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   VGH Bayern, 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144   

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VGH Bayern, 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144 (https://dejure.org/2013,10020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144 (https://dejure.org/2013,10020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 2013 - 4 ZB 12.2144 (https://dejure.org/2013,10020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Grundsteuer; Hebesatzanhebung; Normsetzungsermessen; keine Willkür bzw. sachfremde Entscheidungskriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 3 B 2861/97

    Erschließungsbeitrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144
    Dies hat nicht einmal indizielle Bedeutung (vgl. OVG NW, B.v. 26.1.1999 - 3 B 2861/97 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10

    Sanierungsrechtliche Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144
    Maßgeblich für die Beurteilung des "Beruhenkönnens" (Kausalität) ist der materiell-rechtliche Standpunkt des Verwaltungsgerichts (vgl. OVG LSA, B.v. 4.8.2011 - Az. 2 L 112/10 - juris Rn. 36 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 4 ZB 06.2567
    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144
    Das Verwaltungsgericht hat in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (vgl. B.v. 20.10.2011 - 4 ZB 11.1187 -, juris, Rn. 9; B.v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.2567 -, juris, Rn. 10 m.w.N.) die gerichtliche Kontrolle der Hebesatzfestlegung durch die Beklagte darauf beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Normsetzungsermessens überschritten wurden oder die Normsetzung als solche willkürlich, das heißt ihre Unsachlichkeit evident erscheint.
  • VGH Bayern, 29.01.2010 - 4 ZB 09.3189

    Grundsteuer; Hebesatz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144
    Das Hebesatzbestimmungsrecht ist ein privilegierter Bestandteil des besonders geschützten Selbstverwaltungsrechts, wie es sich insbesondere aus Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG ergibt, der eine deutliche Stärkung der Gewährleistung der finanziellen Eigenverantwortung der Kommunen bezweckt und eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft gewährleistet (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2010 - 4 ZB 09.3189 -, juris).
  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 4 ZB 11.1187

    Kein Rechtsanspruch des Steuerschuldners auf Einhaltung der Haushaltsgrundsätze

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144
    Das Verwaltungsgericht hat in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (vgl. B.v. 20.10.2011 - 4 ZB 11.1187 -, juris, Rn. 9; B.v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.2567 -, juris, Rn. 10 m.w.N.) die gerichtliche Kontrolle der Hebesatzfestlegung durch die Beklagte darauf beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Normsetzungsermessens überschritten wurden oder die Normsetzung als solche willkürlich, das heißt ihre Unsachlichkeit evident erscheint.
  • VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 612/17

    Musterklage wegen Grundsteuererhöhung in Flensburg abgewiesen

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist eine Grundsteuererhöhung dann evident unsachlich und somit willkürlich, wenn die dadurch erzielten Mehreinnahmen nicht zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben erforderlich sind, sondern der Kapitalbildung der Gemeinde dienen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. April 2013 - 4 ZB 12.2144 -, Rn. 14, juris; s. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05. August 2014 - 5 B 1100/14 -, Rn. 10, juris).
  • VGH Hessen, 05.08.2014 - 5 B 1100/14

    Grundsteuer

    Davon könnte ausgegangen werden, wenn die durch die Steuererhöhung erzielten Mehreinnahmen nicht zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben erforderlich wären, sondern etwa der Kapitalbildung der Gemeinde dienten (Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 4 ZB 12.2144 -, Juris).
  • VGH Bayern, 08.09.2014 - 22 ZB 13.1049

    Rechtskräftige Verurteilung des Inhabers einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten einer Rechtssache lassen sich auch nicht damit begründen, dass das Verwaltungsgericht den Rechtsstreit nicht gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO auf den Einzelrichter übertragen hat (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 2.5.2014 - 10 ZB 13.1229 - juris Rn. 20; B.v. 13.4.2014 - 10 ZB 13.71 - juris Rn. 15; B.v. 23.4.2013 - 4 ZB 12.2144 - juris Rn. 19; B.v. 27.9.2010 - 2 ZB 08.2775 - juris Rn. 13; OVG NRW, B.v. 26.1.1999 - 3 B 2861/97 - NVwZ-RR 1999, 696/697; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 123 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 124 Rn. 8).
  • VG Düsseldorf, 09.05.2016 - 5 K 630/15

