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   VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314   

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VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314 (https://dejure.org/2015,29278)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2015 - 6 ZB 14.314 (https://dejure.org/2015,29278)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2015 - 6 ZB 14.314 (https://dejure.org/2015,29278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzung der eingeführten qualifizierten elektronischen Signatur als beamtenrechtliche Dienstleistungspflicht; Dienstliche Anordnung als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Sebstbestimmung

  • rewis.io

    Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur in Behörde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzung der eingeführten qualifizierten elektronischen Signatur als beamtenrechtliche Dienstleistungspflicht; Dienstliche Anordnung als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Sebstbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 665
  • NVwZ-RR 2016, 189
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 02.11.2011 - 6 CE 11.1346

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Anordnung; gemischte dienstlich-persönliche

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
    Ein Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz blieb ohne Erfolg (VG München, B.v. 1.6.11 - M 21 E 11.2385 - juris; BayVGH, B.v. 2.11.11 - 6 CE 11.1346 - juris; BVerfG, B.v. 12.3.12 - 2 BvR 2607/11 - juris).

    (1) Diese Erwägungen begegnen, wie das Verwaltungsgericht unter Verweis auf die Entscheidung des Senats vom 2. November 2011 - 6 CE 11.1346 - (juris) ausführt, nicht deshalb rechtlichen Bedenken, weil § 5 Abs. 2 der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof in der bis 11. November 2013 geltenden Fassung vom 1. März 2010 (BGBl I S. 83 - EAPatV a.F.) auf der Grundlage des § 28 PatG geregelt hat, dass ein elektronisches Dokument des Patentamts unterzeichnet wird, indem der Name der unterzeichnenden Person eingefügt und - lediglich - eine fortgeschrittene elektronische Signatur an das Dokument angebracht wird.

    Auch der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Beschluss des Senats vom 2. November 2011 - 6 CE 11.1346 - beruht nicht auf dem vom Kläger behaupteten Schluss.

  • BVerfG, 12.03.2012 - 2 BvR 2606/11

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine an

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
    Ein Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz blieb ohne Erfolg (VG München, B.v. 1.6.11 - M 21 E 11.2385 - juris; BayVGH, B.v. 2.11.11 - 6 CE 11.1346 - juris; BVerfG, B.v. 12.3.12 - 2 BvR 2607/11 - juris).

    Soweit der Kläger meint, der zu den fachgerichtlichen Entscheidungen im Eilverfahren ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2012 - 2 BvR 2606/11 und 2 BvR 2607/11 - enthielte den Rechtssatz, dass ihm der Rechtsweg zu den obersten Bundesgerichten eröffnet werden müsse, irrt er.

  • VGH Bayern, 31.08.2015 - 6 ZB 15.36

    Bundesbeamtenrecht; Untersuchungsanordnung; Begründung; erhebliche

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
    Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2015 - 6 ZB 15.36 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13

    Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
    Die verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung können erst dann überschritten sein, wenn das Verwaltungsgericht nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 8 B 20.13 - juris Rn. 14; a.A. BVerwG, B.v. 22.12.1998 - 10 B 2.98 - juris Rn. 3, wonach ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungs-, Erfahrungs- und Denkgesetze nicht das gerichtliche Verfahren, sondern die Anwendung des materiellen Rechts betrifft).
  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 6 ZB 12.187

    Erschließungsbeitragsrecht; (Teil-)Hauptsacheerledigung; Begründung des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B.v. 6.11.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B.v. 6.11.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 22.12.1998 - 10 B 2.98

    Keine grundsätzliche Bedeutung, wenn Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
    Die verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung können erst dann überschritten sein, wenn das Verwaltungsgericht nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 8 B 20.13 - juris Rn. 14; a.A. BVerwG, B.v. 22.12.1998 - 10 B 2.98 - juris Rn. 3, wonach ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungs-, Erfahrungs- und Denkgesetze nicht das gerichtliche Verfahren, sondern die Anwendung des materiellen Rechts betrifft).
  • BGH, 31.05.2011 - II ZR 141/09

