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   VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.3267   

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VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.3267 (https://dejure.org/2007,19309)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.08.2007 - 25 B 04.3267 (https://dejure.org/2007,19309)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. August 2007 - 25 B 04.3267 (https://dejure.org/2007,19309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Windkraftanlage; Bewertung der Zulässigkeit eines privilegierten Bauvorhabens im Außenbereich anhand entgegenstehender öffentlicher Belange; Verunstaltung des Landschaftsbildes durch eine Windkraftenergieanlage; ...

  • Judicialis

    BayBO Art. 75 a.F.; ; BImSchG § 67 Abs. 9; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Vorbescheid; Windkraftanlage; Landschaftsbild; Flächennutzungsplan; Konzentrationsfläche; "Alibiplanung"; Abwägungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.3267
    Dem Plan muss daher ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht wird (BVerwG vom 17.12.2002 BVerwGE 117, 287).

    Sie darf diese Interessen nach den zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätzen nur zurückstellen, wenn hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe dies rechtfertigen (BVerwGE vom 17.12.2002 a.a.O.).

    Da die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wegen der festgestellten Abwägungsmängel keine Ausschlusswirkung entfaltet, kann offen bleiben, ob der Umstand, dass die Beigeladene zu 2 für das Vorhaben des Klägers ihr Einvernehmen erteilt hat, eine Abweichung von der "in der Regel" eintretenden Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB rechtfertigen könnte (vgl. zum Vorliegen entsprechender Sonderkonstellationen BVerwG vom 17.12.2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.3267
    Dieser Grundsatz gilt auch gegenüber im Außenbereich privilegiert zulässigen Vorhaben (vgl. BVerwG vom 18.3.2003 BauR 2004, 295 m.w.N.).

    Im Hinblick darauf ist eine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch ein privilegiertes Vorhaben nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (BVerwG vom 18.3.2003 a.a.O.).

    Allein die technische Neuartigkeit einer Anlage und die dadurch bedingte optische Gewöhnungsbedürftigkeit ist nicht geeignet, das Orts- und Landschaftsbild zu beeinträchtigen (BVerwG vom 18.3.2003 a.a.O und vom 18.2.1983 BVerwGE 67, 23).

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.3267
    § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verleiht derartigen Festlegungen rechtliche Außenwirkung gegenüber dem Bauantragsteller mit der Folge, dass Vorhaben außerhalb der Konzentrationszonen in der Regel unzulässig sind (BVerwG vom 21.10.2004 BVerwGE 122, 109).

    Der Planungsvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bietet auch keine Handhabe dafür, die Zulassung von Windkraftanlagen in einer Weise restriktiv zu steuern, dass die Gemeinde sich einseitig von dem Ziel leiten lässt, die Entfaltungsmöglichkeiten dieser Nutzungsart auf das rechtlich unabdingbare Minimum zu beschränken (BVerwG vom 17.2.2002 a.a.O; vom 13.3.2003 BVerwGE 118, 33; vom 21.10.2004 a.a.O; vom 28.11.2005 NVwZ 2006, 339 und vom 12.7.2006 ZfBR 2006, 679).

    Auch das Bilden von Schutzabständen zu diesen Flächen ist vom Grundsatz her nicht zu beanstanden (BVerwG vom 21.10.2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.3267
    Allein die technische Neuartigkeit einer Anlage und die dadurch bedingte optische Gewöhnungsbedürftigkeit ist nicht geeignet, das Orts- und Landschaftsbild zu beeinträchtigen (BVerwG vom 18.3.2003 a.a.O und vom 18.2.1983 BVerwGE 67, 23).
  • BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95

    Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.3267
    Gleichwohl ist die Wirkung der Unbeachtlichkeit nicht eingetreten, da die Beigeladene zu 2 ihrer Belehrung noch den Wortlaut des zuvor geltenden § 215 Abs. 1 BauGB a.F. zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG vom 8.5. 1996 NVwZ 1996, 372).
  • BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06

    Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.3267
    Der Planungsvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bietet auch keine Handhabe dafür, die Zulassung von Windkraftanlagen in einer Weise restriktiv zu steuern, dass die Gemeinde sich einseitig von dem Ziel leiten lässt, die Entfaltungsmöglichkeiten dieser Nutzungsart auf das rechtlich unabdingbare Minimum zu beschränken (BVerwG vom 17.2.2002 a.a.O; vom 13.3.2003 BVerwGE 118, 33; vom 21.10.2004 a.a.O; vom 28.11.2005 NVwZ 2006, 339 und vom 12.7.2006 ZfBR 2006, 679).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - 8 A 11271/05

