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   VGH Bayern, 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768   

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VGH Bayern, 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768 (https://dejure.org/2017,50246)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768 (https://dejure.org/2017,50246)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 2017 - 11 ZB 17.30768 (https://dejure.org/2017,50246)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, 3, Abs. 4 Satz 4
    Keine grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich der Annahme einer internen Schutzalternative in der Ukraine

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Keine grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich der Annahme einer internen Schutzalternative in der Ukraine

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ukrainische Staatsangehörige; Ukraine; interner Schutz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung rechtliches Gehör; Ablehnung hilfsweise gestellter Beweisanträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96

    Vorliegen von Revisionzulassungsgründen - Nachweispflicht des Asylsuchenden

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768
    Für den weisungsfreien Entscheider des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (§ 5 Abs. 2 Satz 1 AsylG) gilt grundsätzlich nichts anderes (BVerwG, B.v. 29.11.1996 - 9 B 293/96 - juris Rn. 2).

    Wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem sich ein Asylsuchender bezüglich der Vorgänge in seinem Heimatland regelmäßig befindet, kann schon allein sein eigener Tatsachenvortrag zur Anerkennung führen, sofern seine Behauptungen unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände in dem Sinne "glaubhaft" sind, dass sich das Tatsachengericht von ihrer Wahrheit überzeugen kann (BVerwG, U.v. 16.4.1985, a.a.O. Rn. 16; B.v. 29.11.1996, a.a.O. Rn. 2).

    Hierfür lassen sich über die anerkannten Beweiswürdigungsgrundsätze hinaus keine weiteren allgemeinen Regeln aufstellen (BVerwG, B.v. 29.11.1996, a.a.O. Rn. 2).

  • BVerwG, 28.07.2014 - 1 B 6.14

    Begründung einer Aufklärungsrüge mit der Aufdrängung einer weiteren

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768
    Wird ein Hilfsbeweisantrag abgelehnt, ist die Aufklärungsrüge begründet, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 28.7.2014 - 1 B 6/14 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Die Rüge, dass das Gericht keinen Beweis zu dem Vortrag des Klägers zu 1) erhoben hat, er sei als Separatist mit Namen in einer Datenbank erfasst, kann zudem schon deshalb nicht zum Erfolg führen, weil es ihn als unglaubhaft erachtet hat (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.2014 - 1 B 6/14 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2017 - 13 A 1807/17

    Darlegen der Grundsatzbedeutung der internen Schutzmöglichkeit für gesunde junge

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768
    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - 4 A 2939/15

    Darlegungsanforderungen an die Antragsbegründung bzgl. der Verfolgung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768
    Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2017 -11 ZB 17.30602 - juris Rn. 2; OVG NW, B.v. 12.12.2016 - 4 A 2939/15.A - juris Rn. 7 m.w.N.; Berlit, a.a.O., § 78 Rn. 609 ff.).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO besteht nach obergerichtlicher Rechtsprechung darin, jedem Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zu geben, sich zu dem gesamten, nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblichen Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerwG, B.v. 7.6.2017 - 5 C 5/17 D u.a. - juris Rn. 8 m.w.N.; Berlit, a.a.O. § 78 Rn. 272, 274).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 10 B 11.13

    Abschiebungsverbot; extreme Gefahrenlage; Afghanistan; Reisewarnung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768
    Auch lassen sich weder aus der vom Auswärtigen Amt ausgesprochenen Reisewarnung für die Ostukraine und die sog. Kontaktlinie Rückschlüsse auf eine erhebliche individuelle Gefährdung (vgl. dazu BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - juris Rn. 26 ff.) der Kläger bei einer Rückkehr in ihre Herkunftsregion ziehen (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 10 B 11/13 - juris Rn. 6: keine Indizwirkung für das Vorliegen einer extremen Gefahrenlage im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1, 3 AufenthG) noch aus dem im Zulassungsverfahren vorgelegten undatierten Informationsblatt einer "Verwaltung für Menschenrechte", das ohne Angabe von Quellen, Zeit, Ort sowie Quantität und Qualität von Übergriffen pauschal Vorkommnisse rassistisch, fremdenfeindlich oder politisch motivierter Straftaten in der Ukraine bestätigt.
  • EuGH, 30.05.2013 - C-528/11

    Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768
    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat diese Einschätzung der Sicherheitslage in der Ukraine auf der Grundlage von verschiedenen Erkenntnissen der Vereinten Nationen und des Auswärtigen Amtes getroffen, denen als selbständige Beweismittel besonderes Gewicht zukommt (vgl. EuGH, U.v. 30.5.2013 - Rs. C-528/11 - NVwZ-RR 2013, 660/661 f. zu Dokumenten des UNHCR; BVerfG, B.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 - BVerfGE 94, 115 = juris Rn. 87; BVerwG, U.v. 22.1.1985 - 9 C 52/83 - Buchholz 310 § 87 Nr. 5 = juris Rn. 10 f.).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768
    Soweit die Kläger dem angegriffenen Urteil den Bericht vom Februar 2016 von Amnesty International entgegenhalten, setzen sie sich weder mit den der gerichtlichen Einschätzung zugrunde liegenden Auskünften noch mit den rechtlichen Maßstäben bei der Feststellung von Abschiebungsverboten gemäß § 60 Abs. 7 Abs. 2, 5 oder 7 AufenthG, insbesondere dem erforderlichen Grad einer individuellen Gefährdung, auseinander (vgl. BVerwG, U.v. 14.7.2009 - 10 C 9/08 - juris Rn. 13 ff.; U.v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - NVwZ 2012, 454 = juris Rn. 14 ff.; U.v. 8.9.2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 = juris Rn. 21 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768
    Soweit die Kläger dem angegriffenen Urteil den Bericht vom Februar 2016 von Amnesty International entgegenhalten, setzen sie sich weder mit den der gerichtlichen Einschätzung zugrunde liegenden Auskünften noch mit den rechtlichen Maßstäben bei der Feststellung von Abschiebungsverboten gemäß § 60 Abs. 7 Abs. 2, 5 oder 7 AufenthG, insbesondere dem erforderlichen Grad einer individuellen Gefährdung, auseinander (vgl. BVerwG, U.v. 14.7.2009 - 10 C 9/08 - juris Rn. 13 ff.; U.v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - NVwZ 2012, 454 = juris Rn. 14 ff.; U.v. 8.9.2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 = juris Rn. 21 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 3501/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768
    Für hilfsweise gestellte Beweisanträge gilt insoweit nichts anderes (BVerfG, B.v. 22.9.2009 - 1 BvR 3501/08 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83

    Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung -

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 11 ZB 17.30602

    Keine Bedrohung von Binnenflüchtlingen in der Urkaine

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Beweisantrags im

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nicht geeignet, eine vermeintlich fehlerhafte Feststellung und Bewertung des Sachverhalts einschließlich seiner rechtlichen Bewertung zu beanstanden (BayVGH, B.v. 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Folgte man dem Vorbringen des Klägers, wonach sich aus den Entscheidungsgründen ergebe, dass das Verwaltungsgericht den Beweisantrag deshalb ablehnt habe, weil es seine Angaben zu den das Trauma auslösenden Ereignissen nicht für glaubhaft gehalten habe, so wäre eine Gehörsrüge nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO nur dann schlüssig erhoben, wenn er eine den genannten Anforderungen entsprechende Gehörsrüge bezogen auf die seiner Auffassung nach im Urteil genannten Ablehnungsgründe erhoben hätte (BayVGH, B.v. 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.07.2019 - 23 ZB 18.32580

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im asylgerichtlichen Verfahren

    Eine Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist von vornherein nicht geeignet, eine - vermeintlich - fehlerhafte Feststellung und Bewertung des Sachverhaltes einschließlich seiner rechtlichen Würdigung zu beanstanden (BayVGH, B.v. 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 29.01.2018 - 10 ZB 17.31788

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Steitigkeit

    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs ist von vornherein nicht geeignet, eine vermeintlich fehlerhafte Feststellung und Bewertung des Sachverhalts sowie seine rechtliche Würdigung zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.07.2019 - 15 ZB 19.32414

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Der Senat kann es vorliegend dahinstehen lassen, ob der Kläger mit seiner Antragsbegründung im vorgenannten Sinn hinreichend substantiiert einen Widerspruch eines von der Vorinstanz aufgestellten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatzes mit einem solchen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgezeigt hat (in diesem Zusammenhang vgl. OVG NRW, B.v. 18.10.2018 - 4 A 746/18.A - juris; B.v. 9.11.2018 - 4 A 4037/18.A - juris; vgl. auch BVerwG, U.v. 21.6.1988 - 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 = juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768 - juris Rn. 3 ff.; B.v. 17.5.2018 - 20 ZB 18.31049 - juris Rn. 7; B.v. 11.1.2019 - 13a ZB 17.31521 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 15.05.2019 - 8 ZB 16.30066

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Italien

    Wird ein Hilfsbeweisantrag abgelehnt, ist die hiergegen erhobene Aufklärungsrüge nur dann begründet, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.2014 - 1 B 6.14 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059

    Erfolgsloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    In diesen Fällen kommt hinsichtlich der Sachaufklärungspflicht eine Verletzung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG in einer nach § 138 Nr. 3 VwGO beachtlichen Weise nur in Betracht, wenn das Gericht die Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich dies auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 4.3.2014 - 3 B 60.13 - juris Rn. 7 a.E.; vgl. auch B.v. 20.12.2011 - 7 B 43.11 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 10.11.2003 - 14 ZB 03.31246 - juris Rn. 4 f.; B.v. 8.1.2004 - 14 ZB 03.31389 - juris Rn. 2; B.v. 25.5.2004 - 14 ZB 04.30452 - juris Rn. 5; B.v. 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768 - juris Rn. 8.; B.v. 9.7.2019 - 8 ZB 19.31737 - juris Rn. 2.; B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG München, 26.07.2021 - M 29 K 19.30111
    Auch in Asylstreitsachen muss das Gericht die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Kläger behaupteten individuellen Schicksals erlangen, aus dem er seine Furcht vor politischer Verfolgung herleitet (BVerwG vom 16.4.1985 Az. 9 C 109/84 - juris, Ls. 2; BayVGH vom 22.11.2017 Az. 11 ZB 17.30768 - juris, Rn. 3).
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