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   VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290   

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VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290 (https://dejure.org/2016,8351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.03.2016 - 3 CE 16.290 (https://dejure.org/2016,8351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. März 2016 - 3 CE 16.290 (https://dejure.org/2016,8351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahlentscheidung und Voraussetzungen der Leistungsentwicklung innerhalb eines Bewerbungsverfahrens zum leitenden Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst

  • rewis.io

    Leistungsvergleich zwischen Beamtem und Tarifbeschäftigter im Bewerbungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landesbeamtenrecht; Bewerbungsverfahrensanspruch; Leistungsvergleich; Tarifbeschäftigter; Auswahlentscheidung

  • rechtsportal.de

    Auswahlentscheidung und Voraussetzungen der Leistungsentwicklung innerhalb eines Bewerbungsverfahrens zum leitenden Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993

    Stellenbesetzung, periodische Beurteilung, Beurteilungszeitraum,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290
    Eine höchstmögliche Vergleichbarkeit wird grundsätzlich durch einen gemeinsamen Stichtag und einen gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (BVerwG, U. v. 18.7.2001 - 2 C 41/00 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 23).

    Der Beurteilungszeitraum eines Leistungsnachweises ergibt sich dabei aus seinem Zweck (vgl. BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 25 zur Anlassbeurteilung).

    Nur so wird eine einer Regelbeurteilung vergleichbare Aussagekraft des Leistungsnachweises über Leistung, Eignung und Befähigung im Vergleich zu dem anderen Bewerber gewährleistet (vgl. BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 26 zur Anlassbeurteilung).

    Einschränkungen des Gebots der größtmöglichen Vergleichbarkeit sind nur hinzunehmen, soweit sie auf zwingenden Gründen beruhen (vgl. BVerwG, U. v. 26.9.2012 - 2 A 2/10 - juris; BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 27).

    Nach der vorzitierten Rechtsprechung ist unter Berücksichtigung des Gebots des größtmöglichen Vergleichs als Anknüpfungspunkt für den Leistungsnachweis der Beigeladenen zwingend der Beginn der periodischen Beurteilung des Antragstellers - 1. November 2011 - als Anknüpfungspunkt heranzuziehen (vgl. BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 29; in diesem Sinne auch: BVerwG, B. v. 24.4.2010 - 1 WB 39/09 - BVerwGE 136, 388 - juris Rn. 38 zur Vergleichbarkeit von Arbeitszeugnis und dienstlicher Beurteilung und dem Erfordernis, dass sich die Beurteilungszeiträume entsprechen müssen; a.A. OVG N.-W., B. v. 30.10.2015 - 6 B 865/15 - juris Rn. 7: Es sei von weitaus größerer Bedeutung, dass der von den Beurteilungen abgedeckte Zeitraum zum gleichen Stichtag oder zumindest nicht zu erheblich auseinander fallenden Stichtagen endet).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290
    2.2.2 Der unterlegene Beamte kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal gewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, B. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - ZBR 2002, 427 - juris Rn. 13, 14).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die eigenständige Bedeutung und Verfahrensabhängigkeit des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden subjektiven Rechts betont (vgl. u. a. BVerfG, B. v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 16 ff.; B. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 10 ff.).

    Hierfür ist allein der Dienstherr zuständig (vgl. BVerfG, B. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 16; BVerwG, U. v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 695 - juris).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290
    Da der Begriff des öffentlichen Amtes im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG weit zu verstehen ist und auch hoheitliche und schlicht-hoheitliche Tätigkeiten aufgrund eines Beamtenverhältnisses, anderer öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse und arbeitsrechtlicher Rechtsverhältnisse des öffentlichen Dienstes umfasst (vgl. Beck"scher Online Kommentar Grundgesetz, Stand: Dez. 2015, Art. 33 Rn. 9; Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Stand: Sep. 2015, Art. 33 Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 15.12.2009 - 6 S 47.09 - juris Rn. 4), ist der Grundsatz der Bestenauslese auch bei der hier in Rede stehenden Konkurrenz zwischen einem Beamten (Beförderungsbewerber) und einer Tarifbeschäftigten (Höherstufungsbewerber) zu beachten; der Bewerbungsverfahrensanspruch des Beamten ist im Verwaltungsrechtsweg durchsetzbar (vgl. BVerwG, B. v. vom 27.4.2010 - 1 WB 39/09 - juris Rn. 28 m. w. N.).