    Grundsteuerhebesätze in Duisburg rechtmäßig

    Ob dies - wie in der Rechtsprechung teilweise angenommen wird - etwa der Fall sein könnte, wenn die durch die Erhöhung des Hebesatzes erzielten Mehreinnahmen nicht zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben erforderlich wären, sondern der Kapitalbildung der Gemeinde dienten, vgl. VG Köln a.a.O.; VGH München, Beschluss vom 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144-, juris, Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 05.08.2014 - 5 B 1100/14-, juris, Rn. 10, Rauber a.a.O., 121, 124, kann dahinstehen, da hierfür im vorliegenden Fall hierfür keine Anhaltspunkte bestehen.
  • VGH Bayern, 02.03.2018 - 4 ZB 17.689

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung, Richtsatzsammlung, Verwaltungsgerichte,

    Besondere Schwierigkeiten im Sinne dieser Vorschrift liegen vor, wenn die Sache voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d.h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 4 ZB 12.2144 - juris Rn. 17).

    Maßgeblich für die Beurteilung des "Beruhenkönnens" (Kausalität) ist der materiell-rechtliche Standpunkt des Verwaltungsgerichts (BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 4 ZB 12.2144 - juris Rn. 22).

  • VG Köln, 29.09.2015 - 17 K 704/15

    Grundsteuer: Auch kräftige Erhöhung rechtens

    Ob dies - wie in der Rechtsprechung teilweise angenommen wird - etwa der Fall sein könnte, wenn die durch die Erhöhung des Hebesatzes erzielten Mehreinnahmen nicht zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben erforderlich wären, sondern der Kapitalbildung der Gemeinde dienten, vgl. VGH München, Beschluss vom 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144 -, juris, Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 05.08.2014 - 5 B 1100/14 -, juris, Rn. 10, kann dahinstehen.
  • VG Düsseldorf, 09.05.2016 - 5 K 802/15

    Grundsteuerhebesätze in Duisburg rechtmäßig

    Ob dies - wie in der Rechtsprechung teilweise angenommen wird - etwa der Fall sein könnte, wenn die durch die Erhöhung des Hebesatzes erzielten Mehreinnahmen nicht zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben erforderlich wären, sondern der Kapitalbildung der Gemeinde dienten, vgl. VG Köln a.a.O.; VGH München, Beschluss vom 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144-, juris, Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 05.08.2014 - 5 B 1100/14-, juris, Rn. 10, Rauber a.a.O., 121, 124, kann dahinstehen, da hierfür im vorliegenden Fall hierfür keine Anhaltspunkte bestehen.
  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065

    Wiederinstandsetzung eines privaten Entwässerungskanals

    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 4 ZB 12.2144 - juris Rn. 17).
  • VG Düsseldorf, 09.05.2016 - 5 K 804/15

    Grundsteuerhebesätze in Duisburg rechtmäßig

    Ob dies - wie in der Rechtsprechung teilweise angenommen wird - etwa der Fall sein könnte, wenn die durch die Erhöhung des Hebesatzes erzielten Mehreinnahmen nicht zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben erforderlich wären, sondern der Kapitalbildung der Gemeinde dienten, vgl. VG Köln a.a.O.; VGH München, Beschluss vom 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144-, juris, Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 05.08.2014 - 5 B 1100/14-, juris, Rn. 10, Rauber a.a.O., 121, 124, kann dahinstehen, da hierfür im vorliegenden Fall hierfür keine Anhaltspunkte bestehen.
  • VG Köln, 02.02.2016 - 17 K 868/15
    Ob dies - wie in der Rechtsprechung teilweise angenommen wird - etwa der Fall sein könnte, wenn die durch die Erhöhung des Hebesatzes erzielten Mehreinnahmen nicht zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben erforderlich wären, sondern der Kapitalbildung der Gemeinde dienten, vgl. VGH München, Beschluss vom 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144 -, juris, Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 05.08.2014 - 5 B 1100/14 -, juris, Rn. 10, kann dahinstehen.
  • VGH Bayern, 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510

    Gemeinderatsmitglied, Kommunalverfassungsstreit, Kostenerstattungsanspruch,

  • VG Köln, 29.09.2015 - 17 K 706/15

    Heraufsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr als

  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479

    Rechtliches Gehör bei Sachverständigengutachten über Einwendungen gegen einzelne

  • VGH Bayern, 17.01.2014 - 3 ZB 11.2522

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Zumutbarkeit früherer

  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 10 ZB 13.1266

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Verschiedene Zulassungsgründe;

  • VGH Hessen, 05.08.2014 - 5 B 1090/14
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