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   VGH Bayern, 22.05.2017 - 4 ZB 16.577   

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VGH Bayern, 22.05.2017 - 4 ZB 16.577 (https://dejure.org/2017,17620)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.05.2017 - 4 ZB 16.577 (https://dejure.org/2017,17620)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 4 ZB 16.577 (https://dejure.org/2017,17620)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VOL/A-EG § 2; GWB § 97 Abs. 4; BayVwVfG Art. 49a
    Teilrückforderung einer staatlichen Zuwendung zum Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilrückforderung einer staatlichen Zuwendung zum Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs wegen schweren Vergaberechtsverstoßes; Fehlende Losbildung bei der europaweiten Ausschreibung des Auftrags

  • ams-rae.de

    Berufungszulassungsverfahren: Teilrückforderung einer staatlichen Zuwendung wegen fehlender Losbildung

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Teilrückforderung einer staatlichen Zuwendung zum Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilrückforderung einer staatlichen Zuwendung zum Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs wegen schweren Vergaberechtsverstoßes; Fehlende Losbildung bei der europaweiten Ausschreibung des Auftrags

  • rechtsportal.de

    Zuwendung für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs; Rückforderung wegen schweren Vergaberechtsverstoßes; Losbildung bei der Ausschreibung; ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift; Verzinsung der Rückerstattung; Zuwendungsbescheid; Ermessen; Vergabe; Widerruf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Lose gebildet: Zuwendung ist (teilweise) zurückzubezahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schwerer Vergabeverstoß setzt kein Verschulden voraus! Rückforderung einer Zuwendung bei unterbliebener Losbildung regelmäßig unumgänglich!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie gewonnen, so zerronnen! (VPR 2017, 190)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie gewonnen, so zerronnen! (IBR 2017, 518)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 692
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325

    Nr. 3.1 ANBest-K-Pilotprojekt; schwerer Vergabeverstoß; ergänzende

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 4 ZB 16.577
    Die Aufnahme vergaberechtlicher Verfahrensverpflichtungen in den Zuwendungsbescheid soll der für die nachträgliche Prüfung und für einen möglichen Widerruf zuständigen Behörde entsprechende Nachforschungen und Nachweispflichten ersparen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 14.1428 - juris Rn. 53).

    Die Einhaltung der Vergabegrundsätze liegt insoweit allein in der Risikosphäre des Zuwendungsempfängers (BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 25).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein schwerer Vergaberechtsverstoß als förderrechtliche Konsequenz durchaus auch den völligen Ausschluss der betroffenen Auftragseinheit von der Förderung rechtfertigen kann (vgl. BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 4 ZB 14.1260

    Unzureichende Darlegung von Zulassungsgründen; staatliche Projektförderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 4 ZB 16.577
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn wie hier keine konkreten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit plausiblen Kostenabschätzungen der verschiedenen Vergabemodelle angestellt worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2014 - 4 ZB 14.1260 - BeckRS 2014, 58940).

    Die Darlegung konkreter Ausnahmegründe obliegt nach der Rechtsprechung des Senats der ausschreibungspflichtigen Stelle (BayVGH, B.v. 22.10.2014, a.a.O. Rn. 10).

    Vor diesem Hintergrund ist entgegen der Auffassung der Klägerin die erste Alternative der Nr. 4.2 der StMF-Rückforderungsrichtlinie einschlägig, weil ein Verstoß gegen das Gebot der losweisen Vergabe eine ungerechtfertigte Einschränkung des Wettbewerbs schon dadurch bewirkt, dass kleineren und stärker spezialisierten Unternehmen die Möglichkeit einer Beteiligung am Wettbewerb der Bieter genommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2014, a.a.O., Rn. 8).

  • VG München, 13.03.2014 - M 15 K 12.6087

    Rückforderung wegen Verminderung der zuwendungsfähigen Kosten und wegen schwerer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 4 ZB 16.577
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass für die Annahme eines schweren Vergaberechtsverstoßes nach dem Wortlaut und der tatsächlichen Handhabung der Richtlinien ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nicht erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2010 - 4 ZB 09.943 - juris Rn. 8; VG München, U.v. 13.3.2014 - M 15 K 12.6087 - juris Rn. 37), sondern dass insoweit allein die Tatsache einer ungerechtfertigten Einschränkung des Wettbewerbs ausreicht.

