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   VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515   

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VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515 (https://dejure.org/2021,28208)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2021 - 11 CS 21.515 (https://dejure.org/2021,28208)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2021 - 11 CS 21.515 (https://dejure.org/2021,28208)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; FeV § 11 Abs. 8, § 14 Abs. 1 S. 3, § 46 Abs. 1; FeV Nr. 9.2.2 Anlage 4 zur; BayVwVfG Art. 3 Abs. 3
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens (gelegentlicher Cannabiskonsum) - einstweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens, gelegentlicher Cannabiskonsum

  • bussgeldsiegen.de

    Fahreignungsgutachten wegen gelegentlichen Cannabiskonsum - Erstkonsument

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens; gelegentlicher Cannabiskonsum

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 11 CS 20.2979

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515
    Das Landratsamt ist (Gründe des Bescheids, Nr. 4) der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Oberverwaltungsgerichte gefolgt, wonach einem nicht fahrgeeigneten - und sei es auch "nur" einem aufgrund der Vermutung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV nicht fahrgeeigneten - Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 11 CS 20.2979 - juris Rn. 23; B.v. 16.10.2019 - 11 CS 19.1434 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Insoweit ist kein besonderes öffentliches Interesse, das über das die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigende Interesse hinausgeht, erforderlich (BayVGH, B.v. 26.2.2021 a.a.O.).

    Im Übrigen kommt es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung des Sofortvollzugs nicht an, da § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung normiert (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 ZB 20.2611

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515
    Da sich die Zwangsgeldandrohung mit der Abgabe des Führerscheins am 20. Juni 2020 erledigt hatte und der Antragsgegner nicht zu erkennen gegeben hat, dass er das Zwangsgeld gleichwohl beizutreiben beabsichtigt, fehlte dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO insoweit bereits das Rechtsschutzbedürfnis (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2021 - 11 ZB 20.2611 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Die Formulierung "darf" eröffnet der Fahrerlaubnisbehörde keinen Entscheidungsspielraum (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2021 - 11 ZB 20.2611 - juris Rn. 28; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 51 jeweils m.w.N.), so dass auch in Härtefällen oder bei "Angewiesenheit auf den Führerschein" nicht von der Entziehung abgesehen werden kann.

  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515
    Insofern genügt es, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 20 f.; BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 a.a.O. Rn. 23; B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - Blutalkohol 58, 300 = juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/17 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff.).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515
    Über den Fahreignungszweifel begründenden (BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 = juris Rn. 15; U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - DAR 2014, 711 = juris Rn. 33), durch das rechtsmedizinische Gutachten vom 23. Februar 2018 nachgewiesenen Verstoß gegen das Trennungsgebot nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV hinaus ist davon auszugehen, dass der Antragsteller gelegentlich Cannabis konsumiert hat.

    Insofern genügt es, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 20 f.; BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.01.2020 - 5 PB 26.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im angegriffenen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515
    Im Übrigen verpflichtet die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO die Gerichte dazu, jedem Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zu geben, sich zu dem gesamten, nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblichen Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern, und die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, jedoch weder, sich mit jedem Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu befassen, noch, diesem bzw. der Rechtsansicht eines Beteiligten in der Sache zu folgen (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 21.1.2020 - 5 PB 26.19 - juris Rn. 6 f.; B.v. 29.4.2014 - 10 B 15.14 - juris Rn. 8; BVerfG, B.v. 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839 = juris Rn. 7).
  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515
    Im Übrigen verpflichtet die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO die Gerichte dazu, jedem Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zu geben, sich zu dem gesamten, nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblichen Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern, und die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, jedoch weder, sich mit jedem Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu befassen, noch, diesem bzw. der Rechtsansicht eines Beteiligten in der Sache zu folgen (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 21.1.2020 - 5 PB 26.19 - juris Rn. 6 f.; B.v. 29.4.2014 - 10 B 15.14 - juris Rn. 8; BVerfG, B.v. 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 15.14

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage nach der Feststellung einer gegenwärtigen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515
    Im Übrigen verpflichtet die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO die Gerichte dazu, jedem Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zu geben, sich zu dem gesamten, nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblichen Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern, und die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, jedoch weder, sich mit jedem Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu befassen, noch, diesem bzw. der Rechtsansicht eines Beteiligten in der Sache zu folgen (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 21.1.2020 - 5 PB 26.19 - juris Rn. 6 f.; B.v. 29.4.2014 - 10 B 15.14 - juris Rn. 8; BVerfG, B.v. 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839 = juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 25.06.2020 - 11 CS 20.791