    Nach der vorzitierten Rechtsprechung ist unter Berücksichtigung des Gebots des größtmöglichen Vergleichs als Anknüpfungspunkt für den Leistungsnachweis der Beigeladenen zwingend der Beginn der periodischen Beurteilung des Antragstellers - 1. November 2011 - als Anknüpfungspunkt heranzuziehen (vgl. BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 29; in diesem Sinne auch: BVerwG, B. v. 24.4.2010 - 1 WB 39/09 - BVerwGE 136, 388 - juris Rn. 38 zur Vergleichbarkeit von Arbeitszeugnis und dienstlicher Beurteilung und dem Erfordernis, dass sich die Beurteilungszeiträume entsprechen müssen; a.A. OVG N.-W., B. v. 30.10.2015 - 6 B 865/15 - juris Rn. 7: Es sei von weitaus größerer Bedeutung, dass der von den Beurteilungen abgedeckte Zeitraum zum gleichen Stichtag oder zumindest nicht zu erheblich auseinander fallenden Stichtagen endet).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 32).

    Hierfür ist allein der Dienstherr zuständig (vgl. BVerfG, B. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 16; BVerwG, U. v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 695 - juris).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290
    Die Einheitlichkeit des Beurteilungsmaßstabes ist deshalb unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Beurteilung ihren Zweck erfüllt, einen Vergleich der Bewerber untereinander anhand vorgegebener Sach- und Differenzierungsmerkmale zu ermöglichen (vgl. BVerwG, U. v. 18.7.2001 - 2 C 41/00 - juris Rn. 14).

    Eine höchstmögliche Vergleichbarkeit wird grundsätzlich durch einen gemeinsamen Stichtag und einen gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (BVerwG, U. v. 18.7.2001 - 2 C 41/00 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290
    Der Bewerber hat daher Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, B. v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 20; BayVGH, B. v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2470 - juris Rn. 30).

    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B. v. 20.6.2013 a. a. O. Rn. 21; BayVGH, B. v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290
    Maßgeblich hierfür ist primär das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B. v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).

    Hat der Dienstherr Richtlinien über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, hat das Gericht zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, B. v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - BVerwGE 145, 112 - juris Rn. 26).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290
    Das Bundesverfassungsgericht hat die eigenständige Bedeutung und Verfahrensabhängigkeit des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden subjektiven Rechts betont (vgl. u. a. BVerfG, B. v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 16 ff.; B. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2009 - 1 B 1518/08

    Ernennung und Beförderung eines mitkonkurrierenden Beamten; Besetzung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290
    Die Voraussage, das mit einem Eilantrag letztlich verfolgte Ziel, dass der Dienstherr das Auswahlermessen zugunsten des Antragstellers ausübt, sei unerreichbar, ist nur in zweifelsfreien Ausnahmefällen denkbar (vgl. OVG NW, B. v. 10.3.2009 - 1 B 1518/08 - juris Rn. 55 f.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290
    Die Ziff. C.5.2 der Richtlinien muss im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts so verstanden werden, dass ältere Beurteilungen bei der Auswahl mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG nur dann zu berücksichtigen sind, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten bzw. Tarifbeschäftigten zu treffen ist (vgl. BVerwG, U. v. 27.2.2003 - 2 C 16/02 - juris Rn. 15; BVerwG, U. v. 27.2.2003 - 2 C 16/02 - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 6 B 865/15

    Besetzung der Stelle eines Leiters einer Justizvollzugsanstalt mit einem

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

  • VerfGH Bayern, 04.07.2005 - 85-VI-02

    Prüfungsspielraum eines Verfassungsgerichtshofs bei der Überprüfung der

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 3 CE 13.1518

    Verzicht auf periodische Beurteilung; Zwischenbeurteilung; Anlassbeurteilung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 6 S 47.09

    Beschwerde; Stellenbesetzung; Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes;

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

  • VGH Bayern, 28.06.2002 - 3 CE 02.1282
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • VGH Bayern, 20.09.2002 - 3 CE 02.2056
  • VG München, 25.05.2020 - M 5 E 19.5164

    Auswahlentscheidung zwischen einem Beamten und einem Tarifbeschäftigten

    Da der Begriff des öffentlichen Amtes im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG weit zu verstehen ist und auch hoheitliche und schlicht-hoheitliche Tätigkeiten aufgrund eines Beamtenverhältnisses, anderer öffentlich-rechtlicher Amtsverhältnisse und arbeitsrechtlicher Rechtsverhältnisse des öffentlichen Dienstes umfasst, ist der Grundsatz der Bestenauslese auch bei einer Konkurrenz zwischen einem Beamten (Beförderungsbewerber) und einem Tarifbeschäftigten (Höherstufungsbewerber) zu beachten (BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 17).