    Wird der auf den Normalfall zugeschnittene ermessensbindende Rahmen von 20-25% eingehalten, so kann die genaue Höhe der Rückforderungsquote nur dann als ermessensfehlerhaft gerügt werden, wenn in gleichgelagerten Fällen ein anderer (geringerer) Prozentsatz angewandt wurde und damit ein Gleichheitsverstoß vorliegt (vgl. VG München, U.v. 13.3.2014 - M 15 K 12.6087 - juris Rn. 38, 40).

  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 4 ZB 06.1321

    Gemeindliches U-Bahnprojekt; staatliche Förderung; Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 4 ZB 16.577
    Diese Handhabung der ermessensbindenden StMF-Rückforderungsrichtlinie ist wegen des insoweit eingeschränkten gerichtlichen Überprüfmaßstabes (vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2008 - 4 ZB 06.1321 - juris Rn. 9) nicht zu beanstanden.

    Dass die Aufteilung in Lose in der vergaberechtlichen Literatur in der Regel nur als ein Bestandteil des von § 97 Abs. 4 GWB erfassten Mittelstandsschutzes abgehandelt wird, steht dem nicht entgegen, weil der Beklagte bei der Ausformung und Anwendung seiner Förder- und Rückforderungsrichtlinien nicht an die gesetzliche Begriffsbildung im Wettbewerbsrecht gebunden ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2008 - 4 ZB 06.1321 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 18.02.2010 - 4 ZB 09.943

    Zuwendung für Erweiterungsbau einer Grundschule und die Errichtung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 4 ZB 16.577
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass für die Annahme eines schweren Vergaberechtsverstoßes nach dem Wortlaut und der tatsächlichen Handhabung der Richtlinien ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nicht erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2010 - 4 ZB 09.943 - juris Rn. 8; VG München, U.v. 13.3.2014 - M 15 K 12.6087 - juris Rn. 37), sondern dass insoweit allein die Tatsache einer ungerechtfertigten Einschränkung des Wettbewerbs ausreicht.

    Für die Auslegung der in der Richtlinie genannten Begriffe kommt es nur darauf an, wie der Beklagte die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang er infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden war (BayVGH, B.v. 18.2.2010 - 4 ZB 09.943 - juris Rn. 5).

  • VG Augsburg, 11.06.2013 - Au 3 K 12.1229

    Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Zinsen im Einzelfall; Ermessensfehler

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 4 ZB 16.577
    In Bezug auf das von der Klägerin zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. Juni 2013 (Az. Au 3 K 12.1229) hat er zutreffend ausgeführt, dass diesem eine Sonderkonstellation in Form einer früheren Einlassung der beklagten Behörde zugrunde lag, so dass diese Entscheidung für den vorliegenden Fall nichts hergibt.
  • VGH Bayern, 20.01.2016 - 21 ZB 14.1428

    Rückforderung von Subventionen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 4 ZB 16.577
    Die Aufnahme vergaberechtlicher Verfahrensverpflichtungen in den Zuwendungsbescheid soll der für die nachträgliche Prüfung und für einen möglichen Widerruf zuständigen Behörde entsprechende Nachforschungen und Nachweispflichten ersparen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 14.1428 - juris Rn. 53).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 4 ZB 16.577
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird insoweit weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.).
  • VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119

    Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau

    Ausreichend hierfür ist allein die Tatsache einer ungerechtfertigten Einschränkung des Wettbewerbs unter dem Gesichtspunkt, dass die unterbliebene Aufteilung in Lose zu einer Marktdiskriminierung all derjenigen Unternehmen geführt hat, die kein Gesamtangebot abgeben konnten oder wollten (BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 4 ZB 16.577 - juris Rn. 19).

    Die Grenzen der Interpretationen von Richtlinien vorliegender Art durch die zur Entscheidung berufene Behörde werden hier allein durch den gesetzlich umrissenen Subventionszweck bestimmt (vgl. BVerwG U.v. 17.1.1996 - 11 C 5/95 - juris Rn. 21; U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 4 ZB 16.577 - juris Rn. 20; U.v. 21.8.2002 - 4 B 00.1936 - juris Rn. 16; B.v 11.2.2011 - 4 ZB 09.3145 - juris Rn. 6; U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26; VG München, U. v. 27.1.2020 - M 31 K 19.4697 - juris Rn. 22).

    Die Aufnahme vergaberechtlicher Verfahrensverpflichtungen in den Zuwendungsbescheid soll der für die nachträgliche Prüfung und für einen möglichen Widerruf zuständigen Behörde entsprechende Nachforschungen und Nachweispflichten ersparen (BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 4 ZB 16.577 - juris Rn. 21; B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 14.1428 - juris Rn. 53; B.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 24).

