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   VGH Bayern, 22.04.2016 - 5 BV 15.799   

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https://dejure.org/2016,10781
VGH Bayern, 22.04.2016 - 5 BV 15.799 (https://dejure.org/2016,10781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2016 - 5 BV 15.799 (https://dejure.org/2016,10781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2016 - 5 BV 15.799 (https://dejure.org/2016,10781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lda.brandenburg.de PDF

    Antragsberechtigung, Begriffsbestimmung, Personenbezogene Daten

  • fragdenstaat.de

    Personenbezogene Daten - Begriffsbestimmung - Antragsberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Personenbezogene Daten, Antragsberechtigung, Begriffsbestimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1107
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 5 BV 15.799
    Wenn man eine nicht rechtsfähige Personenvereinigung (Ortsverband einer politischen Partei) als "Jeder" im Sinne von § 4 UIG (in der Fassung von 1999) ansieht, weil sie bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirkt und auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nimmt (so BVerwG, U. v. 25.3.1999 - 7 C 21/98 -juris Rn. 20), ist es angezeigt, erst recht einer Fraktion eines Landesparlaments aufgrund ihrer insoweit herausgehobenen, aber doch verwaltungsfernen Position ein Zugangsrecht zu Informationen als "Jeder" zuzusprechen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2013 - 12 N 8.12

    Informationsanspruch; anspruchsverpflichtete Stelle; Fraktion des Deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 5 BV 15.799
    Ebenso wie Fraktionen des Deutschen Bundestages (nicht anspruchsverpflichtet nach OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 26.2.2013 - OVG 12 N 8.12 - juris; Scheel in Berger/Partsch/Roth/Scheel, IFG, 2. Aufl. 2013, Fußnote 34 zu § 1 Rn. 21 hält sie aber für anspruchsberechtigt) ist eine Fraktion nach dem Berliner Fraktionsgesetz nicht Teil der Verwaltung.
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 4 N 16.461

    Kommunale Informationsfreiheitssatzung darf nicht zu Grundrechtseingriffen führen

    Auch kann die Antragsbefugnis nicht deswegen verneint werden, weil der Antragsteller für das von ihm im Gemeindegebiet angemeldete Gewerbe, eine juristische Person des Privatrechts, einen eigenen Informationsanspruch auf der Basis des § 3 Var. 2 IFS geltend machen könnte (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2016 - 5 BV 15.799 - NVwZ 2016, 1107/1109 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 11.06.2018 - 2 A 452/17

    Einsichtverlangen in Fraktionsrechenschaftsberichte - Informationsfreiheit

    Der Kläger mag insoweit eine "Doppelrolle" innehaben, weil speziell er als gewähltes Mitglied der Regionalversammlung auch organschaftliche und damit kompetenziell ausgestaltete Aufgaben wahrnimmt.(Waldhoff, JuS 2017, 284, 286.) Durch das kommunalpolitische Mandat verliert er indes nicht seine "Jedermannsrechte" nach dem Informationszugangs- und -freiheitsrecht.
  • VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18

    Zugang zu einem Schriftwechsel zwischen dem Bundeskanzleramt und der Ehefrau des

    Das erfordert jedoch, dass die früher übermittelte mit der nunmehr begehrten Information übereinstimmt; es muss also eine Identität zwischen der von dem Antragsteller begehrten und der bei ihm bereits vorhandenen Information gegeben sein (Bayerischer VGH, Urteil vom 22. April 2016 - 5 BV 15.799 - NVwZ 2016, 1107 Rn. 28).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 3.23

    Pkw-Maut; ISA; Rechtsschutzbedürfnis; rechtsmissbräuchliche Klageerhebung;

    § 9 Abs. 3 IFG greift nur dann, wenn Identität zwischen der begehrten und der aus öffentlichen Quellen beschaffbaren bzw. der bereits erhaltenen Information besteht (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. April 2016 - 5 BV 15.799 - juris Rn. 28; VG Berlin, Urteil vom 29. April 2020 - VG 2 K 202.18 - juris Rn. 32 ff.; Sicko in: BeckOK InfoMedienR, IFG, Stand: 1. Mai 2023, § 9 Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2019 - 15 A 247/18

    Abgrenzung eines Landtagsabgeordneten von einer natürlichen Person im Sinn des §

    Dass dies nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG (Bund) anders beurteilt wird, weil dort der Kreis der Anspruchsberechtigten mit dem Terminus "Jeder" weiter gefasst ist, vgl. für eine Fraktion eines Abgeordnetenhauses Bay. VGH, Urteil vom 22. April 2016 - 5 BV 15.799 -, juris Rn. 21 ff.; sowie Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 83 (für Bundestagsabgeordnete); im Weiteren auch OVG NRW, Urteil vom 12. Juni 2003 - 8 A 4282/02 -, juris Rn. 19, beeinflusst die Interpretation von § 4 Abs. 1 IFG NRW mit Blick auf dessen engeren Wortlaut nicht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14

    Verfahren nach landesrechtlichem Informationsfreiheitsgesetz

    Ob mit dieser Formulierung eines "Jedermannrechts" auch juristische Personen des öffentlichen Rechts anspruchsberechtigt sind (vgl. für die Fraktion eines Landesparlamentes VGH München, Urt. v. 22.04.2016 - 5 BV15.799 -, NVwZ 2016, 1107; Schoch, NVwZ 2017, 97, 99) musste der Senat nicht entscheiden.
  • VG Berlin, 28.04.2020 - 2 K 85.18

    Zugang zu Informationen über die Softwareentwicklungsverträge im Zusammenhang mit

    Denn die in der Presseerklärung enthaltenen Informationen sind nicht identisch mit denjenigen, zu denen der Kläger mit der Klage Zugang erhalten möchte (vgl. zu § 9 Abs. 3 IFG: VGH München, Urteil vom 22. April 2016 - 5 BV 15.799 - juris Rn. 28).
  • VG Berlin, 14.07.2022 - 2 K 81.21

    Zugang eines Journalisten zu Informationen aus einer Datenbank des Presse- und

    Die allgemein zugänglichen Interviews (als Bild- und Audiodateien) sind deckungsgleiche Informationen mit den vom Bundespresseamt angefertigten Transkripten (vgl. VGH München, Urteil vom 22. April 2016 - 5 BV 15/799 - NVwZ 2016, 1107 Rn. 28; Schoch, IFG, 2. Auflage 2016, § 9 Rn. 42).
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