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VGH Bayern, 22.10.2008 - 10 B 08.1984 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abschleppmaßnahme; mobiles Halteverbot; Vorlaufzeit; Beweislast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 B 08.449
Vorlaufzeit von drei Tagen bevor nach einer Dauerparkflächenänderung …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 10 B 08.1984
Diese Einschränkung der Kostenerhebung folgt aus Art. 9 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 16 Abs. 5 KG (vgl. BayVGH vom 17.4.2008, 10 B 08.449 - juris RdNr. 12).Im Regelfall können die Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs nur bei Einräumung einer Mindestvorlauffrist von drei vollen Tagen verlangt werden (vgl. VGH BW vom 13.2.2007 NJW 2007, 2058; BayVGH vom 17.4.2008 10 B 08.449 juris RdNr. 14-20).
- VGH Bayern, 03.05.2001 - 24 B 00.242
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 10 B 08.1984
Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die Kostenerhebung insbesondere in den Fällen unbillig, in denen ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Dauerparkplatz abstellt und nach Errichtung eines mobilen Halteverbots abgeschleppt wird, ohne dass ihm vorher eine angemessene Frist zur Reaktion (sog. Vorlaufzeit) eingeräumt worden ist (vgl. BVerwG vom 11.12.1996 BVerwGE 102, 316; BayVGH vom 3.5.2001 24 B 00.242 juris RdNr. 30 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 1 S 822/05
Abschleppen eines zunächst erlaubt abgestellte KFZ nach Aufstellen eines mobilen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 10 B 08.1984
Im Regelfall können die Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs nur bei Einräumung einer Mindestvorlauffrist von drei vollen Tagen verlangt werden (vgl. VGH BW vom 13.2.2007 NJW 2007, 2058; BayVGH vom 17.4.2008 10 B 08.449 juris RdNr. 14-20). - BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95
Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 10 B 08.1984
Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die Kostenerhebung insbesondere in den Fällen unbillig, in denen ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Dauerparkplatz abstellt und nach Errichtung eines mobilen Halteverbots abgeschleppt wird, ohne dass ihm vorher eine angemessene Frist zur Reaktion (sog. Vorlaufzeit) eingeräumt worden ist (vgl. BVerwG vom 11.12.1996 BVerwGE 102, 316; BayVGH vom 3.5.2001 24 B 00.242 juris RdNr. 30 ff.).
- VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 B 12.2569
Bei einer Abschleppmaßnahme (Sicherstellung) zur Eigentumssicherung ist schon …
Gemäß Art. 9 Abs. 2 Satz 1 PAG erhebt die Polizei für die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme von dem für die Störung (nach Art. 7 oder 8 PAG) Verantwortlichen die Kosten (Auslagen und Gebühren; zu dieser Rechtsgrundlage für die Auferlegung von Abschleppkosten vgl. z.B. BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 10 B 08.1984 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 18.02.2014 - 10 ZB 11.2172
Versetzung eines Kraftfahrzeugs; verbotswidriges Parken vor einem …
Danach setze die Kostenerhebung voraus, dass die Polizei eine Maßnahme an Stelle des Verantwortlichen unmittelbar ausgeführt habe, die abgerechneten Kosten dafür angefallen seien und die zugrunde liegende Maßnahme im maßgeblichen Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens rechtmäßig gewesen sei (vgl. so auch BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 10 B 08.1984 - juris Rn. 12;… U.v. 14.4.2008 - 10 B 08.449 - juris Rn. 12). - VG München, 14.11.2012 - M 7 K 11.6086 Beruft sich ein Bürger auf die Einwendung der Unbilligkeit nach Art. 76 Satz 4 PAG , so trägt er die materielle Beweislast dafür, dass die seine Einwendung tragenden Umstände vorliegen (BayVGH vom 22.10.2008 Az. 10 B 08.1984 RdNr. 18 -juris-).
- VG München, 04.04.2012 - M 7 K 11.4926 Die Billigkeitsklausel ermöglicht es in Härtefällen, in denen die Kostenerhebung dem natürlichen Gerechtigkeitsgefühl widerspricht, von der Kostenerhebung abzusehen (BayVGH vom 17.4.2008 Az. 10 B 08.449 RdNr. 14; vom 22.10.2008 Az. 10 B 08.1984 RdNr. 14 -juris-).
- VG München, 21.04.2010 - M 7 K 09.5566 Eine Vorlaufsfrist für die Bekanntgabe der Schilder von drei vollen Tagen wird für erforderlich, aber auch für angemessen gehalten (…dazu BVerwG vom 11.12.1996, a.a.O; BayVGH vom 22. Oktober 2008, Az. 10 B 08.1984 und vom 3. Mai 2001, Az. 24 B 00.242 - juris -).
- VG München, 07.08.2013 - M 7 K 13.2337 Kann aber nicht nachgewiesen werden, dass die Vorlaufzeit nicht eingehalten worden ist, trifft den Bürger das Risiko der Nichterweislichkeit (vgl. BayVGH v. 22.10.2008, 10 B 08.1984 - [...]).