    Die Aufnahme vergaberechtlicher Verfahrensverpflichtungen in den Zuwendungsbescheid soll der für die nachträgliche Prüfung und für einen möglichen Widerruf zuständigen Behörde entsprechende Nachforschungen und Nachweispflichten ersparen (BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 4 ZB 16.577 - juris Rn. 21; B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 14.1428 - juris Rn. 53; B.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 24).

    Wird der auf den Normalfall zugeschnittene ermessensbindende Rahmen von 20 bis 25% eingehalten, so kann die genaue Höhe der Rückforderungsquote nur dann als ermessensfehlerhaft gerügt werden, wenn in gleichgelagerten Fällen ein anderer (geringerer) Prozentsatz angewandt wurde und damit ein Gleichheitsverstoß vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 4 ZB 16.577 - juris Rn. 23 - 24, juris; VG München, U.v. 13.3.2014 - M 15 K 12.6087 - juris Rn. 38, 40).

  • VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 16.1879

    Rückforderung von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale

    Diesbezügliche Erkenntnisse oder Erwägungen müssen nämlich im Einzelnen nachprüfbar dokumentiert und können nicht lediglich anlässlich einer nachträglichen Überprüfung pauschal behauptet werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.05.2017 - 4 ZB 16.577, Rn. 15).

    Kommt sie dieser Obliegenheit nicht nach, ist vom Regelfall der Verpflichtung zur Einholung und Vorlage von drei Vergleichsangebote auszugehen, ohne dass es im Verwaltungsverfahren oder in einem späteren gerichtlichen Verfahren einer weiteren Sachaufklärung oder gar Beweiserhebung bedarf (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, B. v. 22. Mai 2017 - 4 ZB 16.577 -, Rn. 15 und B.v. 22.10.2014 - 4 ZB 14.1260 - BeckRS 2014, 58940).

  • VG München, 20.05.2020 - M 31 K 16.5187

    Widerruf einer Zuwendung für kommunale Baumaßnahme bei Verstoß gegen Auflage der

    Wenn der auf den Normalfall zugeschnittene ermessensbindende Rahmen eingehalten wird, so kann die genaue Höhe der Rückforderungsquote nur dann als ermessensfehlerhaft gerügt werden, wenn in gleichgelagerten Fällen ein anderer (geringerer) Prozentsatz angewandt wurde und damit ein Gleichheitsverstoß vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 4 ZB 16.577 -, Rn. 23 f., juris; VG München, U.v. 13.3.2014 - M 15 K 12.6087 - juris Rn. 38, 40).
  • VG München, 20.05.2020 - M 31 K 16.5186

    Versagung der Zuwendung für kommunale Baumaßnahme bei schwerem Verstoß gegen das

    Wenn der auf den Normalfall zugeschnittene ermessensbindende Rahmen eingehalten wird, so kann die genaue Höhe der Rückforderungsquote nur dann als ermessensfehlerhaft gerügt werden, wenn in gleichgelagerten Fällen ein anderer (geringerer) Prozentsatz angewandt wurde und damit ein Gleichheitsverstoß vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 4 ZB 16.577 - juris Rn. 23 f.; VG München, U.v. 13.3.2014 - M 15 K 12.6087 - juris Rn. 38, 40).
  • VG München, 20.05.2020 - M 31 K 16.5185

    Keine Zuwendung für kommunale Baumaßnahme bei schwerem Verstoß gegen das

    Wenn der auf den Normalfall zugeschnittene ermessensbindende Rahmen eingehalten wird, so kann die genaue Höhe der Rückforderungsquote nur dann als ermessensfehlerhaft gerügt werden, wenn in gleichgelagerten Fällen ein anderer (geringerer) Prozentsatz angewandt wurde und damit ein Gleichheitsverstoß vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 4 ZB 16.577 - juris Rn. 23 f.; VG München, U.v. 13.3.2014 - M 15 K 12.6087 - juris Rn. 38, 40).
  • VG München, 20.05.2020 - M 31 K 16.1619

    Teilweiser Widerruf einer Zuwendung aufgrund schwerer Vergabeverstöße

    Wird der auf den Normalfall zugeschnittene ermessensbindende Rahmen von 20 bis 25% eingehalten, so kann die genaue Höhe der Rückforderungsquote nur dann als ermessensfehlerhaft gerügt werden, wenn in gleichgelagerten Fällen ein anderer (geringerer) Prozentsatz angewandt wurde und damit ein Gleichheitsverstoß vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 4 ZB 16.577 -juris Rn. 23 - 24, juris; VG München, U.v. 13.3.2014 - M 15 K 12.6087 - juris Rn. 38, 40).
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