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   VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228   

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VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228 (https://dejure.org/2007,22976)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.01.2007 - 11 CS 06.2228 (https://dejure.org/2007,22976)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 11 CS 06.2228 (https://dejure.org/2007,22976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228
    Zwar begründe der bloße Verdacht auf Haschischkonsum nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378/2380) für sich alleine nicht den Schluss auf eine bereits erfolgte oder absehbare Einnahme "harter" Drogen.
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228
    Danach kommt es hier ausschlaggebend auf die Situation an, die bei Erlass des Widerspruchsbescheids vom 16. August 2006 bestand (vgl. z.B. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228
    Soweit im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 (NJW 2005, 349/351) darauf hingewiesen wird, aufgrund des technischen Fortschritts ließen sich "Spuren" von THC noch über Tage, unter Umständen sogar über Wochen hinweg in Blutproben feststellen, bezieht sich diese Aussage auf Größenordnungen, die unterhalb der vom Bundesverfassungsgericht als maßgeblich angesehenen Relevanzschwelle von 1, 0 ng/ml THC im Blut liegen.
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228
    Da die akute Rauschphase drei bis vier Stunden nach dem Gebrauch von Cannabis beendet ist (Möller in: Hettenbach/Kalus/Möller/Uhle, a.a.O., § 3, RdNr. 72), stellt sich die Einnahme dieses Betäubungsmittels am späten Nachmittag oder Abend des 23. November 2005 durch den Antragsteller nicht als Aufrechterhaltung oder Intensivierung des Rausches dar, der durch den eingestandenermaßen am 22. November 2005 erfolgten Cannabisgenuss ausgelöst wurde; vielmehr steht ein neuer Akt des Sich- Berauschens - und damit ein zweiter, selbständiger Konsumvorgang im Sinne der Entscheidung des beschließenden Gerichts vom 27. März 2006 (Az. 11 CS 05.1559) inmitten.
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228
    Denn 500 µg THC je Kilogramm Körpergewicht entsprechen etwa 36 mg THC pro Joint (Möller/ Kauert/Tönnes/Schneider/Theunissen/Ramaekers, a.a.O., S. 363), während eine durchschnittliche Konsumdosis 15 mg THC aufweist (vgl. BGH vom 18.7.1984 BGHSt 33, 8/12; ebenso Aderjan, S. 9 des am 29.8.2005 für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gefertigten Gutachtens).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228
    Denn da der Entzug einer Fahrerlaubnis gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG , § 46 Abs. 1 FeV nicht im Ermessen der Behörde steht, hält eine solche Maßnahme der gerichtlichen Nachprüfung immer dann stand, wenn sie - sei es auch aus anderen Gründen als von der Behörde angegeben - mit der Rechtsordnung in Einklang steht (vgl. zur Verpflichtung der Gerichte, von Amts wegen zu prüfen, ob ein gebundener Verwaltungsakt auch unabhängig von der seitens der vollziehenden Gewalt gegebenen Begründung in der Rechtsordnung eine Stütze findet, BVerwG vom 27.1.1982 BVerwGE 64, 356/358; BVerwG vom 19.8.1988 BVerwGE 80, 96 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228
    Sowohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. BayVGH vom 5.4.2006 Az. 11 CS 05.2853) als auch andere Oberverwaltungsgerichte (NdsOVG vom 11.7.2003 DAR 2003, 480 ; ThürOVG vom 11.5.2004 Az. 2 EO 190/04, zit. nach Juris) gehen deshalb davon aus, dass ein "normaler" (d.h. ein auf die Aufnahme einer wirksamen, ca. 15 mg THC umfassenden Einzeldosis beschränkter) Konsum von Cannabis nur bis zu sechs Stunden im Blut nachgewiesen werden kann (vgl. zum "Verschwinden" des Wirkstoffs THC aus dem Blut bereits nach wenigen Stunden ferner Möller, a.a.O., § 3, RdNr. 147).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228
    Denn da der Entzug einer Fahrerlaubnis gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG , § 46 Abs. 1 FeV nicht im Ermessen der Behörde steht, hält eine solche Maßnahme der gerichtlichen Nachprüfung immer dann stand, wenn sie - sei es auch aus anderen Gründen als von der Behörde angegeben - mit der Rechtsordnung in Einklang steht (vgl. zur Verpflichtung der Gerichte, von Amts wegen zu prüfen, ob ein gebundener Verwaltungsakt auch unabhängig von der seitens der vollziehenden Gewalt gegebenen Begründung in der Rechtsordnung eine Stütze findet, BVerwG vom 27.1.1982 BVerwGE 64, 356/358; BVerwG vom 19.8.1988 BVerwGE 80, 96 ).
  • OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesenen erheblichen Cannabiskonsums und

