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   VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429   

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https://dejure.org/2017,46091
VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429 (https://dejure.org/2017,46091)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2017 - 6 C 17.1429 (https://dejure.org/2017,46091)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 6 C 17.1429 (https://dejure.org/2017,46091)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GKG § 52 Abs. 6 S. 4
    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren - Freihaltung eines Beförderungsamtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Streitwerts in Verfahren auf Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes i.R.v. Konkurrentenstreitigkeiten (hier: Freihaltung eines zu besetzenden Förderungsamts)

  • rewis.io

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren - Freihaltung eines Beförderungsamtes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 ; GKG § 52 Abs. 6 S. 4
    Streitwert; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Eilverfahren; Vorläufiger Rechtsschutz; Beförderungsstelle; vorläufige Freihaltung

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Streitwerts in Verfahren auf Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes i.R.v. Konkurrentenstreitigkeiten (hier: Freihaltung eines zu besetzenden Förderungsamts)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 168
 
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Wird zitiert von ... (138)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429
    Der Senat hat bislang - in Absprache mit dem für das Landesbeamtenrecht zuständigen 3. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - den Streitwert in Verfahren auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz im Rahmen von Konkurrentenstreitigkeiten, die auf die vorläufige Freihaltung eines zu besetzenden Beförderungsamts (im funktionellen oder statusrechtlichen Sinn) gerichtet sind, einheitlich mit dem vollen Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000 Euro bemessen und nicht unter Rückgriff auf § 52 Abs. 6 Sätze 1 und 4 GKG in Abhängigkeit von den in dem letztlich konkret angestrebten höherwertigen (Status-)Amt zu zahlenden Bezügen (BayVGH, B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - BayVBl. 2013, 609; B.v. 26.11.2013 - 3 C 13.1831 - juris Rn. 5).

    Die beantragte Zahl der freizuhaltenden Stellen wirkt sich dabei nicht streitwerterhöhend aus (vgl. insoweit BayVGH, B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - BayVBl 2013, 609 Rn. 4 a.E.; BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 40).

    Denn das vorgelagerte Eilrechtsschutzverfahren übernimmt in der Praxis die Funktion des Hauptsacheverfahrens (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - BayVBl 2013, 609 Rn. 4) und darf daher mit Blick auf die sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebenden Anforderungen nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter dem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - NVwZ-RR 2012, 241 Rn. 12).

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 C 13.298

    Der Streitwert eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429
    Grund für das Abstellen auf den Auffangwert war die Erwägung, dass es im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur um das bloße Freihalten des Beförderungsamts geht, während sich das Hauptsacheverfahren unmittelbar auf die Beförderung selbst oder zumindest auf Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens richtet (zur Streitwertfestsetzung im Hauptsacheverfahren etwa BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - BayVBl 2013, 610).

    Dabei war und ist weiterhin zu unterscheiden, ob das Klagebegehren unmittelbar auf die Verpflichtung zur Beförderung gerichtet ist oder - wie in der überwiegenden Zahl der Fälle - nur auf die Verpflichtung des Dienstherrn zielt, über das Beförderungsbegehren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - BayVBl 2013, 610 Rn. 6).

  • VG München, 23.12.2016 - M 21 E 16.3698

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429
    Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 23. Dezember 2016 - M 21 E 16.3698 - geändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 10.255,74 Euro festgesetzt.
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429
    Für die Änderung der Streitwertpraxis, mit der sich der Verwaltungsgerichtshof der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung anschließt (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.8.2013 - 6 L 56.13 - NVwZ-RR 2014, 78 Rn. 3 und VGH Kassel, B.v. 20.6.2014 - 1 E 970/14 - juris Rn. 11, jeweils m.w.N.), sind folgende Erwägungen maßgebend:.
  • VGH Bayern, 26.11.2013 - 3 C 13.1831

    Streitwert; beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429
    Der Senat hat bislang - in Absprache mit dem für das Landesbeamtenrecht zuständigen 3. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - den Streitwert in Verfahren auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz im Rahmen von Konkurrentenstreitigkeiten, die auf die vorläufige Freihaltung eines zu besetzenden Beförderungsamts (im funktionellen oder statusrechtlichen Sinn) gerichtet sind, einheitlich mit dem vollen Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000 Euro bemessen und nicht unter Rückgriff auf § 52 Abs. 6 Sätze 1 und 4 GKG in Abhängigkeit von den in dem letztlich konkret angestrebten höherwertigen (Status-)Amt zu zahlenden Bezügen (BayVGH, B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - BayVBl. 2013, 609; B.v. 26.11.2013 - 3 C 13.1831 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 6 L 56.13

    Beamtenrecht; Konkurrentenstreit; Stellenbesetzung; Eilrechtsschutz; Streitwert;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429
    Für die Änderung der Streitwertpraxis, mit der sich der Verwaltungsgerichtshof der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung anschließt (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.8.2013 - 6 L 56.13 - NVwZ-RR 2014, 78 Rn. 3 und VGH Kassel, B.v. 20.6.2014 - 1 E 970/14 - juris Rn. 11, jeweils m.w.N.), sind folgende Erwägungen maßgebend:.
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429
    Die beantragte Zahl der freizuhaltenden Stellen wirkt sich dabei nicht streitwerterhöhend aus (vgl. insoweit BayVGH, B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - BayVBl 2013, 609 Rn. 4 a.E.; BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429
    Denn das vorgelagerte Eilrechtsschutzverfahren übernimmt in der Praxis die Funktion des Hauptsacheverfahrens (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - BayVBl 2013, 609 Rn. 4) und darf daher mit Blick auf die sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebenden Anforderungen nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter dem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - NVwZ-RR 2012, 241 Rn. 12).
  • VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770

    Fehlerhafter Leistungsvergleich bei Konkurrenz um Beförderungsdienstposten,

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - juris Rn. 12 f.) ist es angemessen, für Konkurrenteneilverfahren in der Regel denselben Streitwert festzulegen wie für Hauptsacheklagen, die auf Verpflichtung zur Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens gerichtet sind, und diesen nicht wegen der Vorläufigkeit des Rechtsschutzbegehrens weiter zu ermäßigen.
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters

    Anzusetzen ist danach im Ergebnis ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt (Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof) zu zahlenden Bezüge (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl 2018, 390; hier 136.484,04 EUR : 4).
  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 CE 17.2304

    Stellenbesetzung im Konkurrentenstreitverfahren

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 6 Sätze 1 bis 3, § 47, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG (Änderung der Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - juris).
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