Rechtsprechung
VGH Bayern, 22.09.2017 - 22 ZB 17.1641 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 103 Abs. 1; GewO § 35 Abs. 1 S. 1, S. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2
Gewerbeuntersagung wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Gewerbeuntersagung wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 S. 1
Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; Nichtnachkommen der Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft - rechtsportal.de
Erweiterte Gewerbeuntersagung; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden; rechtliches Gehör; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände; Zahlungspflichten; Gewerbetreibender
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 03.03.2017 - M 16 K 16.2716
- VGH Bayern, 10.05.2017 - 22 C 17.643
- VG München, 06.07.2017 - M 16 K 16.2716
- VGH Bayern, 22.09.2017 - 22 ZB 17.1641
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2017 - 22 ZB 17.1641
Unterlässt es ein - zumal anwaltlich vertretener - Beteiligter, die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen, so kann er einen Rechtsbehelf nicht auf eine behauptete Verletzung des Grundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG stützen (vgl. BVerfG, B.v. 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220/225 mit Nachweisen aus der älteren Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts).