Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30867
VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 (https://dejure.org/2015,30867)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 (https://dejure.org/2015,30867)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 (https://dejure.org/2015,30867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,30867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung öffentlicher Feld- und Waldwege; Rechtmäßigkeitskontrolle einer straßenrechtlichen Einziehungsverfügung; Abwehrrecht des Vorhabenträgers einer bestandskräftig planfestgestellten Deponie für ...

  • rewis.io

    Klagebefugnis des Anliegers gegen die Einziehung einer Straße

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung öffentlicher Feld- und Waldwege; Rechtmäßigkeitskontrolle einer straßenrechtlichen Einziehungsverfügung; Abwehrrecht des Vorhabenträgers einer bestandskräftig planfestgestellten Deponie für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1981 - 5 S 1353/80

    Teileinziehung einer Straße; Anliegergebrauch; Sperrung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
    Die Beklagte kann die behauptete Fehlerhaftigkeit dieser Rechtsauffassung - ungeachtet der Tatsache, dass es hier um landesrechtliche Vorschriften geht - schon deshalb nicht auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Urteil vom 25. Juni 1981 - 5 S 1353/80 (NJW 1982, 402/403) stützen, weil diese ebenfalls davon ausgeht, dass der unbestimmte Gesetzesbegriff "überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit" gerichtlich voll überprüfbar ist.

    Die von der Beklagten in Bezug genommene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 25.6.1981 - 5 S 1353/80 - NJW 1982, 402/403) ist hier dagegen nicht einschlägig.

    Die Beklagte begründet die von ihr geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache mit der von ihr behaupteten Abweichung der Rechtsauffassung des Erstgerichts von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 25.6.1981 - 5 S 13530/80 - NJW 1982, 402/403), wonach der Anliegergebrauch auf die tatsächliche Beschaffenheit und Eignung des (eingezogenen) Wegs beschränkt ist.

    Überdies ist diese auch deswegen nicht gegeben, weil eine solche abweichende Rechtsmeinung, wie oben unter III.1.2.1 ausgeführt, dem Urteil vom 25. Juni 1981 (5 S 13530/80 - NJW 1982, 402/403) des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entgegen dem Vorbringen der Beklagten gerade nicht zu entnehmen ist.

  • VGH Bayern, 20.05.2014 - 15 N 12.1454

    3. Änderung des Bebauungsplans "Holzheim-West" ist unwirksam

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
    ... an die Beigeladenen zu 1 bis 4. Die 3. Änderung des Bebauungsplans "H...-West" trat am 26. März 2012 in Kraft und wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf die Normenkontrollklage der Klägerin hin mit Urteil vom 20. Mai 2014 - 15 N 12.1454 - für unwirksam erklärt.

    Denn mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Mai 2014 - 15 N 12.1454 - ist dieser Bebauungsplan rechtskräftig für unwirksam erklärt worden (§ 121 VwGO).

    Diese allgemeinverbindliche Entscheidung (§ 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO) bestätigt die vom Verwaltungsgericht im hier angefochtenen Urteil vertretene Auffassung, dass die Beklagte die Interessen der Klägerin nur unzureichend in ihre Abwägung eingestellt hat und dass die 3. Änderung des Bebauungsplans "H...-West" daher abwägungsfehlerhaft ist (BayVGH, U.v. 20.5.2014 a.a.O. Rn. 37 ff.).

    Zum anderen erweisen sich die mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele als nur vorgeschoben, weil die ersatzlose Herausnahme einzelner Grundstücke aus dem öffentlichen Wegenetz kein schlüssiges Konzept für eine sinnvolle Gesamt- oder Neuordnung der im Gebiet des Bebauungsplans befindlichen öffentlichen Verkehrsflächen erkennen lässt (vgl. im Einzelnen BayVGH, U.v. 20.5.2014 - 15 N 12.1454 - Rn. 32 ff.).

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Einziehung einer Straße;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
    Das Verfahren wird, soweit die Beigeladenen zu 2, 3 und 5 die Zulassung der Berufung beantragt haben, abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 8 ZB 15.2320 eingestellt.

    Die bis zur Abtrennung des Verfahrens 8 ZB 15.2320 angefallenen Kosten des unter dem Aktenzeichen 8 ZB 13.647 geführten Zulassungsverfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladenen zu 2, 3 und 5 jeweils zu einem Viertel; die nach der Abtrennung des Verfahrens 8 ZB 15.2320 angefallenen Kosten trägt die Beklagte.

