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   VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267   

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VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267 (https://dejure.org/2017,24663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.2017 - 16a D 15.2267 (https://dejure.org/2017,24663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 16a D 15.2267 (https://dejure.org/2017,24663)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 11, Art. 14, Art. 15 Abs. 2, Art. 25 Abs. 1, Art. 55, Art. 63 Abs. 1 S. 1; BeamtStG § 33 Abs. 1 S. 3, § 34 S. 3; StGB § 21, § 52, § 184 Abs. 1, § 223, § 230 Abs. 1
    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen der Übersendung von E-Mails pornographischen Inhalts an eine minderjährige Schülerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen der Übersendung von E-Mails pornographischen Inhalts an eine minderjährige Schülerin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Versendung von E-Mails pornographischen Inhalts an eine minderjährige Schülerin; Auslegung des Begriffs "Schwere des Dienstvergehens"

  • rechtsportal.de

    Disziplinarrecht Studienrat ( BesG A 13) Versenden einer E-Mail pornografischen Inhalts an eine 15-jährige Schülerin Gefährliche Körperverletzung Verbreitung pornografischer Schriften "Liebesbeziehung" Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Disziplinarverfahren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 24.05.2017)

    Sadomaso-Mail an Schülerin geschickt: Lehrer entlassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitteilung sadomachistischer Phantasien gegenüber 15-jähriger Schülerin rechtfertigt Entfernung des Lehrers aus Beamtenverhältnis - Schwere Dienstpflichtverletzung wegen erheblichen Eingriffs in sittliche und sexuelle Entwicklung der Schülerin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - ZBR 2016, 254 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - ZBR 2016, 254 - juris Rn. 12/13).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für seine Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - ZBR 2016, 254 - juris Rn. 16).

    Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, greift der Senat auch bei innerdienstlich begangenen Straftaten nunmehr auf den Strafrahmen zurück und folgt damit der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - ZBR 2016, 254; B.v. 05.7.2016 - 2 B 24/16 - juris Rn. 14).

    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht (hier sind es bis zu fünf Jahre), reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 20).

    Der Milderungsgrund der freiwilligen Offenbarung des Fehlverhaltens vor Tatentdeckung durch einen bisher unbescholtenen Beamten (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 33) scheidet ebenfalls aus.

    2.4 Art. 14 Abs. 1 BayDG sowie das im Disziplinarverfahren geltende Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangen, dass - über die in der Rechtsprechung entwickelten "anerkannten" Milderungsgründe hinaus - bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme sämtliche be- und entlastenden Gesichtspunkte ermittelt und von dem Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267
    Entscheidend für die rechtliche Einordnung eines Verhaltens als innerdienstliche Pflichtverletzung ist dessen kausale und logische Einbindung in ein Amt und die damit verbundene dienstliche Tätigkeit (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2001 - 1 D 55.99 - juris Rn. 57, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 9; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 10).

    Zudem muss der Lehrer in seiner Vorbildfunktion die verfassungsrechtlich geschützte Wertordnung glaubhaft vermitteln (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267
    Von einem durch Spontaneität und Kopflosigkeit bestimmten Verhalten als Charakteristika der persönlichkeitsfremden Augenblickstat kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. BVerwG, U.v. 18.2.2016 2 WD 19/15 - juris Rn. 55).
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis als Disziplinarmaßnahme wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267
    Das Geständnis im Strafverfahren ist nicht als Milderungsgrund zu werten, da es nicht freiwillig vor drohender Entdeckung, sondern im Rahmen des bereits gegen den Beklagten eingeleiteten Strafverfahrens erfolgt ist (vgl. BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 60).
  • BVerwG, 10.10.2014 - 2 B 66.14

    Verwirkung einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einer unangemessen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267
    Die Dauer des Disziplinarverfahrens ist nicht geeignet, das von dem Beamten zerstörte Vertrauensverhältnis wiederherzustellen (BVerwG, B.v. 10.10.2014 - 2 B 66/14 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.2016 - 2 B 84.14

