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   VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011   

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https://dejure.org/2017,28844
VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011 (https://dejure.org/2017,28844)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2017 - 13a B 17.30011 (https://dejure.org/2017,28844)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2017 - 13a B 17.30011 (https://dejure.org/2017,28844)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 3a Abs. 2 Nr. 6, § 3b, § 3c, § 3d, § 3e; GFK Art. 1 A Nr. 2; RL (EU) 95/2011 Art. 4; SGB VIII § 42, § 42f; BGB § 1773, § 1774
    Zwangsrekrutierung Minderjähriger als kinderspezifische Form von Verfolgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines afghanischen Staatsangehörigen mit tadschikischer Volkszugehörigkeit und sunnitischem Glauben auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Drohen einer Zwangsrekrutierung des Minderjährigen als Fluchtgrund

  • rewis.io

    Zwangsrekrutierung Minderjähriger als kinderspezifische Form von Verfolgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht Afghanistan; Flüchtlingseigenschaft; drohende Zwangsrekrutierung eines Minderjährigen; Anforderungen an den internen Schutz; Bindung an Altersfeststellung; Minderjährigkeit; Glaubhaftigkeit; Verfolgungsschicksal; Kinder als soziale Gruppe; interner Schutz bei ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines afghanischen Staatsangehörigen mit tadschikischer Volkszugehörigkeit und sunnitischem Glauben auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Drohen einer Zwangsrekrutierung des Minderjährigen als Fluchtgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 986
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96

    Vorliegen von Revisionzulassungsgründen - Nachweispflicht des Asylsuchenden

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011
    Das Bundesamt und ggf. das Gericht müssen die volle Überzeugung von der Wahrheit des vom Asylsuchenden behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals erlangen, wobei allerdings der sachtypische Beweisnotstand hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerstaat angemessen zu berücksichtigen und deshalb den glaubhaften Erklärungen des Asylsuchenden größere Bedeutung beizumessen ist, als dies sonst in der Prozesspraxis bei Parteibekundungen der Fall ist (BVerwG, B.v. 29.11.1996 - 9 B 293.96 - juris Rn. 2).

    Ob eine Aussage glaubhaft ist und welches Gewicht den die Aussage bestätigenden oder ihr widersprechenden anderen Erkenntnismitteln zukommt, ist eine Frage der Beweiswürdigung im jeweiligen Einzelfall (BVerwG, B.v. 29.11.1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83

    Asylrecht - Asylverfahren - Handlungsunfähigkeit - Asylsuchender -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011
    Ob sich der Kläger hätte darauf beschränken können, die Aufhebung des unwirksamen Bescheids des Bundesamts und des unwirksamen Urteils des Verwaltungsgerichts unter gleichzeitiger Verpflichtung zur Durchführung eines neuen Asylverfahrens zu beantragen oder auf Feststellung der Nichtigkeit des ablehnenden Bescheids zu klagen, kann vorliegend dahinstehen (vgl. BVerwG, U.v. 31.7.1984 - 9 C 156.83 - NJW 1985, 576; B.v. 21.11.1983 - 9 B 10044.82 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 134), da er durch seine gesetzliche Vertreterin im Zuge des Berufungsverfahrens die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus beantragt hat, worin eine konkludente Genehmigung der an sich unwirksamen Verfahrensschritte zu sehen ist, so dass diese Fehler geheilt worden sind.

    Der Mangel der Handlungsfähigkeit oder Vertretung kann durch (nachträgliche) Genehmigung des gesetzlichen Vertreters geheilt werden; diese kann auch stillschweigend, etwa durch Einlegung von Rechtsmitteln bzw. - wie vorliegend - der Stellung von Sachanträgen statt der bloßen Bescheidsaufhebung erklärt werden und wirkt auf den Beginn des Verfahrens zurück (BVerwG, U.v. 31.7.1984 - 9 C 156.83 - NJW 1985, 576; Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 12 AsylG Rn. 9).

  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011
    Gleichwohl führt dies nicht dazu, dass es auch eine verfassungsrechtlich verankerte Pflicht der nationalen Gerichte zur Anwendung der Richtlinien bei der Auslegung des materiellen Flüchtlingsrechts oder des Asylverfahrensrechts gibt (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2014 - 2 BvR 450/11 - NVwZ 2015, 361 = juris Rn. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011
    § 58 Abs. 1a AufenthG wirkt, solange sich die Ausländerbehörde nicht von der konkreten Möglichkeit der Übergabe des minderjährigen Ausländers an eine in der Vorschrift genannte Person oder Einrichtung vergewissert hat, systematisch als rechtliches Vollstreckungshindernis im Sinn des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG mit dilatorischer Wirkung (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 13.12 - NVwZ 2013, 1489 Rn. 17).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 2 BvR 1731/04

    Zur Übereinstimmung von § 73 Abs 1 AsylVfG 1992 mit Art 1 Abschn C Nr 5 der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht bei der Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention durch die deutschen Gerichte keine Pflicht, die Publikationen des UNHCR heranzuziehen, da diese keine völkerrechtliche Bindungswirkung entfalten (BVerfG, B.v. 28.9.2006 - 2 BvR 1731/04 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011
    Sie stellen aber regelmäßig eine beachtliche Rechtsauffassung zur Auslegung der GFK dar (BVerfG, B.v. 12.3.2008 - 2 BvR 378/05 - juris Rn. 38).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011
    Dabei ist der Anwendungsbereich der Bestimmungen über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft weitgehend deckungsgleich mit dem des Asylgrundrechts, für dessen Auslegung sich das Bundesverfassungsgericht schon bisher an der Genfer Flüchtlingskonvention orientiert hat (vgl. BVerfG, B.v. 10.7.1989 - 2 BvR 502.86 u.a. - BVerfGE 80, 315).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - A 9 S 1047/16

    Personenverschiedenheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011
    Dabei spielt die Frage, ob eine Identität von Anhörer und Entscheider rechtlich geboten ist, für das vorliegende Verfahren und die hier relevante Frage, ob dem Kläger ein Anspruch auf die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus zusteht, keine Rolle, da sich aus einem derartigen Verfahrensfehler weder ein Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus noch dessen Ausschluss ergäbe (zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Auseinanderfallens von Anhörer und Entscheider vgl. BVerwG, B.v. 15.5.1996 - 9 B 174.96 - Jurion; BayVGH, U.v. 23.7.1997 - 24 B 96.32748 - BeckRS 1997, 25163; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - A 9 S 1047/16 - Asylmagazin 2017, 236 = juris; Fränkel in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 24 AsylG Rn. 23; Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 24 AsylG Rn. 2; Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 24 Rn. 22).
  • Drs-Bund, 21.02.2017 - BT-Drs 18/11262
    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011
    Abgesehen davon, dass diese Vorgehensweise im Bundesamt mittlerweile in der Mehrzahl der Fälle erfolgt (zum Umfang vgl. BT-Drs. 18/11262 S. 77 f.) und die Beklagte mit dieser Argumentation die überwiegende Anzahl ihrer getroffenen Entscheidungen, in denen die Glaubwürdigkeit des Vortrags des Antragsstellers von Bedeutung war, in Frage stellen würde, besteht keine Veranlassung, die Wertung des Bundesamts sowie deren implizite Bestätigung durch das Verwaltungsgericht zu bezweifeln.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - 13 A 1642/16

    Drohen der Zwangsrekrutierung von minderjährigen männlichen afghanischen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011
    Zwar lässt sich aus den Erkenntnismitteln nicht der Schluss ziehen, die zwangsweise Rekrutierung Minderjähriger sei in Afghanistan derart weit verbreitet, dass es sich um eine Verfolgung der sozialen Gruppe der minderjährigen afghanischen Staatsangehörigen im Sinn einer Gruppenverfolgung handelt (vgl. OVG NW, B.v. 18.8.2016 - 13 A 1642/16.A - juris Rn. 46), jedoch machen sie deutlich, dass je nach den spezifischen Umständen des Einzelfalls eine individuelle Verfolgung gegeben sein kann und der klägerische Vortrag damit plausibel erscheint.
  • VGH Bayern, 23.07.1997 - 24 B 96.32748
  • BVerwG, 21.11.1983 - 9 B 10044.82

    Mängel des Verwaltungsverfahrens - Verpflichtungsklage - Spruchreife -

  • BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 174.96

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Begründung einer

  • VG Würzburg, 23.06.2020 - W 10 K 20.30106

    Unbegründeter Asylantrag eines kamerunischen Asylbewerbers

    Das in der Klageschrift zitierte Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 23. März 2017, Az. 13a B 17.30011, führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Nach dieser Entscheidung setzt die Annahme internen Schutzes nach § 3e AsylG in gemeinschaftsrechtskonformer Anwendung und Auslegung voraus, dass unter besonderer Berücksichtigung der Minderjährigkeit dargelegt wird, dass angemessene Betreuungsmöglichkeiten und Sorgerechtsregelungen, die dem Wohl des unbegleiteten Minderjährigen dienen, an den jeweiligen Orten bestehen (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.30011 - juris Rn. 47).

    Dies gilt umso mehr, als der Bayer. Verwaltungsgerichtshof in der genannten Entscheidung ausführt, dass den besonderen Schutz für Kinder im Ausländer- und Asylrecht mit einer vergleichbaren Zielrichtung auch die Regelung des § 58 Abs. 1a AufenthG belege, wonach sich die Ausländerbehörde vor der Abschiebung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers zu vergewissern hat, dass dieser im Rückkehrstaat einem Mitglied seiner Familie, einer zur Personensorge berechtigten Person oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben wird (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2017, a.a.O. Rn. 48).