    Die Kosten des Verfahrens 8 ZB 15.2320 tragen die Beigeladenen zu 2, 3 und 5 jeweils zu einem Drittel.

    Der Streitwert für das Zulassungsverfahren 8 ZB 13.647 und für das Verfahren 8 ZB 15.2320 wird auf jeweils 7.500,- Euro festgesetzt.

  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653

    Mindestfahrbahnbreite für Wohnstraßen; Verletzung des Rechts auf Anliegergebrauch

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
    Allerdings ist die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs insbesondere dann nicht ausgeschlossen, wenn es um die Erreichbarkeit des Grundstücks des Anliegers oder Nutzers in der Weise geht, dass diese Erreichbarkeit durch die Einziehung wegfällt oder in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird und der Anlieger bzw. Nutzer dadurch auch gravierend betroffen ist (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - FStBay 2012, Rn. 58; Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand: 15.10.2014, Art. 8 Rn. 51).

    1.2.1 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Behörde nicht nur bei der Beurteilung des Verlusts der Verkehrsbedeutung, sondern auch bei der Frage, ob überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum und auch keine Einschätzungsprärogative zustehen (BVerwG, U.v. 22.8.1978 - 4 C 34.76 - DÖV 1979, 907/908; U.v. 11.11.1983 - 4 C 40, 41.80 - DVBl 1984, 383/339; BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    ... und ... der Gemarkung H... verlaufenden eingezogenen Feld- und Waldwege zu Recht die Klagebefugnis der Klägerin bejaht hat und die von ihr vertretene Rechtsauffassung im Einklang mit den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 6. Oktober 2011 (Az. 8 CS 11.1220 - BayVBl 2012, 666/667) und vom 31. Mai 2011 (Az. 8 B 10.1653 - juris Rn. 15) steht.

  • VGH Bayern, 06.10.2011 - 8 CS 11.1220

    Kein Anspruch eines Anliegers auf allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle einer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
    Ein Anlieger oder Nutzer einer Straße kann eine Einziehungsverfügung nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG nicht in jedem Fall mit Rechtsbehelfen angreifen (§ 42 Abs. 2 VwGO; BayVGH, B.v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - BayVBl. 2012, 666).

    Namentlich findet ohne Hinzutreten besonderer Umstände keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle der straßenrechtlichen Einziehungsverfügung statt (BayVGH, B.v. 6.10.2011 a.a.O.).

    ... und ... der Gemarkung H... verlaufenden eingezogenen Feld- und Waldwege zu Recht die Klagebefugnis der Klägerin bejaht hat und die von ihr vertretene Rechtsauffassung im Einklang mit den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 6. Oktober 2011 (Az. 8 CS 11.1220 - BayVBl 2012, 666/667) und vom 31. Mai 2011 (Az. 8 B 10.1653 - juris Rn. 15) steht.

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur baurechtlichen Genehmigung von privilegierten Vorhaben im Außenbereich darf eine Gemeinde ein zumutbares Angebot des Bauherren, selbst sein Grundstück zu erschließen, nicht ohne Weiteres ablehnen (BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - NVwZ 1986, 38; B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101; U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BVerwGE 137, 74 m.w.N.; vgl. auch Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand 1.5.2015, § 35 Rnr. 72 m.w.N.).

    Danach ist von einer gesicherten Erschließung nicht erst dann auszugehen, wenn der Bauwerber die Erschließungsaufgabe vertraglich übernommen hat; vielmehr genügt es, dass der Gemeinde ein zumutbares, hinreichend konkretes Erschließungsangebot vorgelegen hat, um das Genehmigungshindernis der fehlenden Erschließung zu überwinden (BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BayVBl 2011, 183/185 [insoweit nicht veröffentlicht in BVerwGE 137, 74]).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur baurechtlichen Genehmigung von privilegierten Vorhaben im Außenbereich darf eine Gemeinde ein zumutbares Angebot des Bauherren, selbst sein Grundstück zu erschließen, nicht ohne Weiteres ablehnen (BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - NVwZ 1986, 38; B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101; U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BVerwGE 137, 74 m.w.N.; vgl. auch Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand 1.5.2015, § 35 Rnr. 72 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93

    Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur baurechtlichen Genehmigung von privilegierten Vorhaben im Außenbereich darf eine Gemeinde ein zumutbares Angebot des Bauherren, selbst sein Grundstück zu erschließen, nicht ohne Weiteres ablehnen (BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - NVwZ 1986, 38; B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101; U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BVerwGE 137, 74 m.w.N.; vgl. auch Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand 1.5.2015, § 35 Rnr. 72 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06

    Absehen von einer straßenrechtlichen Einziehung trotz Vorliegen der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
    Auch in dem von der Beklagten zitierten Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 (NVwZ-RR 2007, 73) werden die dem bayerischen Landesrecht entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen der Einziehung ausdrücklich als unbestimmte Rechtsbegriffe bewertet, die gerichtlich voll nachprüfbar sind; ein planerischer Spielraum wird dem zuständigen Träger lediglich bei der Konkretisierung der als Gründe des öffentlichen Wohls zu verfolgenden städtebaulichen Gründe zugestanden (NdsOVG, U.v. 18.7.2006 a.a.O. S. 76).
  • VerfGH Bayern, 18.07.2006 - 9-VII-04

    5%-Klausel

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
    Auch in dem von der Beklagten zitierten Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 (NVwZ-RR 2007, 73) werden die dem bayerischen Landesrecht entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen der Einziehung ausdrücklich als unbestimmte Rechtsbegriffe bewertet, die gerichtlich voll nachprüfbar sind; ein planerischer Spielraum wird dem zuständigen Träger lediglich bei der Konkretisierung der als Gründe des öffentlichen Wohls zu verfolgenden städtebaulichen Gründe zugestanden (NdsOVG, U.v. 18.7.2006 a.a.O. S. 76).
  • VGH Bayern, 27.07.2006 - 8 C 06.1617
  • VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914

    Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg

  • VGH Bayern, 27.02.2014 - 8 B 12.2268

    Befahren von Feld- und Waldwegen kann auch ohne land- oder forstwirtschaftlichen

  • VGH Bayern, 27.03.1998 - 20 A 97.40033
  • BVerwG, 22.08.1979 - 4 C 34.76
  • VGH Bayern, 14.10.2009 - 20 CS 09.2503

    Einstweiliger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen vorzeitigen Baubeginn einer

  • BVerwG, 17.12.2004 - 9 B 47.04

    Verjährung von landesrechtlichen Erstattungsansprüchen; Einwand der Verjährung

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 20 ZB 14.338

    Abfallrechtliche Planfeststellung

  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 20 ZB 14.364

    Abfallrechtliche Planfeststellung

  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 20 ZB 14.366

    Abfallrechtliche Planfeststellung

  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 20 ZB 14.365

    Abfallrechtliche Planfeststellung

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 8 B 15.884

    Umstufung einer Gemeindestraße

    Die Grundsätze, nach denen eine straßenrechtliche Einziehung ausnahmsweise von einem Dritten angefochten werden kann (Senatsentscheidung vom 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 u.a. - NVwZ-RR 2016, 206 Rn. 13), gelten für die straßenrechtliche Umstufung gleichermaßen.

    Die Entscheidung ist mit Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2015 - 8 ZB 13.647 u.a. - rechtskräftig geworden.

    Dem Erstgericht ist im Ausgangspunkt zuzustimmen, dass ein von einer Umstufungsverfügung nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayStrWG betroffener Privater regelmäßig keine Rechtsverletzung geltend machen kann, weil diese Bestimmung dem Drittbetroffenen grundsätzlich keine schutzfähige Rechtsposition einräumt (BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 u.a. - NVwZ-RR 2016, 206 Rn. 13 m.w.N.).

    Der Senat hat insoweit jedoch klargestellt, dass in besonders gelagerten Fällen der Anlieger oder Nutzer einer Straße ausnahmsweise wegen schwerwiegender Betroffenheit, namentlich in den Fällen des Rechtsmissbrauchs oder der objektiven Willkür, eine Sachprüfung der Tatbestandsmerkmale des Art. 8 BayStrWG erreichen kann, weil er nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und dem ihm innewohnenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur solche Einschränkungen hinnehmen muss, die nach Verfassungs- und/oder Straßenrecht in jeder Hinsicht rechtmäßig sind (BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - FSt Bay 2012, Rn. 58; B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 - NVwZ-RR 2016, 206 Rn. 13).

    Wie bereits im Beschluss vom 22. Oktober 2015 (8 ZB 13.647 u.a. - NVwZ-RR 2016, 206) ausgeführt, hat diese ein berechtigtes Interesse auf Umsetzung ihres bestandskräftig planfestgestellten, auch in einem gerichtlichen Verfahren bestätigten Vorhabens.