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228
    Sowohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. BayVGH vom 5.4.2006 Az. 11 CS 05.2853) als auch andere Oberverwaltungsgerichte (NdsOVG vom 11.7.2003 DAR 2003, 480 ; ThürOVG vom 11.5.2004 Az. 2 EO 190/04, zit. nach Juris) gehen deshalb davon aus, dass ein "normaler" (d.h. ein auf die Aufnahme einer wirksamen, ca. 15 mg THC umfassenden Einzeldosis beschränkter) Konsum von Cannabis nur bis zu sechs Stunden im Blut nachgewiesen werden kann (vgl. zum "Verschwinden" des Wirkstoffs THC aus dem Blut bereits nach wenigen Stunden ferner Möller, a.a.O., § 3, RdNr. 147).
  • VGH Bayern, 05.04.2006 - 11 CS 05.2853

    Beschwerde gegen die Anordnung zur Erstellung eines medizinisch psychologischen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228
    Sowohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. BayVGH vom 5.4.2006 Az. 11 CS 05.2853) als auch andere Oberverwaltungsgerichte (NdsOVG vom 11.7.2003 DAR 2003, 480 ; ThürOVG vom 11.5.2004 Az. 2 EO 190/04, zit. nach Juris) gehen deshalb davon aus, dass ein "normaler" (d.h. ein auf die Aufnahme einer wirksamen, ca. 15 mg THC umfassenden Einzeldosis beschränkter) Konsum von Cannabis nur bis zu sechs Stunden im Blut nachgewiesen werden kann (vgl. zum "Verschwinden" des Wirkstoffs THC aus dem Blut bereits nach wenigen Stunden ferner Möller, a.a.O., § 3, RdNr. 147).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03

    Fahren unter Drogeneinfluss - Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 09.03.2007 - Au 3 K 06.1069
  • VGH Bayern, 25.03.2024 - 11 CS 23.1561

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Sie würde die Entziehung der Fahrerlaubnis weder in ihrem Regelungsumfang oder Wesensgehalt verändern noch die Rechtsverteidigung des Antragstellers in nicht zulässiger Weise beeinträchtigen oder erschweren (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2007 - 11 CS 06.2228 - juris Rn. 49).
  • VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    In Fällen des wiederholten und erst recht des regelmäßigen Konsums kann sich diese Zeitspanne auf gelegentlich über 24 Stunden verlängern (vgl. hierzu OVR NRW, Beschluss vom 26. März 2012 - 16 B 227/12 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2011 - 10 S 3174/11 - Bay. VGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2010 - 11 Cs 10.2873 - und vom 23. Januar 2007 - 11 Cs 06.2228 - Schubert/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 2. Auflage, S. 178; Geiger, Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht, DAR 2009, 61, 65, jeweils mit Hinweis bzw. Erläuterungen zu den zugrunde liegenden wissenschaftlichen Studien).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2015 - 16 B 74/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen von Kfz bei

    vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, 2. Aufl. (2005), S. 178; Möller/Kauert/Tönnes/Schneider/Theunissen/ Ramaekers, Leistungsverhalten und Toxikokinetik der Cannabinoide nach inhalativer Marihuanaaufnahme, Blutalkohol 43 (2006), S. 361, 363, 365, 372; Möller, in: Hettenbach/Kalus/Möller/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 2. Aufl. 2010, § 3 Rn. 109 ff.; zum Ganzen auch OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - 16 B 571/10 -, und vom 27. Dezember 2012 - 16 B 1211/12 -, sowie Bay. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 11 CS 06.2228 -, juris, Rn. 36 bis 42.
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