    Hierfür spricht auch, dass in der Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs von einer "vergleichbaren Zielrichtung" die Rede ist (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2017, a.a.O. Rn. 48).

  • VGH Bayern, 20.02.2018 - 13a ZB 17.31970

    Unbegründeter Asylantrag eines afghanischen Heranwachsenden, der

    Der besondere Schutz für Kinder im Ausländer- und Asylrecht (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.30011 - NVwZ-RR 2017, 986) kommt Volljährigen nicht zu.
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 4 LB 20/19

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Flucht aus Heimatland

    Ob eine Aussage glaubhaft ist und welches Gewicht den die Aussage bestätigenden oder ihr widersprechenden anderen Erkenntnismitteln zukommt, ist eine Frage der Beweiswürdigung im jeweiligen Einzelfall (BVerwG, Beschl. v. 29.11.1996 - 9 B 293.96 -, juris Rn. 2; Bay. VGH, Urt. v. 23.3.2017 - 13a B 17.30011 -, juris Rn. 31; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.9.2002 - 2 L 407/02 -, juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 12.12.2017 - Au 6 K 17.32980

    Hinsichtlich eines nationalen Abschiebungsverbotes erfolgreiche, im übrigen

    Es fehlt nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts hier allerdings zum Einen die sachliche Grundlage im Vorbringen, denn nach seinen Einlassungen in der mündlichen Verhandlung - ihre Richtigkeit unterstellt - wurde der Kläger von Taliban zum Koranunterricht in die Moschee gezwungen, aber nicht zu Kampfhandlungen i.w.S.; zum Anderen fehlt seinem Vorbringen beim Bundesamt die nach § 3a Abs. 3 AsylG erforderliche Verknüpfung zwischen der in § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG genannten Verfolgungshandlung - Zwangsrekrutierung - und einem Verfolgungsgrund auf Grund eines unveränderlichen Merkmals bzw. einer deutlich abgegrenzten Gruppenidentität im Sinne des § 3b Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 5 AsylG: Zur Flüchtlingsrelevanz einer drohenden Zwangsrekrutierung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.30011 - juris Rn. 32 ff.) ausgeführt, aus den Erkenntnismitteln lasse sich nicht der Schluss ziehen, die zwangsweise Rekrutierung Minderjähriger sei in Afghanistan derart weit verbreitet, dass es sich um eine Verfolgung der sozialen Gruppe der minderjährigen afghanischen Staatsangehörigen im Sinn einer Gruppenverfolgung handele, außer je nach den spezifischen Umständen des Einzelfalls liege eine individuelle Verfolgung vor, was eine Plausibilität des klägerischen Vortrags voraussetze (BayVGH a.a.O. Rn. 33, 37 ff.).

    Daran fehlt es beim Kläger insofern, als er noch nicht volljährig und daher derzeit besonders schutzbedürftig ist (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.30011 - juris Rn. 44 ff.).

  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 9 ZB 22.30550

    Asylrecht Sierra-Leone - Heilung der Handlungsunfähigkeit eines Antragstellers

    Mit diesem Verpflichtungsantrag hat er jedenfalls konkludent die bisherigen Verfahrenshandlungen, die aufgrund seiner angeblichen Minderjährigkeit und der damit verbundenen Handlungsunfähigkeit (§ 12 Abs. 1 AsylG i.V.m. § 2 BGB) möglicherweise nicht wirksam waren, genehmigt und die entsprechenden Fehler geheilt (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.30011 - juris Rn. 23; OVG LSA, B.v. 1.3.1996 - 2 L 261/95 - juris Rn. 6).

    Allerdings hat der Kläger seinen Antrag hier gerade nicht auf eine bloße Aufhebung des Bescheids beschränkt, sondern daneben einen umfangreichen und unbedingten Verpflichtungsantrag gestellt (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.30011 - a.a.O.).

  • VG Köln, 28.09.2021 - 14 K 5414/17
    vgl. UNAMA, Afghanistan, Protection of civilians in armed conflict, Annual report 2020, S. 33 f. (172 Jungen im Jahr 2020, wobei von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen wird); EASO, Afghanistan, Regierungsfeindliche Elemente, August 2020, S. 23 f.; UNHCR, Eligibility Guidelines for Assessing the International Protection Needs of Asylum-Seekers from Afghanistan, 30.8.2018, S. 53; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 23.3.2017 - 13a B 17.30011 -, juris, Rn. 33 ff.

    vgl. VG München, Urteil vom 16.11.2020 - M 6 K 17.34171 -, juris, Rn. 21; VG Augsburg, Urteil vom 18.6.2018 - Au 5 K 17.31949 -, juris, Rn. 31; das Anknüpfungsmerkmal der sozialen Gruppe im Fall der Rekrutierung Minderjähriger bejahend hingegen: BayVGH, Urteil vom 23.3.2017 - 13a B 17.30011 -, juris, Rn. 33 ff.