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 22. Oktober 2015 (8 ZB 13.647 u.a. - NVwZ-RR 2016, 206 Rn. 30) dargelegt, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zur Verpflichtung einer Gemeinde, ein zumutbares Erschließungsangebot des Bauherren eines privilegierten Außenbereichvorhabens anzunehmen (BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - NVwZ 1986, 38; B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101; U.v. 20.5.2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74 m.w.N.; vgl. auch Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand 1.5.2015, § 35 Rn. 72 m.w.N.), auf den für die Klägerin notwendigen Abschluss einer Sondernutzungsvereinbarung übertragbar sind.

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 8 ZB 18.734

    Anspruch auf Zufahrt zu einem Grundstück infolge Anliegergebrauchs

    Das Zulassungsvorbringen legt nicht ansatzweise dar, inwiefern die Erreichbarkeit des klägerischen Grundstücks ohne Zufahrtsmöglichkeit über die Gemeindeverbindungsstraße in schwerwiegender Weise eingeschränkt wäre und er dadurch gravierend betroffen sein könnte (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 u.a. - BayVBl 2017, 235 = juris Rn. 13).

    Das Ersturteil lässt ausdrücklich offen, ob die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 u.a. - BayVBl 2017, 235 = juris Rn. 12 ff.; vgl. auch Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand 1.5.2017, Art. 8 Rn. 50 f. m.w.N.) auf den vorliegenden Fall übertragbar ist.

  • VG Regensburg, 10.08.2023 - RO 2 K 20.2641

    Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweg, Klagebefugnis der Beteiligten

    aa) Insoweit ist vorliegend zu beachten, dass es gefestigter Rechtsprechung entspricht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 20.12.2016 - 8 B 15.884 - juris Rn. 32; B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647- juris; B.v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 8.8.2011 - 8 CS 11.1177 - juris Rn. 10 ff.; VG München, U.v. 20.3.2018 - M 2 K 17.1439 - juris Rn. 20 ff.), dass ein Anlieger oder Nutzer einer Straße eine Einziehungsverfügung nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG nicht in jedem Fall mit Rechtsbehelfen angreifen kann, sondern hinsichtlich einer straßenrechtlichen Einziehungsverfügung nur eingeschränkte Möglichkeiten verwaltungsgerichtlicher Überprüfung bestehen.

    Es handelt sich um eine gebundene Entscheidung, Ermessensspielräume bestehen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2015, 8 ZB 13.647 - juris Rn. 23; Häußler in Zeitler, a.a.O., Art. 8 Rn. 16).

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320

    Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung

    Die bis zur Abtrennung des Verfahrens 8 ZB 15.2320 angefallenen Kosten des unter dem Aktenzeichen 8 ZB 13.647 geführten Zulassungsverfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladenen zu 2, 3 und 5 jeweils zu einem Viertel; die nach der Abtrennung des Verfahrens 8 ZB 15.2320 angefallenen Kosten trägt die Beklagte.

    Der Streitwert für das Zulassungsverfahren 8 ZB 13.647 und für das Verfahren 8 ZB 15.2320 wird auf jeweils 7.500,- Euro festgesetzt.

  • VG Würzburg, 28.06.2016 - W 4 K 16.15

    Abstufung einer Gemeindestraße

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Anlieger oder Nutzer einer Straße, wenn es um die Erreichbarkeit seines Grundstücks jedenfalls in der Weise geht, dass diese Erreichbarkeit etwa durch eine Einziehung der Straße wegfällt oder durch eine Umstufung in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird und der Anlieger oder Nutzer dadurch auch gravierend betroffen ist, klagebefugt i. S. d. § 42 Abs. 2 VwGO ist (vgl. BayVGH v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653; v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 - jeweils juris).

    Bei einer solchen Betroffenheit braucht der Anlieger oder Nutzer nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und dem dieser Vorschrift innewohnenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur solche Einschränkungen der Nutzbarkeit seines Grundstücks hinzunehmen, die nach Verfassungs- und/oder Straßenrecht in jeder Hinsicht rechtmäßig sind, insbesondere die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 BayStrWG in jeder Hinsicht erfüllen (vgl. BayVGH v. 22.10.2015 a. a. O.).

