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   VGH Bayern, 24.08.2010 - 14 ZB 10.30279   

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https://dejure.org/2010,69882
VGH Bayern, 24.08.2010 - 14 ZB 10.30279 (https://dejure.org/2010,69882)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2010 - 14 ZB 10.30279 (https://dejure.org/2010,69882)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2010 - 14 ZB 10.30279 (https://dejure.org/2010,69882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Angebliche Divergenz nicht ausreichend dargelegt, im Übrigen auch nicht gegeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 14 ZB 10.30279
    Obwohl dieser Beschluss gemäß § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG keiner Begründung bedarf (vgl. BVerfG vom 12.3.2008, Az.: 2 BvR 378/05, juris RdNr. 33), weist der Senat darauf hin, dass der von der Klägerin geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) schon nicht in der gebotenen Weise dargelegt wurde (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG), jedenfalls aber nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 14 ZB 10.30279
    Selbst wenn diese rechtlich im Sinne der Klägerin zu beanstanden wären, was nach Aktenlage erheblichen Zweifeln unterliegt, würde dies aber der Divergenzrüge nicht zum Erfolg verhelfen können, denn mit Angriffen gegen die Tatsachenwürdigung und/oder die Rechtsanwendung im Einzelfall kann eine Abweichungsrüge im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO bzw. § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG nicht begründet werden (BVerwG vom 12.12.1991 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 m.w.N.; siehe auch BVerwG vom 10.7.1995 NVwZ-RR 1997, 191; BayVGH vom 9.9.2008 Az. 11 ZB 08.30289; ferner Happ in Eyermann, a.a.O. RdNr. 82 zu § 124).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 14 ZB 10.30279
    Der fragliche Rechts- oder Tatsachensatz des Verwaltungsgerichts muss sich auf dieselbe Rechtsnorm beziehen wie die Entscheidung, von der die Abweichung behauptet wird; die bloße Vergleichbarkeit der Regelungsinhalte genügt nicht (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 42 zu § 124; BVerwG vom 28.1.2004 NVwZ 2004, 889).
  • VGH Bayern, 23.10.2007 - 14 B 06.30315

    Asylrecht (Iran); Qualifikationsrichtlinie; Flüchtlingsstatus;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 14 ZB 10.30279
    Im vorliegenden Fall rügt die Klägerin, das Verwaltungsgericht sei mit seiner Entscheidung von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Oktober 2007 (InfAuslR 2008, 101) abgewichen, wonach Art. 10 Abs. 1b der sog. Qualifikationsrichtlinie (2004/83/EG) den Bereich geschützter religiöser Betätigung erweitere und auch die Teilnahme an religiösen Riten in der Öffentlichkeit, aber auch sonstige Betätigungen, Meinungsäußerungen und Verhaltensweisen, die sich auf eine religiöse Überzeugung stützen ließen oder nach dieser vorgeschrieben seien, umfasse.
  • VGH Bayern, 09.09.2008 - 11 ZB 08.30289

    Keine Verletzung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 14 ZB 10.30279
    Selbst wenn diese rechtlich im Sinne der Klägerin zu beanstanden wären, was nach Aktenlage erheblichen Zweifeln unterliegt, würde dies aber der Divergenzrüge nicht zum Erfolg verhelfen können, denn mit Angriffen gegen die Tatsachenwürdigung und/oder die Rechtsanwendung im Einzelfall kann eine Abweichungsrüge im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO bzw. § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG nicht begründet werden (BVerwG vom 12.12.1991 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 m.w.N.; siehe auch BVerwG vom 10.7.1995 NVwZ-RR 1997, 191; BayVGH vom 9.9.2008 Az. 11 ZB 08.30289; ferner Happ in Eyermann, a.a.O. RdNr. 82 zu § 124).
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