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515
    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 a.a.O. Rn. 23; B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - Blutalkohol 58, 300 = juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/17 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2006 - 11 S 2299/05

    Verwaltungsverfahren bei Ausweisungsverfügung gegen nach EWGAssRBes 1/80

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515
    Allerdings ist das gefundene Ergebnis auch in der Sache richtig, selbst wenn es sich bei der Zustimmung gemäß Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG nicht um eine Mitwirkungshandlung im Sinne von Art. 45 Abs. 1 Nr. 5 BayVwVfG handeln sollte (vgl. Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 45 Rn. 96 f., 146; aA wohl VGH BW, U.v. 29.6.2006 - 11 S 2299/05 - ESVGH 57, 57 = juris Rn. 35).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 81.83

    Verwaltungsverfahren - Wehrersatzbehörde - Zuständigkeit - Wohnsitzwechsel

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515
    Denn das Verwaltungsverfahren (Art. 9 VwVfG) wird im Falle der Erhebung des Widerspruchs - wie hier - gegen den ursprünglichen Verwaltungsakt im Widerspruchsverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG "fortgeführt", da die Ausgangsbehörde dem Widerspruch nach § 72 VwGO jederzeit abhelfen kann und der ursprüngliche Verwaltungsakt seine maßgebende, dem Rechtsträger der Ausgangsbehörde zurechenbare Gestalt durch den Widerspruchsbescheid erhält (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1986 - 8 C 81.83 - NVwZ 1987, 224 = juris Rn. 10; U.v. 16.10.2008 - 4 C 3.07 - BVerwGE 132, 152 = juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 CS 20.854

    Negatives Zeugnis über eine abgelegte Fahrprobe

  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 11 CS 20.2867

    Führen eines Fahrzeugs "im Straßenverkehr" bei Alkoholfahrt auf Parkplatz eines

  • VGH Bayern, 16.10.2019 - 11 CS 19.1434

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Verdachts des Bestehens einer Psychose

  • BVerwG, 11.10.1989 - 7 B 150.89
  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; Klagebefugnis ausländischer

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

  • VGH Bayern, 08.08.2018 - 11 CS 18.1494

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Eine Beschwerde (11 CS 21.515) hatte keinen Erfolg (Beschluss vom 23.7.2021).

    Mit den tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG setzt sich der Kläger ebenso wenig auseinander wie damit, dass die nunmehr örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde ihre Zustimmung zur Verfahrensfortführung durch das örtlich unzuständig gewordene Landratsamt wirksam bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids erklären konnte (vgl. den Beschluss des Senats im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 23.7.2021 - 11 CS 21.515 - juris Rn. 18).

    Auch im Hinblick auf die den Kläger treffende Darlegungslast (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2021 a.a.O. Rn. 26) waren weitere Feststellungen insoweit nicht erforderlich.

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht den Kläger an seinen Aussagen festgehalten hat (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2021 a.a.O. Rn. 26).

    Ferner tritt - wie der Senat ebenfalls im Eilverfahren ausgeführt hat (B.v. 23.7.2021 a.a.O. Rn. 28) - die Rechtsfolge des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV zwingend ein, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.

  • VG Würzburg, 01.10.2021 - W 6 K 21.25

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Die Beschwerde hiergegen war erfolglos (BayVGH, B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515).

    Die zuständige Stadt Augsburg hat jedoch ausdrücklich der Fortführung des Verwaltungsverfahrens durch das Landratsamt A. zugestimmt, sodass die Abweichung von der örtlichen Zuständigkeit nach Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG legitimiert war (vgl. zum Ganzen und zum Verhältnis zu § 73 Abs. 2 FeV BayVGH, B.v. 20.2.2007 - 11 CS 06.2029, sowie B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515).

    Selbst wenn man dies nicht als eine Mitwirkungshandlung im Sinne von Art. 45 Abs. 1 Nr. 5 BayVwVfG sehen wollte, wurde vorliegend das Verfahren durch Erhebung des Widerspruchs i.S.d. Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG fortgeführt, sodass die örtlich zuständige Behörde ihre Zustimmung zur Verfahrensfortführung erklären konnte (vgl. im Einzelnen BayVGH, B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515, Rn. 18).

