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   VGH Bayern, 22.07.2008 - 10 CS 08.1142   

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https://dejure.org/2008,48595
VGH Bayern, 22.07.2008 - 10 CS 08.1142 (https://dejure.org/2008,48595)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.07.2008 - 10 CS 08.1142 (https://dejure.org/2008,48595)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 10 CS 08.1142 (https://dejure.org/2008,48595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sportwetten; Hauptsacheerledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 10.07.2008 - 10 CS 08.1554

    Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter; Staatsmonopol

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 10 CS 08.1142
    Wie der Senat in mehreren Parallelverfahren (10 CS 08.1364, 10 CS 08.1543 und 10 CS 08.1554) entschieden hat, erweist sich die Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV auf Sportwettenvermittler, die im Inland nicht konzessioniert sind, bei der im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als verfassungsgemäß und europarechtskonform.

    Zur näheren Begründung kann insbesondere auf die Ausführungen in dem nahezu gleich gelagerten Beschluss vom 10. Juli 2008 zum Verfahren 10 CS 08.1554, in dem der Rechtsanwalt der Antragstellerin ebenfalls Prozessvertreter gewesen ist, verwiesen werden.

    Diesen Streitwert setzt der Senat in ständiger Rechtsprechung in vergleichbaren Eilverfahren an (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2008 im Verfahren 10 CS 08.1554).

  • VGH Bayern, 08.07.2008 - 10 CS 08.1364

    Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter ; Staatsmonopol

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 10 CS 08.1142
    Wie der Senat in mehreren Parallelverfahren (10 CS 08.1364, 10 CS 08.1543 und 10 CS 08.1554) entschieden hat, erweist sich die Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV auf Sportwettenvermittler, die im Inland nicht konzessioniert sind, bei der im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als verfassungsgemäß und europarechtskonform.
  • VGH Bayern, 08.07.2008 - 10 CS 08.1543

    Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter; Staatsmonopol

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 10 CS 08.1142
    Wie der Senat in mehreren Parallelverfahren (10 CS 08.1364, 10 CS 08.1543 und 10 CS 08.1554) entschieden hat, erweist sich die Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV auf Sportwettenvermittler, die im Inland nicht konzessioniert sind, bei der im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als verfassungsgemäß und europarechtskonform.
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