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   VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272   

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VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272 (https://dejure.org/2018,10730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.04.2018 - 22 C 17.1272 (https://dejure.org/2018,10730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. April 2018 - 22 C 17.1272 (https://dejure.org/2018,10730)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 98; GewO § 36; GKG § 8 Abs. 1 S. 1, § 19, § 21 Abs. 1 S. 1, § 66 Abs. 2 S. 1, Abs. 6; JVEG § 4 Abs. 9, § 8, § 8a Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2, § 24; ZPO § 47 Abs. 1, § 402, § 413
    Erinnerung gegen eine Gerichtskostenrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen eine Gerichtskostenrechnung aufgrund behaupteter Mangelhaftigkeit von abgerechneten Gutachterleistungen; Befangenheit des Gutachters

  • rewis.io

    Erinnerung gegen eine Gerichtskostenrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung gegen eine Gerichtskostenrechnung aufgrund behaupteter Mangelhaftigkeit von abgerechneten Gutachterleistungen; Befangenheit des Gutachters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 13.02.2017 - 22 ZB 15.2639

    Nachweis besonderer Sachkunde für öffentliche Bestellung zum Sachverständigen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272
    Den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil lehnte der Verwaltungsgerichtshof ab (B.v. 13.2.2017 - 22 ZB 15.2639).

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten beider Instanzen einschließlich der Akten zu den Verfahren M 16 K 12.4031 und 22 ZB 15.2639 Bezug genommen.

    In dem vom Kläger eingeleiteten Berufungszulassungsverfahren kam es auf die vom Kläger geltend gemachte Mangelhaftigkeit der Gutachten nicht an, der Verwaltungsgerichtshof hat den Berufungszulassungsantrag des Klägers abgelehnt (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 22 ZB 15.2639 - Rn. 24).

    Auch im Berufungszulassungsverfahren kam es insoweit nicht zu einer Entscheidung, weil auch diese Frage dort nicht entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 22 ZB 15.2639 - Rn. 20).

    Die Qualität oder die (vom Kläger behauptete, nach seiner Ansicht zur Unverwertbarkeit der gesamten Gutachterleistung führende) fachliche Mangelhaftigkeit der abschließenden Bewertung der Fähigkeiten des Klägers durch Prof. K ist letztlich offen geblieben; auch der Verwaltungsgerichtshof hat sich im Berufungszulassungsverfahren hierzu - mangels Entscheidungserheblichkeit - ausdrücklich nicht geäußert (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 22 ZB 15.2639 - Rn. 24).

    Der Verwaltungsgerichtshof ist in seinem Beschluss, mit dem er den Berufungszulassungsantrag des Klägers abgelehnt hat, davon ausgegangen, dass das Verwaltungsgericht im Lauf der mündlichen Verhandlung das besondere Gewicht der Fähigkeit des Klägers, mündliche Gutachterleistungen in der Situation einer mündlichen Verhandlung zu erbringen, erkannt und sich danach bei der Entscheidungsfindung maßgeblich hierauf gestützt hat (BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 22 ZB 15.2639 - Rn. 18).

    Vielmehr hat der Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass die Beweisaufnahme in Form eines Fachgesprächs zwischen dem Kläger und Prof. K auch den Zweck gehabt habe, dem Verwaltungsgericht einen eigenen unmittelbaren Eindruck über die Befähigung des Klägers zu verschaffen (BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 22 ZB 15.2639 - Rn. 18).

    Mit diesen geltend gemachten Verstößen hat sich bereits der Verwaltungsgerichtshof im genannten Nichtzulassungsbeschluss vom 13. Februar 2017 - 22 ZB 15.2639 - befasst und ausgeführt, dass der Kläger im Zulassungsverfahren derartige Verstöße nicht darzulegen vermochte.

    Darüber hinaus ergibt sich aus den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs auch, dass sich allein nach dem Ergebnis der Gerichtsentscheidung, nicht aber in Bezug auf einzelne das Gerichtverfahren lenkende Schritte bemisst, ob das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs, eines fairen Verfahrens und letztlich effektiven Rechtsschutzes erfüllt oder missachtet worden ist (BayVGH, B.v. 13.2.2.2017 - 22 ZB 15.2639 - Rn. 21 bis 26).

  • LG Koblenz, 29.08.2016 - 16 O 309/12

    Grundlose Selbstablehnung führt zur Aberkennung der Vergütung!