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2023 - 4 LB 246/19

    Albinismus; Asyl; wirtschaftliches Existenzminimum; Flüchtlingseigenschaft;

    Ob eine Aussage glaubhaft ist und welches Gewicht den die Aussage bestätigenden oder ihr widersprechenden anderen Erkenntnismitteln zukommt, ist eine Frage der Beweiswürdigung im jeweiligen Einzelfall ( BVerwG, Beschl. v. 29.11.1996 - 9 B 293.96 -, juris Rn. 2; Bay. VGH, Urt. v. 23.3.2017 - 13a B 17.30011 -, juris Rn. 31; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.9.2002 - 2 L 407/02 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 11.01.2019 - 13a ZB 17.31521

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache eines afghanischen Asylbewerbers

    Ein sachtypischer Beweisnotstand - auf einen solchen nimmt die klägerseitig aufgeworfene Frage Bezug - ist im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v. 29.11.1996 - 9 B 293.96 - juris Rn. 2; BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.30011 - NVwZ-RR 2017, 986 - juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2022 - 4 LB 25/19

    Ruanda: Erfolgreiche Berufung; keine Vorverfolgung glaubhaft gemacht; keine

    Ob eine Aussage glaubhaft ist und welches Gewicht den die Aussage bestätigenden oder ihr widersprechenden anderen Erkenntnismitteln zukommt, ist eine Frage der Beweiswürdigung im jeweiligen Einzelfall (BVerwG, Beschl. v. 29.11.1996 - 9 B 293.96 -, juris Rn. 2; Bay. VGH, Urt. v. 23.3.2017 - 13a B 17.30011 -, juris Rn. 31; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.9.2002 - 2 L 407/02 juris Rn. 7).
  • VG Hannover, 26.02.2018 - 6 A 6292/16

    Alleinerziehende; Alleinstehende Frau; Geschiedene; Irak; sexuelle Belästigung;

    Auch genügt es, wenn ein Verfolgungsgrund nach § 3b einen wesentlichen Faktor für die Verfolgungshandlung darstellt und die Maßnahme nach ihrem Charakter und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls objektiv erkennbar zielgerichtet ist (Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 3a AsylG, Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 19.01.2009 - 10 C 52.07 -, BVerwGE 133, 55, Rn. 22, 24; Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678; VGH München, Urteil vom 23.03.2017 - 13 a B 17.30011 -, NVwZ-RR 2017, S. 986 für die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten als kinderspezifische Verfolgung).
  • VG Würzburg, 10.10.2017 - W 1 K 16.31745

    Erfolgloses Schutzersuchen eines Flüchtlings aus Afghanistan

  • VG Köln, 02.09.2021 - 8 K 2549/19
  • VG Augsburg, 18.06.2018 - Au 5 K 17.31949

    Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine

  • VG Hannover, 26.02.2018 - 6 A 5751/16

    Alleinerziehende; Alleinstehende Frau; Außereheliche Beziehung; Bagdad; Ehebruch;

  • VG Schleswig, 11.10.2018 - 9 A 112/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Braunschweig, 29.07.2022 - 7 A 1164/17

    Ruanda: Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft bei drohender Verfolgung

  • VG Augsburg, 05.02.2018 - Au 5 K 17.32557

    Abschiebungsandrohung für alleinstehenden, jungen erwerbsfähigen Mann

  • VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.31392

    Hinsichtlich der Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbotes erfolgreiche

  • VG Augsburg, 05.03.2018 - Au 5 K 17.32484

    Afghanistan - Erfolglose Asylklage eines erwachsenen arbeitsfähigen Mannes

  • VG Augsburg, 01.02.2018 - Au 5 K 17.32562

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG München, 07.08.2020 - M 18 K 17.43616

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Abwendung von den Taliban

  • VG Augsburg, 19.02.2018 - Au 5 K 17.31395

    Rückkehr nach Afghanistan für alleinstehenden jungen volljährigen Mann zumutbar

  • VG Augsburg, 29.01.2018 - Au 5 K 17.31607

    Kein Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung der

  • VG Würzburg, 18.07.2018 - W 1 K 18.30858

    Abschiebungsverbot eines Afghanen aufgrund Minderjährigkeit und prekärer

  • VG Leipzig, 29.08.2018 - 1 K 2295/16
  • VG München, 12.12.2017 - M 6 K 17.31009

    Fehlende Glaubhaftmachung eines Verfolgungsgrundes wegen angeblich drohender

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