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   VGH Bayern, 24.02.2011 - 4 ZB 09.2305   

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https://dejure.org/2011,67428
VGH Bayern, 24.02.2011 - 4 ZB 09.2305 (https://dejure.org/2011,67428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2011 - 4 ZB 09.2305 (https://dejure.org/2011,67428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 4 ZB 09.2305 (https://dejure.org/2011,67428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rückforderung von Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Bauabschnitt; Gemeindeteilbetrachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 4 ZB 09.2305
    Indes hat schon das Verwaltungsgericht die Klägerin zutreffend darauf hingewiesen, dass Richtlinien, in denen bestimmt ist, unter welchen Voraussetzungen die im Haushaltsgesetz zweckbestimmt ausgewiesenen Fördermittel an den "Empfängerkreis" zu verteilen sind, grundsätzlich keiner richterlichen Interpretation unterliegen (vgl. BVerwG vom 26.4.1979 BVerwGE 58, 45).

    Das angefochtene Urteil weicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 1979 (BVerwGE 58, 45/51) nicht ab.

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 4 ZB 09.2305
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (siehe dazu BVerfG vom 21.1.2009, JZ 2009, 850/851; vom 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 4 ZB 09.2305
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (siehe dazu BVerfG vom 21.1.2009, JZ 2009, 850/851; vom 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163/1164).
  • VG Ansbach, 27.10.2017 - AN 1 K 16.00313

    Änderung der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Anwendung der Nr.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte mit Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 ZB 09.2305 den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 28. Juli 2009 ab.

    Insofern werde umfassend auf den Vortrag in den beiden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach zu den Aktenzeichen AN 4 K 09.00067 und AN 4 K 09.00068 und vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu dem Aktenzeichen 4 ZB 09.2305 verwiesen.

  • VG Regensburg, 17.03.2016 - RO 5 K 15.305

    Rückforderung einer nicht zweckentsprechend verwendeten Zuwendung

    Für den Eintritt der Bedingung genüge jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben (BayVGH vom 25.7.2013, Az 4 B 13.727 , vom 14.12.2012, Az 4 ZB 11.1260 , vom 9.6.2011, Az 4 ZB 10.1236 , vom 24.2.2011, Az 4 ZB 09.2305 , vom 11.2.2011, Az 4 ZB 09.3145 , vom 5.8.2010, Az 4 B 08.2968 , vom 28.7.2005, Az 4 B 01.2536 und vom 29.12.1999, Az 4 B 99.526 ).
  • VG Ansbach, 05.02.2013 - AN 4 K 11.02154

    Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Zinsen wegen besonderer Umstände des

    Den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 28. Juli 2009 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 24. November 2011 (Az. 4 ZB 09.2305) abgelehnt.
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