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272
    Hinzu kommt, dass in der Rechtsprechung und im Schrifttum - im Sinn der später geschaffenen Regelung des § 8a JVEG - auch zuvor schon anerkannt war, dass ein gerichtlicher Sachverständiger selbst bei gerichtlich attestierter Befangenheitsbesorgnis nicht in jedem Fall seinen Vergütungsanspruch verliert, sondern nur dann, wenn ihm ein grob fahrlässiges Fehlverhalten anzulasten ist (vgl. Hartmann, a.a.O., JVEG § 8a Rn. 8 m.w.N.; OLG Koblenz, B.v. 18.6.2014 - 14 W 334/14 - juris Rn. 2; LG Koblenz, B.v. 29.8.2016 - 16 O 309/12 - juris Rn. 6; OLG Frankfurt, B.v. 18.9.2017 - 6 WF 133/17 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Es gehört gerade zur Aufgabe eines Sachverständigen, sich auch mit kritischen Einwänden auseinanderzusetzen (LG Koblenz, B.v. 29.8.2016 - 6 O 309/12 - MDR 2017, 236, juris Rn. 7).

  • OLG Koblenz, 18.06.2014 - 14 W 334/14

    Vergütungsanspruch eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272
    So war z.B. schon vor Inkrafttreten des § 8a JVEG anerkannt, dass ein gerichtlicher Gutachter keinen Anspruch auf Vergütung hat, wenn seine Arbeit prozessual unverwertbar und ihm ein grob fahrlässiges Fehlverhalten anzulasten ist (vgl. OLG Koblenz, B. v. 18.6.2014 - 14 W 334/14 - juris Rn. 2 m.w.N.), wogegen nicht jedes Defizit bei der vom Gutachter erbrachten Leistung zum Wegfall oder zur Verringerung seines Vergütungsanspruchs führt und selbst ein erfolgreicher Befangenheitsantrag eines Prozessbeteiligten gegen den Gutachter nicht in jedem Fall zur Folge hat, dass dieser seinen Vergütungsanspruch verliert.

    Hinzu kommt, dass in der Rechtsprechung und im Schrifttum - im Sinn der später geschaffenen Regelung des § 8a JVEG - auch zuvor schon anerkannt war, dass ein gerichtlicher Sachverständiger selbst bei gerichtlich attestierter Befangenheitsbesorgnis nicht in jedem Fall seinen Vergütungsanspruch verliert, sondern nur dann, wenn ihm ein grob fahrlässiges Fehlverhalten anzulasten ist (vgl. Hartmann, a.a.O., JVEG § 8a Rn. 8 m.w.N.; OLG Koblenz, B.v. 18.6.2014 - 14 W 334/14 - juris Rn. 2; LG Koblenz, B.v. 29.8.2016 - 16 O 309/12 - juris Rn. 6; OLG Frankfurt, B.v. 18.9.2017 - 6 WF 133/17 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 6 WF 133/17

    Kosten für Sachveständige im Falle der Ablehnung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272
    Die Entscheidung des Kostenbeamten oder eines Gerichts im Festsetzungsverfahren nach § 4 JVEG hat keine bindende Wirkung zu Lasten des Kostenschuldners (allerdings zu seinen Gunsten, vgl. § 4 Abs. 9 JVEG), der im Verfahren nach § 4 JVEG nicht beteiligt wird und darauf angewiesen ist, Einwendungen gegen die Höhe eines nach dem JVEG berechneten Auslagenbetrags nach § 66 GKG zu erheben (vgl. zum Verhältnis beider Verfahren und zum Prüfungsumfang: Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl. 2017, JVEG § 4 Rn. 19; Schneider/Volpert/Fölsch - nachfolgend "S/V/F" - Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, JVEG § 4 Rn. 8, 11 und 18, GKG § 66 Rn. 2 und 63; OLG Frankfurt, B.v. 18.9.2017 - 6 WF 133/17 - juris Rn. 5 bis 7).

    Hinzu kommt, dass in der Rechtsprechung und im Schrifttum - im Sinn der später geschaffenen Regelung des § 8a JVEG - auch zuvor schon anerkannt war, dass ein gerichtlicher Sachverständiger selbst bei gerichtlich attestierter Befangenheitsbesorgnis nicht in jedem Fall seinen Vergütungsanspruch verliert, sondern nur dann, wenn ihm ein grob fahrlässiges Fehlverhalten anzulasten ist (vgl. Hartmann, a.a.O., JVEG § 8a Rn. 8 m.w.N.; OLG Koblenz, B.v. 18.6.2014 - 14 W 334/14 - juris Rn. 2; LG Koblenz, B.v. 29.8.2016 - 16 O 309/12 - juris Rn. 6; OLG Frankfurt, B.v. 18.9.2017 - 6 WF 133/17 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272
    Über einen ausdrücklich gestellten Befangenheitsantrag gegen einen Richter oder einen Sachverständigen (§ 167 VwGO i.V.m. § 406, §§ 42 ff. ZPO) muss entschieden werden, sofern das Ablehnungsgesuch nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, B.v. 22.2.1960 - 2 BvR 36/60 - BVerfGE 11, 1, juris Rn. 20) oder missbräuchlich gestellt wird (BVerfG, B.v. 2.11.1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343, juris Rn. 14; BVerwG, B.v. 4.5.2011 - 7 PKH 9/11 - juris Rn. 4), wobei der missbräuchliche Befangenheitsantrag als Unterfall eines unzulässigen Antrags zu verstehen sein dürfte.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1984 - 10 W 181/84