    Soweit sich dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) im Beschwerdeverfahren 11 CS 21.515 entnehmen lässt, dass diese Aussagen im Beschwerdeverfahren widerrufen worden sein sollten, schließt sich das Gericht jedenfalls der Auffassung des BayVGH an.

  • VGH Bayern, 12.11.2021 - 11 CS 21.2536

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Die plausible Darlegung, dass er nur einmal und zwar kurz vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert hat und frühere Konsumakte derart weit zurückliegen, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann, obliegt - ungeachtet der die Fahrerlaubnisbehörde treffenden materiellen Beweislast - dem Betroffenen (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515 - juris Rn. 26; B.v. 6.12.2019 - 11 CS 19.1174 - juris Rn. 13 f.).

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2021 a.a.O. Rn. 23; B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - Blutalkohol 58, 300 = juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/17 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff.).

  • VGH Bayern, 03.11.2021 - 11 CS 21.1000

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515 - juris Rn. 26; B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - Blutalkohol 58, 300 = juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/17 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Die Vorschrift eröffnet der Fahrerlaubnisbehörde keinen Entscheidungsspielraum (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515 - juris Rn. 28; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 51 jeweils m.w.N.), so dass auch in Härtefällen bzw. bei Angewiesenheit auf die Fahrerlaubnis nicht von der Entziehung abgesehen werden kann.
  • VG Würzburg, 09.08.2021 - W 6 S 21.979

    Eilrechtsschutz, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahreignung bei Einnahme von

    Da die Antragsgegnerin auch nicht zu erkennen gegeben hat, dass sie das Zwangsmittel gleichwohl anzuwenden beabsichtigt, ergibt sich aus der Nr. 4 des streitgegenständlichen Bescheids für den Antragsteller keine Beschwer mehr (st. Rspr., vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515 - BeckRS 2021, 20882 Rn. 20 m.w.N.).

    Insoweit ist kein besonderes öffentliches Interesse, das über das die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigende Interesse hinausgeht, erforderlich (vgl. etwa BayVGH, B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515 - BeckRS 2021, 20882 Rn. 19; B.v. 26.2.2021 - 11 CS 20.2979 - BeckRS 2021, 4157 Rn. 23).

  • VG München, 09.10.2023 - M 19 S 23.2625

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlicher Einnahme von Cannabis -

    Der Antragsteller ist seiner Verpflichtung aus Nr. 2 des Bescheids zur Abgabe des Führerscheins nachgekommen, sodass sich die Zwangsgeldandrohung mit der Abgabe des Führerscheins erledigt hatte (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2023 - 11 CS 23.980 - juris Rn. 12; B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515 - juris Rn. 20; B.v. 5.2.2021 - 11 ZB 20.2611 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens,

    Nach diesem in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz ist sie vielmehr verpflichtet, die Ausführungen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, ohne jedoch gehalten zu sein, sich mit jedem Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu befassen oder diesem zu folgen (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2022 - 11 CS 21.3010 - juris Rn. 15; B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515 - juris Rn. 28 jeweils m.w.N. auf die stRspr), insbesondere, wenn es sich nicht um entscheidungserhebliches Vorbringen handelt.
  • VG Köln, 23.11.2022 - 6 L 1743/22
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 04.06.2020 - 16 B 672/20 -, juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 23.07.2021 - 11 CS 21.515 -, juris, Rn. 22 m. w. N.
  • VGH Bayern, 18.01.2022 - 11 CS 21.1767

    Erneute Zuwiderhandlung innerhalb einer neuen Probezeit nach vorangegangener

    Im Übrigen geht die obergerichtliche Rechtsprechung auch in anderem Zusammenhang davon aus, dass die Entdeckung bei einem einmaligen Verstoß äußerst unwahrscheinlich ist und ein solcher Ausnahmefall daher substantiiert und plausibel darzulegen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515 - juris Rn. 26; B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - Blutalkohol 58, 300 = juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/17 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff. m.w.N.).
  • VG Köln, 23.12.2022 - 6 L 1886/22
  • VG Würzburg, 06.02.2023 - W 6 S 23.45

    Eilrechtsschutz, Entziehung der Fahrerlaubnis, Multiple Sklerose, Fahreignung bei

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