    Konsequenz eines erst im Revisionsverfahren festgestellten wesentlichen Mangels

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267
    2.3.1 Der Beklagte hat das Dienstvergehen nicht im Zustand einer im Sinne des § 21 StGB erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen, die regelmäßig einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis entgegensteht (vgl. BVerwG B.v. 9.2.2016 - 2 B 84.14 - juris Rn. 21; B.v. 4.7.2013 - 2 B 76.12 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267
    Damit bewegt sich die Strafandrohung weit über dem mittelschweren Bereich (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.2015 - 2 WD 15/14 - juris Rn. 51; U.v. 20.3.2014 - 2 WD 5.13 - juris).
  • VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439

    Disziplinarrecht; Studiendirektor im Ruhestand; sexueller Missbrauch von

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267
    Die Wahrung der Integrität der Schüler, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen Entwicklung sowie Anspruch und Vertrauen der Schüler und Eltern darauf, dass Lehrer das Obhut- und Näheverhältnis zu den Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichten den Lehrer dazu, sich in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt - in Wort und Tat - zu verhalten (vgl. BayVGH, U.v. 9.4.2014 - 16a D 12.1439 - juris Rn. 91).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

    Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267
    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn die Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände ergibt, dass der Beamte auch künftig seinen Dienstpflichten nicht nachkommen wird oder - wie hier - die Ansehensschädigung nicht wiedergutzumachen ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.6.2006 - 2 C 11.05 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12

    Disziplinarklage; Umfang der Bindungswirkung nach Zurückverweisung; wesentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267
    2.3.1 Der Beklagte hat das Dienstvergehen nicht im Zustand einer im Sinne des § 21 StGB erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen, die regelmäßig einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis entgegensteht (vgl. BVerwG B.v. 9.2.2016 - 2 B 84.14 - juris Rn. 21; B.v. 4.7.2013 - 2 B 76.12 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 22.05.1996 - 1 D 72.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen Bahnbeamten wegen sittlicher

  • VGH Bayern, 07.12.2016 - 16a D 14.1215

    Disziplinarverfahren

  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 140.11

    Lehrer; sexueller Missbrauch von Schülern; Aberkennung des Ruhegehalts nach

  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

  • VG Hannover, 09.06.2015 - 18 A 131/14

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Kinderpornographie; Sex-Chat

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 B 32.14

    Beamter; Grundschullehrer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; körperliche Nähe

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

  • VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098

    Förderschullehrer; unbeaufsichtigte Massagen an minder- und volljährigen

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2017 - 3d A 1512/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden

  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.1589

    Polizeibeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Unerlaubte Einfuhr von

    Wenn - wie hier - das Vertrauensverhältnis des Dienstherrn zu dem Beamten endgültig zerstört ist, weil er als Beamter "nicht mehr tragbar ist" und es dem Dienstherrn nicht zumutbar ist, das Beamtenverhältnis mit dem Beklagten fortzusetzen, muss der Frage, ob der Beamte anderweitig, gegebenenfalls in einer anderen Behörde oder sogar Laufbahn eingesetzt werden kann, nicht nachgegangen werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 192).

    Sie beruht auf dem vorangegangenen Fehlverhalten des für sein Handeln verantwortlichen Beklagten, der sich bewusst gewesen sein muss, dass er hiermit seine berufliche Existenz aufs Spiel setzt (BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 193).

  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Ministerialbeamter (Besoldungsgruppe A 15),

    Wenn - wie hier - das Vertrauensverhältnis des Dienstherrn zu dem Beamten endgültig zerstört ist, weil er als Beamter "nicht mehr tragbar ist" und es dem Dienstherrn nicht zumutbar ist, das Beamtenverhältnis mit dem Beklagten fortzusetzen, muss der Frage, ob der Beamte anderweitig, gegebenenfalls in einer anderen Behörde oder sogar Laufbahn eingesetzt werden kann, nicht nachgegangen werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 192).

