.9.2013 - 10 ZB 13.1593 - juris Rn. 19).
  • OVG Saarland, 27.07.2015 - 1 A 106/15

    Anforderungen an ein isoliertes Prozesskostenhilfegesuch bei beabsichtigtem

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018
    Der Kläger hat innerhalb der Frist für den Antrag auf Zulassung der Berufung nach § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO den Prozesskostenhilfeantrag und die nach § 117 Abs. 2 und Abs. 4 ZPO (i. V. m. § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO) erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Verwaltungsgericht Würzburg (zur fristwahrenden Antragstellung beim Verwaltungsgericht vgl. OVG Saarland, B. v. 27.7.2015 - 1 A 106/15 - juris Rn. 9) vorgelegt.
  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058

    Anspruch auf präventivpolizeiliches Einschreiten gegen Bildaufnahmen durch

    Denn das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung selbstständig tragend darauf gestützt, dass die Klage unbegründet und daher auch aus materiellen Gründen abzuweisen ist (zur Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2016 - 10 ZB 15.2018 - juris Rn. 37 m. w. N.).

    Liegt nämlich nur im Hinblick auf einen der Begründungsteile ein Zulassungsgrund vor, so muss eine etwaige Zulassung daran scheitern, dass dieser Begründungsteil hinweggedacht werden könnte, ohne dass sich am Ausgang des Zulassungsverfahrens etwas änderte, weil bezüglich des anderen Begründungsteils keine Zulassungsgründe vorliegen (BayVGH, B.v. 22.4.2016 a. a. O. unter Verweis auf BVerwG, B.v. 11.11.1991 - 4 B 190.91 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3

    Sicherstellung von Geldscheinen bei einem Fremdbesitzer

    Es entscheidet daher alleine das Gericht darüber, welche Tatsachen zur Entscheidung des konkreten Streitfalls nach seiner Rechtsauffassung aufklärungsbedürftig sind (BayVGH, B.v. 22.4.2016 - 10 ZB 15.2018 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 04.05.2016 - 10 ZB 15.2737

    Hunde müssen Leine tragen

    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (vgl. BayVGH" B. v. 22.3.2016 - 10 ZB 15.2018 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VG Schwerin, 04.07.2023 - 4 B 162/23

    Kostentragungspflicht bei vollmachtloser Vertretung

    Dem im Parallelverfahren 4 A 126/23 SN eingereichten Schriftsatz vom 27. April 2023 zufolge gehen sie in Übereinstimmung mit den Antragstellern davon aus, dass letztere die Vollmacht ihnen gegenüber bereits vor Einleitung des vorliegenden Verfahrens wirksam widerrufen haben (vgl. zum Widerruf auch Schenk in: Schoch / Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: August 2022, § 67 VwGO, Rn. 93; BFH, Beschluss vom 7. März 1990 - IX B 256/89 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. April 2016 - 10 ZB 15.2018 -, juris Rn. 4 zur mündlichen Kündigung des durch eine - auch dem Gericht vorgelegte - schriftliche Vollmacht begründeten Mandatsverhältnisses).
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