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   VGH Bayern, 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637   

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VGH Bayern, 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 (https://dejure.org/2000,52215)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 (https://dejure.org/2000,52215)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 26 ZS 99.3637 (https://dejure.org/2000,52215)
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Wird zitiert von ... (16)

  • VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459

    Gebot der Rücksichtnahme

    Können aber im Laufe des noch nicht entschiedenen Hauptsachverfahrens über einen ergänzenden Genehmigungsbescheid Unklarheiten und damit auch eine ggf. gegenwärtige Nachbarrechtswidrigkeit mit wenig Aufwand beseitigt werden, wäre im Rahmen einer allgemeinen Interessenabwägung eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Baugenehmigung derzeit als inopportun zu bewerten (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23; B.v. 2.9.2011 - 2 CS 11.1418 - juris Rn. 4; B.v. 26.9.2016 - 15 CS 16.1348 - juris Rn. 45; B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 80; B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris Rn. 21; B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 48).
  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Kann aber im noch nicht entschiedenen Hauptsachverfahren geklärt werden, ob und welche weiteren Ergänzungsregelungen in der Baugenehmigung notwendig sind, um eine ggf. verbleibende unzumutbare Lärmbelastung des Nachbarn auf ein verträgliches Maß zu begrenzen, wäre eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung und ein damit einhergehender Baustopp auf unbestimmte Zeit, die insbesondere für den Beigeladenen gravierende Nachteile mit sich bringen würde, inopportun (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 2 CS 11.1418 - juris Rn. 4; B.v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23; B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 80; vgl. mit etwas anderer Nuancierung auch BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 15 CS 16.1348 - juris Rn. 45; B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688

    Eingeschränkte Zurechnung der von Parkvorgängen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Denn unabhängig von Fragen hinreichender Bestimmtheit am Maßstab von Art. 37 BayVwVfG sind von dem jeweiligen Nutzungskonzept auch die jeweils anzusetzenden Fahrbewegungen an den einzelnen Zu- und Abfahrtsorten abhängig (zur Berücksichtigung möglicher nachträglicher/ergänzender Regelungen bezüglich des Streitgegenstands im Verfahren gem. § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO: BayVGH, B. v. 2.9.2011 - 2 CS 11.1418 - juris Rn. 4; B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 22 f.).

    Kann aber im Hauptsachverfahren geklärt werden, ob und welche weiteren Ergänzungsregelungen in der Baugenehmigung notwendig sind, um eine ggf. verbleibende unzumutbare Lärmbelastung des Nachbarn auf ein mit dem Rücksichtnahmegebot verträgliches Maß zu begrenzen, wäre eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung und ein damit einhergehender Baustopp auf unbestimmte Zeit, die insbesondere für die Beigeladene gravierende Nachteile mit sich bringen würde, nicht angebracht (vgl. BayVGH, B. v. 2.9.2011 - 2 CS 11.1418 - juris Rn. 4; B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23).

  • VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.625

    Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellt die Möglichkeit, etwaige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm durch nachträgliche Lärmschutzauflagen zu verhindern, ein im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO taugliches Abwägungskriterium dar (vgl. BayVGH B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23).

    Die aufschiebende Wirkung muss nicht angeordnet werden, wenn eine Baugenehmigung möglicherweise Rechte des Antragstellers verletzt, dieser Mangel aber behebbar ist, so dass die Rechtsverletzung jedenfalls für die Zukunft entfällt (BayVGH B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23).

    Bei Lärmschutzkonflikten gilt dies insbesondere dann, wenn die realistische Möglichkeit besteht, dass etwaigen Überschreitungen von Immissionsrichtwerten der TA Lärm durch nachträgliche Lärmschutzauflagen begegnet werden kann (BayVGH B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 22).

  • VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623

    Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellt die Möglichkeit, etwaige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm durch nachträgliche Lärmschutzauflagen zu verhindern, ein im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO taugliches Abwägungskriterium dar (vgl. BayVGH B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23).

    Die aufschiebende Wirkung muss nicht angeordnet werden, wenn eine Baugenehmigung möglicherweise Rechte des Antragstellers verletzt, dieser Mangel aber behebbar ist, so dass die Rechtsverletzung jedenfalls für die Zukunft entfällt (BayVGH B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23).

