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   VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 CE 18.2481   

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VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 CE 18.2481 (https://dejure.org/2019,1878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.01.2019 - 6 CE 18.2481 (https://dejure.org/2019,1878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - 6 CE 18.2481 (https://dejure.org/2019,1878)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BPolBG § 2, § 3 Abs. 1 Nr. 1a; GG Art. 33 Abs. 2
    Vorläufige Zulassung zum Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • rewis.io

    Vorläufige Zulassung zum Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPolBG § 2 ; BPolBG § 4 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Bundesbeamtenrecht; Bundespolizei; Einstellung in gehobenen Polizeivollzugsdienst; gesundheitliche Eignung; augenärztliche Feststellung; Farbfehlsichtigkeit; Auswahlverfahren; Bewerbungsverfahren; gehobener Dienst; Polizeivollzugsdienst; Einstellungsvoraussetzung; ...

  • rechtsportal.de

    BPolBG § 2 ; BPolBG § 4 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung zum Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst aufgrund einer zu hohen Fehleranzahl beim Test des Farbensinns; Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 CE 18.2481
    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 12).

    Mit Blick auf den dabei anzuwendenden Prognosemaßstab hat das Bundesverwaltungsgericht - unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung - entschieden, dass ein Beamtenbewerber gesundheitlich (erst) dann nicht geeignet ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 ff.).

    Die als Beleg angeführten Gerichtsentscheidungen betreffen nicht den hier inmitten stehenden - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren - Maßstab für die gesundheitlichen Eignung, konkret also die Frage, ob der Dienstherr sich bei der Festlegung eines gutes Farbunterscheidungsvermögens als körperlicher Anforderung für die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienst im Rahmen des ihm (nicht den Gerichten) eröffneten weiten Einschätzungsspielraums (BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 12) gehalten hat.

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 CE 18.2481
    Darüber haben letztverantwortlich die Verwaltungsgerichte zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Bewertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 18 f.; BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 6 ZB 15.1933 - juris Rn. 8; B.v. 12.12.2016 - 6 CE 16.2250 - juris Rn. 14).

    Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird (BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 ff.).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 CE 18.2481
    Geeignet in diesem Sinn ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (vgl. BVerfG, B.v. 21.2.1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140/151).
  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 CE 18.2481
    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr daher immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (BVerfG, B.v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 CE 18.2481
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG (BayVGH, B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - juris).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 CE 18.2481
    Der Polizeivollzugsbeamter muss zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder Stellung einsetzbar sein, die seinem statusrechtlichen Amt entspricht (BVerwG, B.v. 6.11.2014 - 2 B 97.13 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933

    Gesundheitliche Eignung für den Flugdienst der Bundespolizei

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 CE 18.2481
    Darüber haben letztverantwortlich die Verwaltungsgerichte zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Bewertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 18 f.; BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 6 ZB 15.1933 - juris Rn. 8; B.v. 12.12.2016 - 6 CE 16.2250 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 6 CE 16.2250

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Nichteignung aus

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 CE 18.2481
    Darüber haben letztverantwortlich die Verwaltungsgerichte zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Bewertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 18 f.; BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 6 ZB 15.1933 - juris Rn. 8; B.v. 12.12.2016 - 6 CE 16.2250 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 19.03.2019 - AN 1 E 19.00295

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst in der 2. Qualifikationsebene -

    Das Vorliegen der erforderlichen Eignung ist damit eine Einstellungsvoraussetzung (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, Rn. 8).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 12).

    Darüber haben letztverantwortlich die Verwaltungsgerichte zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Bewertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 18 f.; BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 6 ZB 15.1933 - juris Rn. 8; B.v. 12.12.2016 - 6 CE 16.2250 - juris Rn. 14).

    Mit Blick auf den dabei anzuwendenden Prognosemaßstab hat das Bundesverwaltungsgericht - unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung - entschieden, dass ein Beamtenbewerber gesundheitlich (erst) dann nicht geeignet ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, Rn. 10 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 ff.).

    Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, Rn. 10 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 ff.).

    Der Polizeivollzugsbeamter muss zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder Stellung einsetzbar sein, die seinem statusrechtlichen Amt entspricht (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, Rn. 12 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 6.11.2014 - 2 B 97.13 - juris Rn. 10).

  • VG Bayreuth, 24.02.2022 - B 5 E 22.121

    Antrag auf einstweilige Einstellung bis zum rechtskräftigen Abschluss des

    Das Vorliegen der erforderlichen Eignung ist damit eine Einstellungsvoraussetzung (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, Rn. 8).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 12).

    Darüber haben letztverantwortlich die Verwaltungsgerichte zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Bewertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204/207 f. Rn. 18 f.; BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 6 ZB 15.1933 - juris Rn. 8; B.v. 12.12.2016 - 6 CE 16.2250 - juris Rn. 14).

    Mit Blick auf den dabei anzuwendenden Prognosemaßstab hat das Bundesverwaltungsgericht - unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung - entschieden, dass ein Beamtenbewerber gesundheitlich (erst) dann nicht geeignet ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, Rn. 10 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 ff.).

    Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, Rn. 10 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 ff.).

    Der Polizeivollzugsbeamte muss zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder Stellung einsetzbar sein, die seinem statusrechtlichen Amt entspricht (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, Rn. 12 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 6.11.2014 - 2 B 97.13 - juris Rn. 10).

  • VG Koblenz, 23.08.2019 - 2 L 802/19

    Laktose- und Fructoseunverträglichkeit steht einer Einstellung in den

    Mithin haben darüber letztverantwortlich die Verwaltungsgerichte zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Bewertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, juris, Rn 24, 30; BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 6 CE 18.2481 -, juris, Rn 9; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14 -, juris, Rn 59; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 12 B 17/18 -, juris, Rn 25).

    Davon ausgehend kann nach Auffassung der Kammer im Falle einer Laktoseintoleranz und Fructosemalabsorption entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht unterstellt werden, diese Erkrankungen schlössen ungeachtet ihrer Intensität die Polizeidiensttauglichkeit von vornherein kategorisch aus (anders z.B. im Falle einer Farbblindheit, vgl. BayVGH, Beschluss v. 25. Januar 2019 - 6 CE 18.2481 -, juris), sodass eine Prognoseentscheidung entbehrlich wäre (vgl. ferner VG Minden, Urt. v. 27. September 2012 - 4 K 88/12 - und VG Düsseldorf, Beschluss v. 18. September 2018 - 2 L 2665/18 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2024 - 2 A 10587/23

    Polizeidienstuntauglichkeit eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    Die Verwaltungsgerichte überprüfen diesen Bereich der Eignung eines Bewerbers, anders als die Frage der fachlichen Eignung von Beamtenbewerbern, in vollem Umfang, ohne an tatsächliche oder rechtliche Wertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (OVG RP, Urteil vom 25. Oktober 2013 - 2 A 11330/11.OVG -, juris Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 6 CE 18.2481 -, juris Rn. 15).
  • VG Hamburg, 11.03.2020 - 20 E 1162/20

    Zur Polizeidiensttauglichkeit als Voraussetzung für die Einstellung in den

    Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt bezieht sich zum einen auf den gegenwärtigen Stand und zum anderen auch auf die künftige Amtstätigkeit und enthält eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (hierzu und zum Folgenden: VGH München, Beschl. v. 25.1.2019, 6 CE 18.2481, juris Rn. 10).

    Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit (hierzu und zum Folgenden: VGH München, Beschl. v. 25.1.2019, 6 CE 18.2481, juris Rn. 12).

    Erst nach einer solchen Aufklärung wird prognostisch zu bewerten sein, ob der Antragsteller aktuell, aber vielleicht nicht auf Dauer den gesundheitlichen Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst entsprechen kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.1.2019, 6 CE 18.2481, juris Rn. 15).

  • VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757

    Keine hinreichende Tatsachengrundlage für Ablehnung eines Beamtenbewerbers

    Das Vorliegen der erforderlichen gesundheitlichen Eignung ist damit eine Einstellungsvoraussetzung (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 - juris Rn. 8).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 - juris Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12/11 - juris Rn. 12).

    Darüber haben letztverantwortlich die Verwaltungsgerichte zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Bewertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 - juris Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16/12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 6 ZB 15.1933 - juris Rn. 8; B.v. 12.12.2016 - 6 CE 16.2250 - juris Rn. 14).

  • VGH Hessen, 28.11.2019 - 1 B 372/19

    Einstellung in gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG, da der Sach- und Streitstand keine genügenden Anhaltspunkte für die Bemessung des Streitwertes bietet (so auch Hess. VGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 1 B 1006/14 - juris Rn. 23 , Bay. VGH, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 6 CE 18.2481 - juris Rn. 16).
  • VG Kassel, 05.06.2023 - 1 K 594/20

    Gesundheitliche Nichteignung eines Polizeianwärters aufgrund eines

    Hinsichtlich der anschließenden Frage, ob der einzelne Beamte den laufbahnbezogenen festgelegten Voraussetzungen in gesundheitlicher Hinsicht genügt, ist dem Dienstherrn hingegen kein Beurteilungsspielraum eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013, - 2 C 12.11 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Januar 2019, - 6 CE 18.2481 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Juli 2014, - 2 LB 2/14 -, juris).

    Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Beamten auf Widerruf bezieht sich zum einen auf dessen gegenwärtigen Gesundheitszustand und zum anderen auf die künftige Amtstätigkeit und enthält - konkret für den Polizeivollzugsdienst - die Prognose, ob der Beamte bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (hier 62 Jahre, § 5 Abs. 1 BPolBG) mit überwiegender Wahrscheinlichkeit voll dienstfähig sein wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. Januar 2019, - 6 CE 18.2481 -, juris m.w.N.).

    In dieser Verwaltungsvorschrift sind die auf Grund besonderer Sachkunde gewonnenen, auf die spezifischen Anforderungen des Polizeidienstes zugeschnittenen ärztlichen Erfahrungswerte zusammengefasst (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. Januar 2019, - 6 CE 18.2481 -, juris).

  • VG Meiningen, 02.10.2020 - 1 E 1091/20

    Farbsehschwäche als Einstellungshindernis für den Vorbereitungsdienst zum

    Hierzu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung (B. v. 25.01.2019 - 6 CE 18.2481 -, juris, Rn. 12) u. a. Folgendes ausgeführt:.

    Diese dargestellten Erwägungen sind nach Auffassung des Gerichts nachvollziehbar und sachgerecht und daher nicht zu beanstanden (so auch BayVGH, B. v. 25.01.2019, a. a. O., Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 5 LA 139/21

    Gesundheitliche Eignung; Polizeivollzugsdienst; Prognosemaßstab

    Dass das Bundesverwaltungsgericht den in seinem Urteil vom 25. Juli 2013 entwickelten Prognosemaßstab für Beamtenbewerber allgemein entwickelt hat und dieser Maßstab daher auch bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst zu berücksichtigen ist, entspricht der übrigen (soweit veröffentlichten) obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG LSA, Beschluss vom 14.7.2014 - 1 M 69/14 -, juris Rn. 9; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 16.1.2017 - 4 S 394/15 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Urteil vom 30.11.2017 - 6 A 2111/14 -, juris Rn. 93; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 28.3.2018 - OVG 4 B 19.14 -, juris Rn. 26 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG, Urteil vom 23.11.2021 - 2 A 510/20 -, juris Rn. 23).
  • VG Regensburg, 18.05.2021 - RN 1 E 20.2894

    Erfolgloser Eilantrag auf Ernennung zur Beamtin auf Probe bei fraglicher

  • VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 5 K 18.929

    Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den gehobenen Polizeidienst der

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