    Das Gebot der größtmöglichen Vergleichbarkeit gilt auch beim Vergleich zwischen periodischen Beurteilungen für Beamte und Leistungsnachweise für Tarifbeschäftigte (BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 21).

    Der Beurteilungszeitraum eines Leistungsnachweises ergibt sich dabei aus seinem Zweck (BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 22 f. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 25 zur Anlassbeurteilung).

  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080

    Tarifbeschäftigter, Beamtin, Erfordernis der Erstellung und Einholung einer

    Der Grundsatz der Bestenauslese ist auch bei einer Konkurrenz zwischen einem Beamten (Beförderungsbewerber) und einem Tarifbeschäftigten (Höherstufungsbewerber) zu beachten (vgl. VG München, B.v. 25.5.2020 - M 5 E 19.5164 - juris Rn. 51; BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 17).

    Das Gebot der größtmöglichen Vergleichbarkeit gilt auch beim Vergleich zwischen periodischen Beurteilungen für Beamte und Leistungsnachweise für Tarifbeschäftigte (BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 21).

  • VG München, 09.11.2017 - M 5 E 17.3441

    Erfolgreiche Konkurrentenklage - Auswahlentscheidung nur anhand aktueller

    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für in Konkurrenz stehende Beamte, sondern auch in Bezug auf Tarifbeschäftigte, die naturgemäß keine dienstliche Beurteilung erhalten (BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 22).
  • VG Ansbach, 23.11.2020 - AN 1 E 20.01504

    Auswahlverfahren bei der Besetzung der Stelle eines Museumsleiters

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten ist auch in diesen Fallkonstellationen im Verwaltungsrechtsweg durchsetzbar (BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 27.4.2010 - 1 WB 39/09 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VG München, 07.02.2017 - M 5 E 16.4509

    Konkurrentenstreit um Stelle des Präsidenten eines Finanzgerichts

    In dieser Situation ist es dem Gericht nicht möglich, zu prognostizieren, mit welchem Ergebnis ein fehlerfrei durchgeführtes Auswahlverfahren ausgehen wird (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 32 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2022 - 10 S 38.21

    Konkurrentenstreitigkeit - Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur,

    Insbesondere kommt bei ihm als einem externen Bewerber ein von der Antragsgegnerin selbst und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erstellter Leistungsnachweis, wie er für interne Tarifbeschäftigte möglich sein kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. März 2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 2, 4 und 29), kaum in Betracht.
  • VG Regensburg, 16.11.2017 - RO 1 E 17.1195

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Beförderung wegen Nichterfüllung der

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung ebenfalls nicht über das hinausgehen dürfen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 â?? 3 CE 16.290 â?? juris Rn. 18; OVG Hamburg, B.v. 19.2.2016 â?? 5 Bs 212/15 â?? juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 11.08.2020 - 3 CE 20.1370

    Auswahlentscheidung zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten

    Möglicherweise war er hierzu sogar verpflichtet, um die geforderte größtmögliche Vergleichbarkeit der für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Daten (vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn.20; B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 32 f.) und damit der über den Leistungsstand der Konkurrenten gewonnenen Erkenntnisse herzustellen.
  • VG München, 17.01.2017 - M 5 E 16.3178

    Einstweilige Anordnung gegen eine nicht auf der Grundlage eines fehlerfreien

    In dieser Situation ist es dem Gericht nicht möglich zu prognostizieren, mit welchem Ergebnis ein fehlerfrei durchgeführtes Auswahlverfahren ausgehen wird, jedenfalls lässt sich dies nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhersagen (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 32 ff.).
  • VG München, 02.02.2017 - M 5 E 16.3009

    Fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen bei externen und internen Bewerbern

    In dieser Situation ist es dem Gericht nicht möglich zu prognostizieren, mit welchem Ergebnis ein fehlerfrei durchgeführtes Auswahlverfahren ausgehen wird, jedenfalls lässt sich dies nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhersagen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 32 ff.).
  • VG München, 20.08.2020 - M 5 E 19.6298

    Erfolgloser Konkurrenten-Eilantrag wegen fehlender gesundheitlicher Eignung

  • VG München, 18.01.2017 - M 5 E 16.4758

    Inzidentprüfung einer dienstlichen Beurteilung im einstweiligen Verfahren

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