    Dritter Börsengang - Haftung der KfW gegenüber der Deutschen Telekom

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
    Die Haftungsfreistellung beinhaltet auch die Auseinandersetzung mit einem etwaigen Anspruchsteller über Bestand und Höhe der geltend gemachten Forderung, auch wenn die Forderung nicht bestehen sollte (vgl. BGH, U.v. 31.5.2011 - II ZR 141/09 - juris Rn. 51; Nr. 1.11. Abs. 1 Satz 3 der Anlage 4).
  • BPatG, 19.02.2014 - 19 W (pat) 16/12

    Elektrischer Winkelstecker II - Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrischer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
    Die Regelung in § 5 Abs. 2 EAPatV a.F. kann bei diesem Hintergrund nicht dahingehend ausgelegt werden, den höheren Sicherheitsstandard der qualifizierten elektronischen Signatur im DPMA zu verbieten (vgl. auch BPatG, B.v. 19.2.14 - 19 W (pat) 16/12 - juris Rn. 60).
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 270/12

    Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
    Aus denselben Gründen ist - erst recht - auch der mit der Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit dem Zertifizierungsdiensteanbieter verbundene Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit gerechtfertigt (ebenso BAG, U.v. 25.9.2013 - 10 AZR 270/12 - juris Rn. 44 ff. für die Weisung an eine Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst eine qualifizierte elektronische Signatur zu beantragen und zu benutzen).
  • BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13

    DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung;

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 3.06

    Genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht; Recht auf informationelle

  • VG Mainz, 15.11.2019 - 4 K 32/19

    Beamtenrechtliche Pflichten; Beachtung der Leitsätze für private Finanzgeschäfte

    Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung bedarf es auch der Anpassung an sich verändernde Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung wie auch den Wandel sozialer Wertvorstellungen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 6 ZB 14.314 -, juris Rn. 10 zur Pflicht aus § 61 Abs. 1 Satz 1 BBG).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Beamte einer besonderen Pflichtenbindung unterliegen, aufgrund derer sie Beschränkungen bei der Grundrechtsausübung aus Rücksicht auf dienstliche Belange hinnehmen müssen (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 2 C 3/06 -, juris Rn. 17; BayVGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 6 ZB 14.314 -, juris Rn. 10).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2020 - 10 A 10105/20

    Beamtenrechtliche Verbindlichkeit der Leitsätze der Deutschen Bundesbank über

    Dies gilt im Hinblick auf die in den §§ 61 und 62 BBG normierten Pflichten insbesondere deshalb, weil sie keinen statischen Inhalt haben, sondern an die sich verändernden gesellschaftlichen Verhältnisse und damit gleichzeitig an die sich wandelnden Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit anzupassen sind (vgl. Schütz/Maiwald, BeamtR, Kommentar, 181. AL Dezember 2018, Rn. 3 vor §§ 33-53 BeamtStG; Battis, BBG § 61 Rn. 2, beck-online; BayVGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 6 ZB 14.314 - juris Rn. 10).

    Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass Eingriffe durch den Dienstherrn, die ihn in seiner grundrechtlich geschützten persönlichen Sphäre außerhalb des Dienstes treffen, grundsätzlich einer besonderen Rechtfertigung bedürfen und insbesondere verhältnismäßig sein müssen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. September 2015, a.a.O.).

  • VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292

    Leitsätze der Deutschen Bundesbank zur Insiderprävention auf Bankprüfer der

    Die Beamtenpflichten des § 61 Abs. 1 BBG haben gerade keinen statischen Inhalt; zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung bedarf es auch der Anpassung an sich verändernde Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 6 ZB 14.314 - juris Rn. 10 zur Pflicht aus § 61 Abs. 1 Satz 1 BBG).
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