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VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 13.30062 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene …
Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 13.30062
Auch hat das Gericht keine eigene medizinische Bewertung von Schwere und Ausmaß der Erkrankung vorgenommen (vgl. BVerwG, B.v. 28.3.2006 - 1 B 91.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 AufenthG N. 12 = NVwZ 2007, 346), sondern sich an dem vorgelegten (wenig aussagekräftigen) Attest und den eigenen Angaben des Klägers orientiert. - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 13.30062
Des Weiteren gibt Art. 103 Abs. 1 GG den am Prozess Beteiligten keinen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus ermittelt (BVerfG-Kammer-, B.v. 25.2.1994 - 2 BvR 50/93, 2 BvR 122/93 - NJW 1994, 2279; BVerfG, E.v.19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BVerwG, B.v. 27.10.1998 - 8 B 132.98 - NJW 1999, 1493;… BayVerfGH vom 13.3.1981 a.a.O.). - BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach …
Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 13.30062
Es soll sichergestellt werden, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VII-78 - BayVBl 1981, 529).
- BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 13.30062
Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist zudem in jedem Fall die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG, B.v. 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220/225). - BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichteingehen auf wesentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 13.30062
Des Weiteren gibt Art. 103 Abs. 1 GG den am Prozess Beteiligten keinen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus ermittelt (BVerfG-Kammer-, B.v. 25.2.1994 - 2 BvR 50/93, 2 BvR 122/93 - NJW 1994, 2279; BVerfG, E.v.19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BVerwG, B.v. 27.10.1998 - 8 B 132.98 - NJW 1999, 1493;… BayVerfGH vom 13.3.1981 a.a.O.). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 13.30062
Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht sichert den Parteien - worauf auch der Kläger hingewiesen hat - ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924). - BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98
Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der …
Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 13.30062
Des Weiteren gibt Art. 103 Abs. 1 GG den am Prozess Beteiligten keinen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus ermittelt (BVerfG-Kammer-, B.v. 25.2.1994 - 2 BvR 50/93, 2 BvR 122/93 - NJW 1994, 2279; BVerfG, E.v.19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BVerwG, B.v. 27.10.1998 - 8 B 132.98 - NJW 1999, 1493;… BayVerfGH vom 13.3.1981 a.a.O.). - BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 59.08
Ablehnung eines Beweisantrages durch das Berufungsgericht als Verfahrensmangel …
Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 13.30062
Gegebenenfalls müsste z.B. ein entsprechender Beweisantrag gestellt werden (BVerwG, B.v. 30.7.2008 - 5 B 59.08 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 50). - BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 13.30062
Im Übrigen hängt es wesentlich von den Umständen des Einzelfalls ab, wann allgemeine Gefahren von Verfassungs wegen zu einem Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen; es entzieht sich einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung (BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 = NVwZ-RR 2011, 48). - VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394
Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan …
Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 13.30062
Danach ist geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 8.12.2011 - 13a B 11.30276 - EzAR-NF 69 Nr. 11 = AuAS 2012, 35 -LS-; U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30425 - juris; U.v. 8.11.2012 - 13a B 11.30391 - juris; U.v. 29.1.2013 - 13a B 11.30510 - juris). - VGH Bayern, 08.12.2011 - 13a B 11.30276
Rückkehrgefährdung alleinstehender afghanischer Männer; hier: Provinz Ghazni
- VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30425
Asyl Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Maydan-Wardak; …
- VGH Bayern, 08.11.2012 - 13a B 11.30391
Afghanischer Asylbewerber - Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG 2004
- VGH Bayern, 29.01.2013 - 13a B 11.30510
Rückkehr von afghanischen Staatsangehörigen in die Südregion
- OVG Sachsen, 10.10.2013 - A 1 A 474/09
Afghanistan, Kabul, Kunar, Abschiebungsschutz, Widerruf
Insoweit macht sich der Senat die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 24. April 2013 - 13a ZB 13.30062 -, juris) zu eigen, dass ein - wie hier - arbeitsfähiger, gesunder Mann, der mangels familiärer Bindungen keine Unterhaltslasten zu tragen hat, regelmäßig auch ohne nennenswertes Vermögen im Fall einer zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland Afghanistan in der Lage wäre, durch Gelegenheitsarbeiten in seiner Heimatregion oder in Kabul ein kleines Einkommen zu erzielen und damit wenigstens ein Leben am Rande des Existenzminimums zu bestreiten. - OVG Sachsen, 23.01.2015 - A 1 A 140/13
Asylrecht Afghanistan, Provinz Ghazni Kabul, bewaffneter Konflikt, …
9 Im Übrigen hat sich der beschließende Senat im Urteil vom 10. Oktober 2013 - A 1 A 474/09 -, juris, die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 24. April 2013 - 13a ZB 13.30062 -, juris) zu eigen gemacht, dass ein - wie hier - arbeitsfähiger, gesunder Mann, der mangels familiärer Bindungen keine Unterhaltslasten zu tragen hat, regelmäßig auch ohne nennenswertes Vermögen im Fall einer zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland Afghanistan in der Lage wäre, durch Gelegenheitsarbeiten in seiner Heimatregion oder in Kabul ein kleines Einkommen zu erzielen und damit wenigstens ein Leben am Rande des Existenzminimums zu bestreiten. - OVG Sachsen, 10.10.2013 - A 1 474/09
Zwangsrekrutierung, Versorgungslage, Abschiebungsverbot, allgemeine Gefahr, …
Insoweit macht sich der Senat die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 24. April 2013 - 13a ZB 13.30062 -, juris) zu eigen, dass ein - wie hier - arbeitsfähiger, gesunder Mann, der mangels familiärer Bindungen keine Unterhaltslasten zu tragen hat, regelmäßig auch ohne nennenswertes Vermögen im Fall einer zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland Afghanistan in der Lage wäre, durch Gelegenheitsarbeiten in seiner Heimatregion oder in Kabul ein kleines Einkommen zu erzielen und damit wenigstens ein Leben am Rande des Existenzminimums zu bestreiten. - OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 A 474/09
Zwangsrekrutierung, Versorgungslage, Abschiebungsverbot, allgemeine Gefahr, …
Insoweit macht sich der Senat die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 24. April 2013 - 13a ZB 13.30062 -, juris) zu eigen, dass ein - wie hier - arbeitsfähiger, gesunder Mann, der mangels familiärer Bindungen keine Unterhaltslasten zu tragen hat, regelmäßig auch ohne nennenswertes Vermögen im Fall einer zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland Afghanistan in der Lage wäre, durch Gelegenheitsarbeiten in seiner Heimatregion oder in Kabul ein kleines Einkommen zu erzielen und damit wenigstens ein Leben am Rande des Existenzminimums zu bestreiten.