    Sie beruht auf dem vorangegangenen Fehlverhalten des für sein Handeln verantwortlichen Beklagten, der sich bewusst gewesen sein muss, dass er hiermit seine berufliche Existenz aufs Spiel setzt (BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 193).

  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.422

    Besitz kinderpornographischer Schriften, Übermäßige Nutzung des Dienstcomputers

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - ZBR 2016, 254 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 170).
  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.2126

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen außerdienstlichen Besitzes

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - ZBR 2016, 254 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 170).

    Das Geständnis im Strafverfahren ist nicht als Milderungsgrund zu werten, da es nicht freiwillig vor drohender Entdeckung, sondern im Rahmen des bereits gegen den Beklagten eingeleiteten Strafverfahrens erfolgt ist (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 186; U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 60).

    Wenn - wie hier - das Vertrauensverhältnis des Dienstherrn zu dem Beamten endgültig zerstört ist, weil er als Beamter "nicht mehr tragbar ist" und es dem Dienstherr nicht zumutbar ist, das Beamtenverhältnis mit dem Beklagten fortzusetzen, muss der Frage, ob der Beamte anderweitig, ggf. in einer anderen Schule oder sogar Laufbahn eingesetzt werden kann, nicht nachgegangen werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 192).

    Sie beruht auf dem vorangegangenen Fehlverhalten des für sein Handeln verantwortlichen Beklagten, der sich bewusst gewesen sein muss, dass er hiermit seine berufliche Existenz aufs Spiel setzt (BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 193).

  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143

    Disziplinarrecht, Hochschulprofessor (BesGr. C 2), Betätigung im Sinne der

    Ergibt - wie im vorliegenden Fall - die für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme erforderliche Gesamtwürdigung aller erschwerenden und mildernden Umstände des Dienstvergehens, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist, kann davon nicht abgesehen werden, weil das Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (BVerwG, B.v. 10.10.2014 - 2 B 66.14 - juris Rn. 7; B.v. 22.10.2018 - 2 B 30.18 - juris Rn. 8 f.; BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 191).
  • VG Regensburg, 24.08.2020 - RN 10A DK 19.412

    Dienstentfernung einer Polizistin wegen Informationsweitergabe an Lebensgefährten

    Ihn davor zu bewahren, ist jedoch allein Aufgabe der sozialrechtlichen Vorschriften und Leistungen (vgl. BayVGH vom 24.5.2017 Az. 16a D 15.2267 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.04.2022 - 16a D 20.975

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Jedoch ist das Geständnis im Strafverfahren nicht als Milderungsgrund zu werten, da es nicht freiwillig vor drohender Entdeckung, sondern im Rahmen des bereits gegen den Beklagten eingeleiteten Strafverfahrens erfolgt ist (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 186; U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 60).

    Wenn - wie hier - das Vertrauensverhältnis des Dienstherrn zu dem Beamten endgültig zerstört ist, weil er als Beamter "nicht mehr tragbar ist" und es dem Dienstherrn nicht zumutbar ist, das Beamtenverhältnis mit dem Beklagten fortzusetzen, muss der Frage, ob der Beamte anderweitig, ggf. in einer anderen Behörde oder sogar Laufbahn eingesetzt werden kann, nicht nachgegangen werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 192).

    Sie beruht auf dem vorangegangenen Fehlverhalten des für sein Handeln verantwortlichen Beklagten, der sich bewusst gewesen sein muss, dass er hiermit seine berufliche Existenz aufs Spiel setzt (BayVGH, U.v. 24.5.2017 -16a D 15.2267 - juris Rn. 193).