    Windenergieanlage neben Segelflugplatz zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.3267
    Da die mit ihr verfolgte Absicht, Rechtsunsicherheiten in laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beseitigen, nur unvollkommen erreicht würde, wenn sie auf Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung beschränkt wäre, ist die Vorschrift auf Vorbescheide nach der Bayerischen Bauordnung, die vorweggenommene und gültige Teile einer Baugenehmigung darstellen, entsprechend anzuwenden (vgl. auch ThürOVG vom 29.5.2007 NuR 2007, 757; OVG LSA vom 17.11.2006 Az. 2 L 278/03 ; VGH BW vom 16.5.2006 DÖV 2006, 788; OVG RhPf vom 16.1.2006 NVwZ 2006, 844; zur Rechtsnatur von Vorbescheiden: Koch/Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, RdNr. 2.2.1 zu Art. 75 BayBO 1998).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.3267
    Dabei sind die öffentlichen Belange je nach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nachteiligen Betroffenheit einerseits und das kraft der gesetzlichen Privilegierung gesteigert durchsetzungsfähige Privatinteresse an der Verwirklichung des Vorhabens andererseits einander gegenüberzustellen (vgl. BVerwG vom 27.1.2005 BVerwGE 122, 364 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2006 - 2 L 278/03

    Baugenehmigung für Windenergieanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.3267
    Da die mit ihr verfolgte Absicht, Rechtsunsicherheiten in laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beseitigen, nur unvollkommen erreicht würde, wenn sie auf Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung beschränkt wäre, ist die Vorschrift auf Vorbescheide nach der Bayerischen Bauordnung, die vorweggenommene und gültige Teile einer Baugenehmigung darstellen, entsprechend anzuwenden (vgl. auch ThürOVG vom 29.5.2007 NuR 2007, 757; OVG LSA vom 17.11.2006 Az. 2 L 278/03 ; VGH BW vom 16.5.2006 DÖV 2006, 788; OVG RhPf vom 16.1.2006 NVwZ 2006, 844; zur Rechtsnatur von Vorbescheiden: Koch/Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, RdNr. 2.2.1 zu Art. 75 BayBO 1998).
  • OVG Sachsen, 18.05.2000 - 1 B 29/98

    Planungsrechtlicher Bauvorbescheid für die Errichtung von Windkraftanlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.3267
    Bloße nachteilige Veränderungen oder Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können dagegen ein privilegiertes Vorhaben nicht unzulässig machen (ThürOVG vom 29.5.2007 a.a.O.; SächsOVG vom 18.5.2000 NuR 2002, 162).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 28.11.2005 - 4 B 66.05

    Windenergieanlage; Außenbereich; öffentlicher Belang; in Aufstellung befindliches

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05

    Unzulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb des

  • VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.2292

    Baurechtlicher Vorbescheid; Windkraftanlage; rechtskräftiges

    Mit Urteil vom 23. August 2007 (25 B 04.3267) änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Urteil der Kammer vom 19. Oktober 2004 ab und verpflichtete den Beklagten zur Erteilung des beantragten Vorbescheids.

    Das rechtskräftige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. August 2007 (25 B 04.3267) steht der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen.

  • VGH Bayern, 16.09.2009 - 9 ZB 09.1224

    Windkraftanlage; Vorbescheid; Nachbargemeinde

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht die Klage abgewiesen, mit der die Klägerin die Aufhebung eines eine Windkraftanlage auf dem Gebiet der benachbarten Stadt Dettelbach betreffenden Vorbescheids vom 12. Juni 2008 begehrte, den das Landratsamt Kitzingen aufgrund rechtskräftigen Urteils des Senats (BayVGH vom 23.8.2007 Az. 25 B 04.3267; s. dazu BVerwG vom 1.4.2008 BVerwG 4 B 26.08) erteilt hatte.
  • VGH Bayern, 16.09.2009 - 9 ZB 09.1223

    Windkraftanlage; Vorbescheid; Nachbargemeinde

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht die Klage abgewiesen, mit der die Klägerin die Aufhebung eines eine Windkraftanlage auf dem Gebiet der benachbarten Stadt Dettelbach betreffenden Vorbescheids vom 12. Juni 2008 begehrte, den das Landratsamt Kitzingen aufgrund rechtskräftigen Urteils des Senats (BayVGH vom 23.8.2007 Az. 25 B 04.3267; s. dazu BVerwG vom 1.4.2008 BVerwG 4 B 26.08) erteilt hatte.
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