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   VGH Bayern, 24.07.2012 - 11 ZB 12.1362   

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https://dejure.org/2012,26662
VGH Bayern, 24.07.2012 - 11 ZB 12.1362 (https://dejure.org/2012,26662)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.2012 - 11 ZB 12.1362 (https://dejure.org/2012,26662)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - 11 ZB 12.1362 (https://dejure.org/2012,26662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Amphetamin; Behauptete unwissentliche Einnahme dieses Betäubungsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2012 - 11 ZB 12.1362
    Die Anordnung der Blutprobe ca. zwei Stunden vor Erreichung eines richterlichen Notdienstes ohne Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft sei willkürlich gewesen, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Az. 2 BvR 273/06 hinlänglich bekannt gewesen sei, es sich hier nicht um Alkohol, sondern um Amphetamin gehandelt habe und somit eine Gefahr im Vollzug während der Nachtzeit bei dieser Fallkonstellation überhaupt nicht vorgelegen habe.

    Aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2007 (Az. 2 BvR 273/06, NZV 2007, 581) folgt nichts Gegenteiliges.

  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 11 C 11.318

    Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin/Metamphetamin;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2012 - 11 ZB 12.1362
    Der Verwaltungsgerichtshof hat derartigen Behauptungen nur dann Beachtlichkeit zuerkannt, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass der Feststellung von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers ein Kontakt mit Personen vorangegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, und dass es ferner nahe liegt, dass ihm die Aufnahme des Betäubungsmittels tatsächlich unbekannt blieb (Beschluss vom 24.3.2011 Az. 11 C 11.318 und den im Eilverfahren des Klägers ergangenen Beschluss vom 22.9.2011 Az. 11 CS 11.1969, 11 C 11.1970).
  • VGH Bayern, 21.11.2011 - 11 CS 11.2247

    Entziehung der Fahrerlaubnis; (teilweise) bloße Wiederholung der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2012 - 11 ZB 12.1362
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 21.11.2011 Az. 11 CS 11.2247 und vom 9.5.2012 Az. 11 ZB 12.614 m.w.N.) bleibt die unterlassene Einholung einer richterlichen Entscheidung auch bei fehlender Gefahr im Vollzug dann für die Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutentnahme ohne Einfluss, wenn auf der Hand liegt, dass der Richter einem solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2012 - 10 B 11430/11

    Vorläufiger Rechtsschutz - Fahrerlaubnisentziehung - Geltendmachung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2012 - 11 ZB 12.1362
    Diese Rechtsauffassung wird auch von der Rechtsprechung der anderen Oberverwaltungsgerichte geteilt (z.B. OVG Greifswald vom 4.10.2011 NZV 2012, 258; OVG Koblenz vom 25.1.2012 Az. 10 B 11430/11 ), und, soweit ersichtlich, nicht in der Literatur bezweifelt.
  • VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 ZB 12.614

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zweimaligen Konsums sog. harter Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2012 - 11 ZB 12.1362
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 21.11.2011 Az. 11 CS 11.2247 und vom 9.5.2012 Az. 11 ZB 12.614 m.w.N.) bleibt die unterlassene Einholung einer richterlichen Entscheidung auch bei fehlender Gefahr im Vollzug dann für die Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutentnahme ohne Einfluss, wenn auf der Hand liegt, dass der Richter einem solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können.
  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung, mit dem der Beschwerdeführer ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung und eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend machte, mit dem allein angegriffenen Beschluss vom 24. Juli 2012 (- 11 ZB 12.1362 -, juris) ab.
  • VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18

    Entziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit;

    Die vom Kläger im Verfahren 7 K 164/17 angeführte Entscheidung des BayVGH (Beschluss vom 24.07.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil sie die Konstellation eines strafprozessualen Beweisverwertungsverbots (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.11.2011 - 11 CS 11.2247 - juris Rn. 11) betrifft.
  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 CS 15.2403

    Erforderlichkeit eines glaubhaften Sachverhalts als Einlassung gegen einen

    Der Senat hat entsprechenden Behauptungen allenfalls dann als beachtlich angesehen, wenn der Betroffene überzeugend aufzeigen konnte, dass der Dritte einen Beweggrund hatte, ihm ohne sein Wissen Betäubungsmittel zuzuführen, und dass er selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (BayVGH, B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 - juris Rn. 12, B.v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris Rn. 11 m. w. N.; ebenso OVG NW, B.v. 22.3.2012 - 16 B 231/12 - juris Rn. 6).
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