  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.1249

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes von

    Der Ursachenzusammenhang folgt aus der Stellung des Beklagten gegenüber den Schülerinnen als ihr Lehrer (vgl. OVG NW, U.v. 30.3.2017 - 3d A 1512/13.O - juris Rn. 91/93; BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 16a D 10.1098 - juris Rn. 39; U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris).

    Die Wahrung der Integrität der Schüler, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen Entwicklung sowie Anspruch und Vertrauen der Schüler und Eltern darauf, dass Lehrer das Obhut- und Näheverhältnis zu den Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichten den Lehrer dazu, sich in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt - in Wort und Tat - zu verhalten (vgl. BayVGH, U.v. 9.4.2014 - 16a D 12.1439 - juris Rn. 91; U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 177).

  • VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138

    Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Wenn - wie hier - das Vertrauensverhältnis des Dienstherrn zu der Beamtin endgültig zerstört ist, weil sie als Beamtin "nicht mehr tragbar ist" und es dem Dienstherrn nicht zumutbar ist, das Beamtenverhältnis mit der Beklagten fortzusetzen, muss der Frage, ob die Beamtin anderweitig, gegebenenfalls in einer anderen Behörde oder sogar Laufbahn eingesetzt werden kann, nicht nachgegangen werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 192).

    Sie beruht auf dem vorangegangenen Fehlverhalten der für ihr Handeln verantwortlichen Beklagten, die sich bewusst gewesen sein muss, dass sie hiermit ihre berufliche Existenz aufs Spiel setzt (BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 193).

  • VGH Bayern, 28.09.2022 - 16a D 20.1901

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Leitenden Bewährungshelfers bei Besitz und

    Dagegen ist das Eingeständnis des Fehlverhaltens schon deshalb nicht als Milderungsgrund zu werten, weil es nicht freiwillig vor der drohenden Aufdeckung, sondern erst im Rahmen des eingeleiteten Strafverfahrens erfolgt ist (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 186; U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 60).

    Sie beruht auf dem vorangegangenen Fehlverhalten des für sein Handeln verantwortlichen Beklagten, der sich bewusst gewesen sein muss, dass er hiermit seine berufliche Existenz aufs Spiel setzt (BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 193).

  • VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.2247

    Entfernung einer Polizistin aus dem Dienst wegen privaten Kontakts ins

  • VG Regensburg, 29.06.2020 - RN 10A DK 19.681

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 16b D 18.1673

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst

  • VGH Bayern, 21.07.2021 - 16b D 19.1136

    Entfernung eines Polizeioberkommissars aus dem Beamtenverhältnis wegen

  • VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.2136

    Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis inner- und

  • VG Regensburg, 05.08.2019 - RO 10A DK 18.1743

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen sexueller Nötigung einer

  • VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32

    Teilnahme des Bürgermeisters an einer Ausschreibung als Unternehmer als

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

  • VG Regensburg, 30.07.2018 - RO 10A DK 17.1923

    Kürzung des monatlichen Ruhegehalts wegen innerdienstlichen Betrugs zulasten des

  • VGH Bayern, 25.10.2023 - 16a D 21.3179

    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils zur

  • VGH Bayern, 21.09.2022 - 16a D 20.885

    Aberkennung des Ruhegehalts, Leitender Regierungsdirektor (Besoldungsgruppe A

  • VG Regensburg, 27.07.2020 - RN 10A DK 19.302

    Disziplinarmaßnahme der Dienstentfernung eines Justizvollzugsbeamten wegen

  • VG München, 26.01.2022 - M 19B DK 21.64

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Teamleiter, welcher mit Abrechnungen

  • VG München, 17.02.2020 - M 19L DK 19.3123

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt eines ehemaligen Mitarbeiters der

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1835

    Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Einbringung von

  • VGH Bayern, 06.09.2023 - 16b D 22.686

    Disziplinarklage - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • VG Regensburg, 28.06.2021 - RN 10A DK 20.987

    Krankenversicherung, Disziplinarverfahren, Beamte, Erkrankung, Dienstvergehen,

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