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   VGH Bayern, 24.10.2016 - 22 C 16.2132   

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https://dejure.org/2016,42724
VGH Bayern, 24.10.2016 - 22 C 16.2132 (https://dejure.org/2016,42724)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2016 - 22 C 16.2132 (https://dejure.org/2016,42724)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2016 - 22 C 16.2132 (https://dejure.org/2016,42724)
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  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2016 - 22 C 16.2132
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offenbar unsubstantiiert sind (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 108 Rn. 31 m. w. N.; BVerfG, B. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; BVerwG, B. v. vom 22.5.2006 - 10 B 9/06 - NJW 2006, 2648, m. w. N.).
  • BVerwG, 03.03.2008 - 7 KSt 1.08
    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2016 - 22 C 16.2132
    Einer Kostenentscheidung und einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil das Verfahren nach § 69a GKG mangels eines Gebührentatbestands gerichtsgebührenfrei ist (BVerwG, B. v. 3.3.2008 - 7 KSt 1/08, 7 B 39/07 - juris) und Kosten nicht erstattet werden (§ 69a Abs. 6 GKG).
  • VG München, 22.06.2016 - M 1 K 16.641

    Zur Zulässigkeit einer Klage bei mangelnder Klagebefugnis und Unbestimmtheit des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2016 - 22 C 16.2132
    Denn aus allen Schriftsätzen der Klägerin (vom 7.9.2016, 10.10.2016 und 19.10.2016) wird auch nicht ansatzweise erkennbar, was die im Vortrag der Klägerin zwar sehr umfangreich, aber weitgehend nicht nachvollziehbar thematisierten Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten um Guts-, Erb- oder Bauernhöfe, um Rechte an solchen Höfen und um die korrekte Anschrift der Höfe, sowie auch eine Enteignung, um die es am 4. Februar 2016 gegangen sein soll, mit dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren M 1 K 16.641 anzusetzenden Streitwert zu tun haben sollen.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2016 - 22 C 16.2132
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offenbar unsubstantiiert sind (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 108 Rn. 31 m. w. N.; BVerfG, B. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; BVerwG, B. v. vom 22.5.2006 - 10 B 9/06 - NJW 2006, 2648, m. w. N.).
  • BVerwG, 27.05.2016 - 3 B 25.16

    Gegenvorstellung; Unstatthaftigkeit; ungeschriebener außerordentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2016 - 22 C 16.2132
    Denn es widerspräche der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, gegen rechtskräftige Entscheidungen neben der ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge (§ 69a GKG; § 152a VwGO) eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außerordentlichen Rechtsbehelf zuzulassen (BVerwG, B. v. 27.5.2016 - 3 B 25/16 u. a. - NVwZ-RR 2016, 723, Rn. 2 m. w. N.).
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