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   VGH Bayern, 24.04.2014 - 9 NE 14.430   

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https://dejure.org/2014,10364
VGH Bayern, 24.04.2014 - 9 NE 14.430 (https://dejure.org/2014,10364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.04.2014 - 9 NE 14.430 (https://dejure.org/2014,10364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. April 2014 - 9 NE 14.430 (https://dejure.org/2014,10364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Plannachbar; Grundstück außerhalb des Plangebiets; Antragsbefugnis; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; kein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2014 - 9 NE 14.430
    Die bloße Bezeichnung eigener Belange und die Behauptung, es liege eine Rechtsverletzung vor, reichen zur Darlegung aber nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215/218 f.).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2014 - 9 NE 14.430
    Für die Antragsbefugnis ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165; st. Rspr.).
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2014 - 9 NE 14.430
    Das ist der Fall, wenn ein Erfolg des Antrags dem Antragsteller keinen Nutzen bringt (BayVGH B.v. 14.8.2008, 1 NE 08.1074 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.03.2015 - 9 CS 14.2441

    Nachbarklage; Wohnanlage mit Tiefgarage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot

    Über die hiergegen vom Antragsteller erhobene Normenkontrolle (Az. 9 N 14.429) ist noch nicht entschieden; ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde mit Beschluss des Senats vom 24. April 2014 (Az. 9 NE 14.430) abgelehnt.
  • VG Würzburg, 11.08.2016 - W 5 K 15.830

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung und fehlende Vorgreiflichkeit einer

    Über die hiergegen erhobene Normenkontrolle (9 N 15.528) ist noch nicht entschieden; ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. April 2014 (9 NE 14.430) abgelehnt.

    Auch der Bayer. Verwaltungsgerichtshof habe nicht bemerkt, dass er am 24. April 2014 über den "Eilantrag" zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohngebiet Platz"scher Garten" (9 NE 14.430) gar nicht habe entscheiden können, da es bisher (Oktober 2015) keine vollständige Planung für das Vorhaben gebe.

  • VG Würzburg, 11.08.2016 - W 5 K 16.430

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Nutzungsänderung eines Schulungsgebäudes zu

    Über die hiergegen erhobene Normenkontrolle (9 N 15.528) ist noch nicht entschieden; ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. April 2014 (9 NE 14.430) abgelehnt.

    Wäre der Bebauungsplan unwirksam (vgl. aber Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 24.4.2014 Nr. 9 NE 14.430), würde sich das Vorhaben der Beigeladenen ohnedies und ausschließlich nach § 34 BauGB beurteilen.

  • VG Würzburg, 06.05.2014 - W 5 S 14.344

    Baugenehmigung, Normenkontrollantrag, Bebauungsplan, Nachbarschutz,

    Im Übrigen habe der Bayer. Verwaltungsgerichtshof den im Rahmen des Normenkontrollverfahrens gestellten Eilantrag mit Beschluss vom 24. April 2014 Nr. 9 NE 14.430 abgelehnt.

    Wäre der Bebauungsplan unwirksam (vgl. aber Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 24.4.2014 Nr. 9 NE 14.430), würde sich das Vorhaben der Beigeladenen ohnedies und ausschließlich nach § 34 BauGB beurteilen.

  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 9 NE 19.2274

    Normenkontrolleilantrag einer Nachbargemeinde - Sondergebiete für Windenergie

    Der Eilantrag wäre aber auch mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, weil ohne ausreichende Anhaltspunkte für ansonsten schwere Nachteile oder sonst dafürsprechende wichtige Gründe auch kein Anordnungsgrund ersichtlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.4.2014 - 9 NE 14.430 - juris Rn. 11).
  • VG Würzburg, 13.10.2014 - W 5 S 14.885

    "Platzscher Garten"; Bebauungsplan; Innenbereich; Rücksichtnahmegebot

    Die Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Würzburg W 5 K 14.286, W 5 K 14.287, W 5 S 14.344, W 5 S 14.345 und W 5 K 14.881 sowie des Bayer. Verwaltungsgerichtshof 9 CS 14.429 und 9 NE 14.430 wurden beigezogen.
  • VG Würzburg, 06.05.2014 - W 5 S 14.345

    Anfechtungsklage; maßgeblicher Zeitpunkt; Rücksichtnahmegebot

    Wäre der Bebauungsplan unwirksam (vgl. aber Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 24.4.2014 Nr. 9 NE 14.430), würde sich das Vorhaben der Beigeladenen ohnedies und ausschließlich nach § 34 BauGB beurteilen.
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