    Unrichtige Sachbehandlung; Ursächlichkeit; Unmittelbarkeit; Kostenerhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272
    Vielmehr ist in wertender Betrachtung auf den Schutzbereich des § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG abzustellen, der nur unmittelbare Folgen unrichtiger Sachbehandlung erfassen will (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 16.8.1984 - 10 W 181/84 - juris, JurBüro 1984, 1695 zum insoweit gleichlautenden früheren § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272
    Über einen ausdrücklich gestellten Befangenheitsantrag gegen einen Richter oder einen Sachverständigen (§ 167 VwGO i.V.m. § 406, §§ 42 ff. ZPO) muss entschieden werden, sofern das Ablehnungsgesuch nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, B.v. 22.2.1960 - 2 BvR 36/60 - BVerfGE 11, 1, juris Rn. 20) oder missbräuchlich gestellt wird (BVerfG, B.v. 2.11.1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343, juris Rn. 14; BVerwG, B.v. 4.5.2011 - 7 PKH 9/11 - juris Rn. 4), wobei der missbräuchliche Befangenheitsantrag als Unterfall eines unzulässigen Antrags zu verstehen sein dürfte.
  • BFH, 29.07.1991 - III E 1/91

    Voraussetzungen zur Nichterhebung von Gerichtskosten

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272
    Ursächlich für die Kosten sind im Sinn von § 21 Abs. 1 GKG (ehemals § 8 GKG) nicht alle unrichtigen Sachbehandlungen durch das Gericht, die nicht hinweggedacht werden können, ohne dass auch die Kosten entfielen (BFH, B.v. 29.7.1991 - III E 1/91 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11

    Prozesskostenhilfe; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; fehlende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272
    Über einen ausdrücklich gestellten Befangenheitsantrag gegen einen Richter oder einen Sachverständigen (§ 167 VwGO i.V.m. § 406, §§ 42 ff. ZPO) muss entschieden werden, sofern das Ablehnungsgesuch nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, B.v. 22.2.1960 - 2 BvR 36/60 - BVerfGE 11, 1, juris Rn. 20) oder missbräuchlich gestellt wird (BVerfG, B.v. 2.11.1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343, juris Rn. 14; BVerwG, B.v. 4.5.2011 - 7 PKH 9/11 - juris Rn. 4), wobei der missbräuchliche Befangenheitsantrag als Unterfall eines unzulässigen Antrags zu verstehen sein dürfte.
  • BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 4.15

    Verfahrensmangel; Berufungsinstanz; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272
    In einem solchen Fall dürfen - wenn der Befangenheitsantrag Erfolg hat - die von der befangenen Person schon erbrachten Leistungen für die Hauptsacheentscheidung des Gerichts nicht verwertet werden (vgl. zum Fall eines zulässigen Befangenheitsantrag nach Zustellung eines Urteils: BVerwG, B.v. 20.5.2015 - 2 B 4.15 - juris Rn. 3).
  • OLG Hamm, 18.12.2012 - 6 WF 43/12

    Niederschlagung und Herabsetzung der Kosten für ein familienpsychologisches

  • OLG München, 11.05.1998 - 11 W 864/98

    Ablehnung eines Sachverständigen: Verliert er seinen Entschädigungsanspruch?

  • VGH Bayern, 22.08.2012 - 22 C 12.770

    Ablehnung eines gerichtlich mit der Überprüfung des Nachweises der besonderen

  • VG München, 24.09.2015 - M 16 K 12.4031

    Antrag, öffentliche Bestellung, Sachverständiger, Sachkundeüberprüfung,

  • VGH Bayern, 17.07.2018 - 22 C 18.1072

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Der Kläger wehrte sich im Beschwerdeverfahren 22 C 17.1272 gegen den Ansatz von Gerichtskosten gemäß § 19 GKG, die für Gutachterleistungen in seinem erfolglos geführten Klageverfahren angefallen sind.

    Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde mit Beschluss vom 24. April 2018 (22 C 17.1272) zurück.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens 22 C 17.1272 Bezug genommen.

  • OLG Naumburg, 27.12.2019 - 12 W 72/19

    Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Voraussetzungen der

    Dagegen lässt sich für den Fall, dass das Gericht die Leistung im Ergebnis nicht oder auch nicht teilweise berücksichtigt, nicht der Umkehrschluss ziehen, die Leistung sei nicht verwertbar (vgl. so auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. April 2018, 22 C 17.1272, Rn. 12, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2018 - L 2 SF 68/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung eines Sachverständigen -

    Dagegen lässt sich für den Fall, dass das Gericht die Leistung im Ergebnis nicht oder auch nicht teilweise berücksichtigt, nicht der Umkehrschluss ziehen, die Leistung sei nicht verwertbar (vgl. so auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. April 2018, 22 C 17.1272).
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