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   VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063   

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VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063 (https://dejure.org/2013,27687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063 (https://dejure.org/2013,27687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. September 2013 - 13a ZB 13.30063 (https://dejure.org/2013,27687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; Urteilsgründe; rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063
    Im Übrigen hängt es wesentlich von den Umständen des Einzelfalls ab, wann allgemeine Gefahren von Verfassungs wegen zu einem Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen; es entzieht sich einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung (BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 = NVwZ-RR 2011, 48).

    Das Verwaltungsgericht habe nicht beachtet, dass nach dessen Rechtsprechung die Verwaltungsgerichte gehalten seien, den Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung und die gebotene Auseinandersetzung mit abweichender Tatsachen- und Lagebeurteilung anderer Verwaltungsgerichte in besonderer Weise gerecht zu werden (BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226).

    Das Verwaltungsgericht hat sich seine Überzeugung gemäß den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2010 a.a.O.) unter Auswertung von Berichten und Auskünften des Auswärtigen Amts, UNHCR, Schweizerische Flüchtlingshilfe sowie drei Gutachten gebildet.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - 8 A 11048/10

    Afghanistan: Abschiebungsverbot wegen eines innerstaatlichen bewaffneten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063
    Bezüglich der Klärungsbedürftigkeit verweist der Kläger auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. März 2012 (Az. 8 A 11048/10.OVG).

    Das vom Kläger zitierte Urteil vom 21. März 2012 (Az. 8 A 11048/10.OVG - juris) erging nicht zu § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, sondern zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG und betraf die innerstaatliche Fluchtalternative in einem Einzelfall.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063
    Eine Divergenz liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht mit einem sein Urteil tragenden Obersatz von einem Obersatz des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist (BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063
    Nicht mit Gründen versehen i.S.v. § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn die Begründung gänzlich fehlt oder wenn die vorhandene Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonstwie völlig unzureichend sind (BVerwG, U.v. 28.11.2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30425

    Asyl Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Maydan-Wardak;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063
    Danach ist für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 8.12.2011 - 13a B 11.30276 - EzAR-NF 69 Nr. 11 = AuAS 2012, 35 -LS-; U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30425 - juris; U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris; U.v. 4.6.2013 - 13a B 12.30063 - juris).
  • VGH Bayern, 04.06.2013 - 13a B 12.30063

    Zur Verfolgung afghanischer Staatsangehöriger bei Rückkehr in die Südostregion -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063
    Danach ist für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 8.12.2011 - 13a B 11.30276 - EzAR-NF 69 Nr. 11 = AuAS 2012, 35 -LS-; U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30425 - juris; U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris; U.v. 4.6.2013 - 13a B 12.30063 - juris).
  • VGH Bayern, 22.03.2013 - 13a B 12.30044

    Verfolgung afghanischer Staatsangehöriger bei Rückkehr in die Ostregion

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063
    Danach ist für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 8.12.2011 - 13a B 11.30276 - EzAR-NF 69 Nr. 11 = AuAS 2012, 35 -LS-; U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30425 - juris; U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris; U.v. 4.6.2013 - 13a B 12.30063 - juris).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063
    Danach ist für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 8.12.2011 - 13a B 11.30276 - EzAR-NF 69 Nr. 11 = AuAS 2012, 35 -LS-; U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30425 - juris; U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris; U.v. 4.6.2013 - 13a B 12.30063 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3177/11

    Keine Gefahr bei Abschiebung nach Kabul

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063
    Im Übrigen hat es sich nicht nur auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, sondern auch auf diejenige des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. U.v. 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - EzAR-NF 69 Nr. 13) gestützt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - 8 A 11050/10

    Kein Abschiebungsverbot für gesunde, junge männliche afghanische Staatsangehörige

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063
    Dies geht ebenfalls davon aus, dass für junge, männliche afghanische Staatsangehörige, die beruflich nicht besonders qualifiziert sind und nicht auf den Rückhalt von Familie oder Bekannten zurückgreifen können, in Kabul keine extreme Gefahrensituation besteht (OVG RhPf, U.v. 21.3.2012 - 8 A 11050/10.OVG - juris).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 13a B 11.30276

    Rückkehrgefährdung alleinstehender afghanischer Männer; hier: Provinz Ghazni

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Berufungsverwerfung ohne

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

  • VG München, 09.04.2014 - M 23 K 11.30261

    Herkunftsland: Afghanistan; Geburtsort .../Iran

    In Übereinstimmung mit der ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geht das Gericht grundsätzlich davon aus, dass derzeit für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende, männliche, arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2013 - 13a ZB 13.30063; U.v. 29.1.2013 - 13a B 12.30510 mwN - juris).
  • VG München, 30.09.2013 - M 23 K 11.30416

    Herkunftsland: Afghanistan

    In Übereinstimmung mit der ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwal-tungsgerichtshofs geht das Gericht grundsätzlich davon aus, dass derzeit für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende, männliche, arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (zuletzt B.v. 23.9.2013 - 13a ZB 13.30063; U.v. 29.1.2013 - 13a B 12.30510 mwN - juris).
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