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   VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915   

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https://dejure.org/2017,5880
VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915 (https://dejure.org/2017,5880)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915 (https://dejure.org/2017,5880)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 9 ZB 14.1915 (https://dejure.org/2017,5880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34; TA Lärm Nr. 6.7
    Immissionsschutz bei Gemengelage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer mechanisierten Postzustellbasis mit Büro und Sozialbereich hinsichtlich Nachbarschutzes; Immissionsschutz bei Gemengelage

  • rewis.io

    Immissionsschutz bei Gemengelage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34; TA Lärm Nr. 6 .7
    Nachbarklage; Gebietseinstufung; Bestimmung des Schutzniveaus; vorhabenbedingte Verkehrsgeräusche; Abweichen von der Kappungsgrenze nach Nr. 6.7 TA Lärm

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer mechanisierten Postzustellbasis mit Büro und Sozialbereich hinsichtlich Nachbarschutzes; Immissionsschutz bei Gemengelage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.09.2007 - 7 B 24.07

    Rechtmäßigkeit eines immissionsschutzrechtlichen Änderungsbescheids zur

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915
    Zwar kommt eine Abweichung von der Kappungsgrenze in besonders begründeten Einzelfällen in Betracht (vgl. Feldhaus/Tegeder, TA Lärm, Sonderdruck, 1. Aufl. 2014, Nr. 6.7 Rn. 63; BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 7 B 24.07 - juris Rn. 5).

    Soweit die Beigeladene ausführt, dass in der Rechtsprechung auch die Überschreitung des Immissionsrichtwertes um mehr als 5 dB(A) für Wohngebäude für zulässig erachtet wurde, übersieht sie, dass dies nur unterhalb der Kappungsgrenze nach Nr. 6.7 Abs. 1 Satz 2 TA Lärm in Betracht kommt (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 LC 37/07

    Zuordnung eines in einem faktischen Baugebiet liegenden Immissionsorts; Zulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915
    ... Gemarkung H ... zu berücksichtigen sein, die Grenzziehung unterschiedlicher Baugebiete wird dadurch jedoch nicht in Frage gestellt (vgl. NdsOVG, U.v. 14.2.2007 - 12 LC 37/07 - juris Rn. 40).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11

    Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" unwirksam

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915
    Jedenfalls wird dort nicht dargelegt, wonach es - wie im Bescheid vom 24. Januar 2013 unter Auflage Nr. 19 erfolgt - gerechtfertigt erscheint, für das Grundstück des Klägers den nochmals höheren Immissionsrichtwert eines Gewerbegebiets zugrunde zu legen (vgl. OVG RhPf, U.v. 12.4.2011 - 8 C 10056/11 - juris Rn. 56).
  • BVerwG, 06.11.2008 - 4 B 58.08

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Anwendung der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915
    Demgegenüber schreibt die TA Lärm das Verfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen bei Anlagen und die Berücksichtigung betriebsbezogener Fahrzeuggeräusche sowie vorhabenbedingter Verkehrsgeräusche vor (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2008 - 4 B 58.08 - juris Rn. 8; B.v. 8.1.2013 - 4 B 23.12 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 09.09.2002 - 4 B 52.02

    Entprivilegierung und Bestandsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915
    Abgesehen davon, dass der Nutzungsumfang dieser Lagergebäude im Zulassungsvorbringen nicht substantiiert dargelegt wurde, ist nur eine in Art und Umfang unveränderte Nutzung vom Bestandsschutz gedeckt (vgl. BVerwG, B.v. 9.9.2002 - 4 B 52.02 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 18.02.2002 - 11 B 00.1769
    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915
    Die Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV bringen die Wertung des Normgebers zum Ausdruck, von welcher Schwelle an eine nicht mehr hinzunehmende Beeinträchtigung der jeweiligen Gebietsfunktion durch Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen anzunehmen ist und trägt den Besonderheiten des Straßenverkehrs Rechnung (vgl. OVG NW, B.v. 24.10.2003 - 21 A 2723/01 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 18.2.2002 - 11 B 00.1769 - juris Rn. 53).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2003 - 21 A 2723/01

    TA-Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift; TA-Lärm als Verkörperung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915
    Die Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV bringen die Wertung des Normgebers zum Ausdruck, von welcher Schwelle an eine nicht mehr hinzunehmende Beeinträchtigung der jeweiligen Gebietsfunktion durch Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen anzunehmen ist und trägt den Besonderheiten des Straßenverkehrs Rechnung (vgl. OVG NW, B.v. 24.10.2003 - 21 A 2723/01 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 18.2.2002 - 11 B 00.1769 - juris Rn. 53).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass in einem faktischen Baugebiet die tatsächlich vorhandene Bebauung maßgeblich ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.1974 - IV C 77.73 - juris Rn. 15; B.v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915
    Im Übrigen ist gegen die Annahme einer trennenden Wirkung einer Straße im Falle deutlich unterschiedlicher Nutzungen beidseits dieser Straße grundsätzlich nichts einzuwenden (vgl. VGH BW, U.v. 2.11.2016 - 5 S 2291/15 - juris Rn. 41; BVerwG, U.v. 6.7.1984 - 4 C 28.83 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 02.04.2001 - 1 B 97.1549
    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915
    Dies gilt unabhängig davon, ob die künftig angestrebte Nutzung der Bestandsnutzung entspricht oder nicht (vgl. BayVGH, U.v. 2.4.2001 - 1 B 97.1549 - juris Rn. 21; Roeser in Berliner Kommentar, BauGB, Stand Dezember 2016, § 30 Rn. 11c).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

  • VGH Bayern, 04.10.2016 - 9 ZB 14.1946

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung mit mehreren Befreiungen

  • VGH Bayern, 04.10.2016 - 9 ZB 14.2172

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Nutzungsänderungsgenehmigung von einem

  • VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans und isolierter Antrag auf Befreiung von

    Unabhängig von der Frage, ob insoweit die Darlegungsanforderungen überhaupt erfüllt sind, macht allein die abweichende Auffassung vom Ergebnis der Beweiswürdigung des Augenscheins (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2017 - 9 ZB 14.1915 - juris Rn. 19) oder die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Klägerin (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2016 - 9 ZB 14.1946 - juris Rn. 19) die Sache nicht tatsächlich oder rechtlich schwierig.

    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb diese Frage eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2017 - 9 ZB 14.1915 - juris Rn. 13).

  • VG Ansbach, 25.03.2020 - AN 9 S 19.00941

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei offensichtlicher Unzulässigkeit der

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung der Antragstellerin wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München am 23. Februar 2017 abgelehnt (9 ZB 14.1914, 9 ZB 14.1915).
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