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   VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532   

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VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532 (https://dejure.org/2019,19287)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.2019 - 11 ZB 19.532 (https://dejure.org/2019,19287)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 11 ZB 19.532 (https://dejure.org/2019,19287)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 2, 8, 46 Abs. 1, 3; Anlage 4 zur FeV Nr. 7
    Anforderungen an die Darlegung von Bedenken gegen die Fahreignung

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung von Bedenken gegen die Fahreignung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532
    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 13; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 21.5.2019, § 11 FeV Rn. 36).

    Für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens genügt der Hinweis auf eine Erkrankung nach Anlage 4 zur FeV (§ 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 FeV) bzw. ein "Anfangsverdacht" (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 22; U.v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 = juris Rn. 17), also - wie es in § 152 Abs. 2 StPO umschrieben wird - das Bestehen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte.

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192

    Beeinträchtiugng der Fahreignung - Unverhältnismäßigkeit der nochmaligen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532
    Im Übrigen ziehen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Rechtswidrigkeit führende Fehler in der Gutachtensanordnung oder eine Überschreitung des Untersuchungsauftrags durch den Gutachter kein Verwertungsverbot des vorgelegten Gutachtens nach sich (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532
    Für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens genügt der Hinweis auf eine Erkrankung nach Anlage 4 zur FeV (§ 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 FeV) bzw. ein "Anfangsverdacht" (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 22; U.v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 = juris Rn. 17), also - wie es in § 152 Abs. 2 StPO umschrieben wird - das Bestehen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte.
  • VGH Bayern, 08.11.2018 - 11 CS 18.832

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. November 2018 (11 CS 18.832) zurück.
  • VGH Bayern, 08.08.2016 - 11 B 16.595

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis nach psychologischem

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532
    Im Übrigen ziehen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Rechtswidrigkeit führende Fehler in der Gutachtensanordnung oder eine Überschreitung des Untersuchungsauftrags durch den Gutachter kein Verwertungsverbot des vorgelegten Gutachtens nach sich (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • VG Würzburg, 16.03.2018 - W 6 S 18.246

    Gutachtensanforderung bei psychischen Auffälligkeiten im Verkehr

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532
    Einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 16. März 2018 (W 6 S 18.246) ab.
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532
    Aus dem Vorbringen der Klägerin ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da sie weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532
    Aus dem Vorbringen der Klägerin ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da sie weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CS 15.1505

    Nichtbeibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens; ausreichende Tatsachen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532
    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 13; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 21.5.2019, § 11 FeV Rn. 36).
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