    Bei Lärmschutzkonflikten gilt dies insbesondere dann, wenn die realistische Möglichkeit besteht, dass etwaigen Überschreitungen von Immissionsrichtwerten der TA Lärm durch nachträgliche Lärmschutzauflagen begegnet werden kann (BayVGH B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997

    Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen;

    Die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs muss dann nicht angeordnet werden, wenn eine Baugenehmigung zwar möglicherweise Rechte des Antragstellers verletzt, dieser Mangel aber - wie hier - behebbar ist, so dass die Rechtsverletzung jedenfalls für die Zukunft entfällt (vgl. BayVGH vom 24.10.2000 Az. 26 ZS 99.3637 - juris; zum Abstandsflächenverstoß vgl. BayVGH vom 08.08.2001 Az. 2 ZS 01.1331 - juris).
  • VG München, 11.02.2015 - M 8 SN 14.4430

    Flüchtlingsunterkunft; vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet;

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellt die Möglichkeit, etwaige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm durch nachträgliche Lärmschutzauflagen zu verhindern, ein im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO taugliches Abwägungskriterium dar (vgl. BayVGH, B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23).

    Die aufschiebende Wirkung muss nicht angeordnet werden, wenn eine Baugenehmigung möglicherweise Rechte des Antragstellers verletzt, dieser Mangel aber behebbar ist, so dass die Rechtsverletzung jedenfalls für die Zukunft entfällt (BayVGH, B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23).

    Bei Lärmschutzkonflikten gilt dies insbesondere dann, wenn die realistische Möglichkeit besteht, dass etwaigen Überschreitungen von Immissionsrichtwerten der TA Lärm durch nachträgliche Lärmschutzauflagen begegnet werden kann (BayVGH, B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 22).

  • VG München, 09.02.2015 - M 8 SN 14.4950

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Die aufschiebende Wirkung muss nicht angeordnet werden, wenn eine Baugenehmigung möglicherweise Rechte des Antragstellers verletzt, dieser Mangel aber behebbar ist, so dass die Rechtsverletzung jedenfalls für die Zukunft entfällt (BayVGH B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23).

    Die aufschiebende Wirkung muss nicht angeordnet werden, wenn eine Baugenehmigung möglicherweise Rechte des Antragstellers verletzt, dieser Mangel aber behebbar ist, so dass die Rechtsverletzung jedenfalls für die Zukunft entfällt (BayVGH B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 CS 16.1348

    Baugenehmigung mit Abweichung von den Abstandsflächen

    Durch eine entsprechende Ergänzung im Tenor der Baugenehmigung und der sachdienlichen Anpassung der erforderlichen Begründung (vgl. Art. 68 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BayBO) kann die aus der Sicht des Senats fehlende Abweichung ohne weiteres kurzfristig nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B. v. 30.9.1993 - 26 CS 93.1646 - n. v: Ergänzung um zeitliche Nutzungsbeschränkungen; B. v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 - BayVBl 1995, 246 = juris Ls und Rn. 15 f.: entweder tatsächliche Verkürzung von Balkonen oder Zulassung einer Abweichung hierfür nach Art. 77 Abs. 1 BayBO 1994; B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 14 und 23: durch nachträgliche Lärmschutzauflagen kann ein in Betracht kommender Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme ausgeräumt werden; B. v. 8.8.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris Rn. 8: nachträgliche Tektur der Umwehrung einer Dachterrasse; B. v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 21: Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO hinsichtlich der Abstandsflächen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens).
  • VG München, 12.09.2017 - M 8 SN 17.3732

    Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen ein Mehrfamilienhaus in innerstädtischer Lage

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs dann nicht angeordnet werden muss, wenn eine Baugenehmigung zwar möglicherweise Rechte der Antragstellerin verletzt, dieser Mangel aber behebbar ist und/oder gegebenenfalls durch einen Nachgangsbescheid für die Zukunft ausgeräumt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 04.08.20111 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 08.08.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23; VG München, B.v. 12.07.2010 - M 8 SN 10.2346 - juris Rn. 74).
  • VG Ansbach, 20.04.2021 - AN 3 S 21.00478

    Wohnbebauung im Außenbereich und Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch

  • VG München, 13.11.2014 - M 8 SN 14.3336

    Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Bestandsgebäudes; Nachbarstreit;

  • VG Ansbach, 27.08.2018 - AN 9 S 18.00271

    Kein Baustopp für Landesgartenschau in Wassertrüdingen

  • VG München, 07.04.2009 - M 8 SN 09.546

    Einstweiliger Rechtschutz; Kein Anordnen der aufschiebenden Wirkung bei

  • VGH Bayern, 02.09.2011 - 2 CS 11.1418

    Beschwerde; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Drittschutz;

  • VG München, 08.09.2010 - M 8 SN 10.4252

    Abstandsflächen aller Gebäudeseiten durch eine an einer Gebäudeseite erteilte

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