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   VGH Bayern, 23.06.2004 - 23 ZB 04.699   

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https://dejure.org/2004,33979
VGH Bayern, 23.06.2004 - 23 ZB 04.699 (https://dejure.org/2004,33979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.06.2004 - 23 ZB 04.699 (https://dejure.org/2004,33979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 23 ZB 04.699 (https://dejure.org/2004,33979)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von erhöhten Herstellungsbeiträgen für die Wasserentsorgung; Anforderungen an die Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils; Wahrung des Prinzips der Gleichheit der Belastung aller Abgabepflichtigen; Differenzierung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295

    Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als

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  • VGH Bayern, 14.06.2010 - 20 CS 10.1167

    Verbesserungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

    Sich aus der Änderung des Verteilungsschlüssels durch das neue Satzungsrecht im Vergleich zum früheren zwangsläufig ergebende Belastungen sind von betroffenen Anschlussnehmern hinzunehmen; eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist nicht zu erkennen, weil die Beitragspflichtigen von den satzungsrechtlichen Regelungen im gleichen Maße erfasst werden (vgl. BayVGH vom 23.6.2004 Az. 23 ZB 04.699).
  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 20 CS 12.373

    Aussetzungsverfahren; begründete Beschwerde; Verteilung des beitragsfähigen

    Sich aus der Änderung des Verteilungsschlüssels durch das neue Satzungsrecht im Vergleich zum früheren zwangsläufig ergebende Belastungen sind von betroffenen Anschlussnehmern hinzunehmen; eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist nicht zu erkennen, weil die Beitragspflichtigen von den satzungsrechtlichen Regelungen im gleichen Maße erfasst werden (vgl. BayVGH vom 23.6.2004 Az. 23 ZB 04.699).
  • VG Würzburg, 17.03.2010 - W 2 K 09.723

    Markt Kirchzell, Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom

    Insbesondere ist die Begründung des Gemeinderates für die Gewichtung der Grundstücksflächen und der Geschossflächen in seiner Sitzung vom 7. November 2003 nicht zu beanstanden (vgl. zur Frage der Kostenverteilung für eine Entwässerungsanlage: BayVGH vom 23.06.2004 Az. 23 ZB 04.699 m.w.N.).
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