  • VG Göttingen, 28.11.2018 - 1 A 81/16

    Angewiesensein; Einziehung; Erschließungsfunktion; Erschließungsinteresse;

    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Anlieger stets eine Klagerecht gegen eine straßenrechtliche Einziehungsverfügung hat (so Nds. OVG, Urt. v. 18.07.2006 - 12 LB 116/06 - juris Rn. 41; Marschall/Schroter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl. 1998, § 7 Rn. 30 f.) oder ob es für die Zulässigkeit einer solchen Klage des Hinzutretens besonderer Umstände bedarf, die geeignet sind, das grundrechtlich geschützte Erschließungsinteresse zu begründen (so Bay. VGH, Beschl. v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 -, juris Rn. 13).

    Aus Sicht des Eigentumsschutzes aus Art. 14 GG ist hierfür maßgeblich, ob die Benutzbarkeit des Grundstücks und der Zufahrt infolge Veränderung der Straße nachhaltig beeinträchtigt wird (Stahlhut, in: Kodal, a.a.O., S. 804 Rn. 47.3 zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Enteignungen; Bay. VGH, Beschl. v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 und 8 ZB 15.2320 -, juris Rn. 13; VG Regenburg, Urt. v. 29.09.2016, a.a.O., Rn. 26).

  • VG Regensburg, 15.02.2023 - RN 2 K 17.2165

    Rechtsschutz gegen die Einziehung eines Feldwegs

    aa) Insoweit ist vorliegend zu beachten, dass es gefestigter Rechtsprechung entspricht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 20.12.2016 - 8 B 15.884 - juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647- juris; BayVGH, B.v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 8.8.2011 - 8 CS 11.1177 - juris Rn. 10 ff.; VG München, U.v. 20.3.2018 - M 2 K 17.1439 - juris Rn. 20 ff), dass ein Anlieger oder Nutzer einer Straße eine Einziehungsverfügung nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG nicht in jedem Fall mit Rechtsbehelfen angreifen kann, sondern hinsichtlich einer straßenrechtlichen Einziehungsverfügung nur eingeschränkte Möglichkeiten verwaltungsgerichtlicher Überprüfung bestehen.

    Ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht nicht (vgl. BayVGH, B. v. 22.10.2015, 8 ZB 13.647 u. a., NVwZ-RR 2016, 206 Rn. 23).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 L 80/19

    Teileinziehung einer Straße zur Erweiterung einer Fußgängerzone

    Der Behörde steht bei der Beurteilung kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum und auch keine Einschätzungsprärogative zu (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 - juris Rn. 23 zu Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2351

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag zur Einziehung eines Teilstücks einer

    Vielmehr hat es auf Grundlage der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 u.a. - BayVBl 2017, 235 = juris Rn. 13; U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15) beurteilt, ob durch die Einziehung die Erreichbarkeit des klägerischen Grundstücks in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird und der Kläger als Anlieger dadurch gravierend betroffen ist.
  • VG Augsburg, 26.06.2013 - Au 6 K 12.1532
    Dagegen wurde Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, über den noch nicht entschieden ist (Az. 8 ZB 13.647).

    Sowohl das Berufungszulassungsverfahren über die Einziehungsverfügung (Az. Au 6 K 12.717 bzw. 8 ZB 13.647) als auch das Normenkontrollverfahren über die 3. Änderung des Bebauungsplans ...-West, die beide beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig sind, spielen für die Beurteilung der Fragen im vorliegenden Verfahren keine entscheidende Rolle.

  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 8 CS 22.2580

    Widersprüchliches Verhalten einer Behörde

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2352

    Einziehung einer Ortsstraße mit Erschließungsfunktion

  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 8 ZB 19.1426

    Einziehung eines selbstständigen Geh- und Radweges

  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198

    Beschwerde gegen Ablehnung einer Beiladung

  • VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293

    Genehmigungspflicht einer Anlagenänderung nach altem Recht

  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360

    Normenkontrollverfahren der Grundstückseigentümer in einer Gemeinede gegen

  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 8 ZB 15.1340

    Anfechtung einer straßenrechtlichen Einziehung - Erfolgloser

  • VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.514

    Rechtsschutz gegen Einziehungsverfügung eines Teilgrundstücks

  • VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.515

    Rechtswidrige Einziehung eines Grundstücks

  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 15 E 4495/22

    Im Ergebnis erfolgloser Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen

  • VG München, 20.03.2018 - M 2 K 17.1439

    Anliegerklage gegen die Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht