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   VGH Bayern, 25.02.2003 - 22 A 02.40013   

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VGH Bayern, 25.02.2003 - 22 A 02.40013 (https://dejure.org/2003,19486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2003 - 22 A 02.40013 (https://dejure.org/2003,19486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 22 A 02.40013 (https://dejure.org/2003,19486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der wesentlichen Änderung eines Schienenwegs; Begriff des erheblichen baulichen Eingriffs; Einbau einer Weichenverbindung als für sich genommen unerheblicher baulicher Eingriff; Unzulässige Ermittlung des Beurteilungspegels mit Hilfe der sog. Baugrubenmodells ...

  • Judicialis

    16. BImSchG § 41 Abs. 1; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; 16. BImSchV § 2 Abs. 1; ; 16. BImSchV § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 22 A 02.40013
    Der 16. BImSchV und den §§ 41 ff. BImSchG lässt sich zwar sinngemäß entnehmen, dass der maßgebliche Beurteilungspegel grundsätzlich nicht als Summenpegel unter Einbeziehung von Lärmvorbelastungen durch bereits vorhandene andere Verkehrswege zu ermitteln ist (BVerwG vom 21.3.1996, NVwZ 1996, 1003/1004).

    Das soll gerade unabhängig von Art und Umfang der baulichen Änderungsmaßnahme der Fall sein (BVerwG vom 21.3.1996, NVwZ 1996, 1003/1004).

    Stellt der Verordnungsgeber dabei gerade auf den von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm ab (BVerwG, NVwZ 1996, 1003/1004), so ist es nahe liegend, bei der Zumutbarkeitsprüfung an Hand der Grenzwerte ebenfalls darauf abzustellen und den Kreis der rechtserheblichen Lärmfaktoren weder weiter noch enger zu ziehen.

    Die Überlegung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Bildung von Summenpegeln aus der Überlagerung mit dem Verkehrslärm vorhandener Verkehrswege nähere rechtliche Regelungen über die kostenmäßige Zuordnung und die Verteilungsgerechtigkeit voraussetzen würde (Anlastung der vorhandenen Vorbelastung allein beim hinzutretenden Verkehrsträger oder Definition eines angemessenen Verteilungsmaßstabs; BVerwG, NVwZ 1996, 1003/1004), spielt hier ebenfalls keine Rolle, weil es hier um ein und denselben Verkehrsweg in der Baulast ein und desselben Trägers geht.

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 22 A 02.40013
    Der erhebliche bauliche Eingriff muss sich, wie § 1 Abs. 1 der 16. BImSchV deutlich macht, auf die Substanz des Schienenwegs beziehen, nicht etwa auf die davon begrifflich zu unterscheidenden Betriebsanlagen der Bahn im Sinn des § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG (BVerwG vom 20.5.1998, NVwZ 1999, 67/68).

    Dazu gehört die Gleisanlage mit ihrem Unterbau (Planumschichten, Dämme, Brücken) und ihrem Oberbau (Schienen, Schwellen, Schotter) und der Oberleitung (BVerwG NVwZ 1999, 67/68; ferner BVerwG vom 14.11.2001, NVwZ 2002, 733/734).

    Damit sollen die Teile der Betriebsanlagen der Bahn erfasst werden, die typischerweise geeignet sind, auf die Lärmverursachung Einfluss zu nehmen (BVerwG, NVwZ 1999, 67/68).

  • BVerwG, 14.11.2001 - 11 A 31.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Lärmschutz; Erschütterungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 22 A 02.40013
    Dazu gehört die Gleisanlage mit ihrem Unterbau (Planumschichten, Dämme, Brücken) und ihrem Oberbau (Schienen, Schwellen, Schotter) und der Oberleitung (BVerwG NVwZ 1999, 67/68; ferner BVerwG vom 14.11.2001, NVwZ 2002, 733/734).

    Erheblich ist ein derartiger baulicher Eingriff dann, wenn es sich nicht lediglich um eine kleinere Baumaßnahme handelt (BVerwG vom 12.4.2000, NVwZ 2001, 82/87); letzteres wäre etwa bei einer bloßen Bahndammverbreiterung von 1, 3 m oder 2, 3 m der Fall (BVerwG, NVwZ 2002, 733/734).

    Es darf sich nicht nur um eine punktuelle Veränderung des Schienenwegs handeln (BVerwG, NVwZ 2002, 733/734).

  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 22 A 02.40013
    Die Prüfung der atomrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen bezieht sich bei einer wesentlichen Änderung auch auf die Anlagenteile, auf die sich die Änderung auswirkt (BVerwG vom 21.8.1996, BVerwGE 101, 347).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 22 A 02.40013
    Ein Blick auf das Recht der wesentlichen Änderung immissionsschutzrechtlicher Anlagen (§ 16 BImSchG), zu dem - wie dargelegt - auslegungsrelevante Bezüge bestehen, zeigt, dass dort in der Reichweite einer qualitativen Änderung alle von der Anlage ausgehenden Immissionen als Prüfungsgegenstand zu würdigen sind (BVerwG vom 11.2.1977, BayVBl 1977, 473/475).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 22 A 02.40013
    Dies entbindet das EBA nicht von der objektiv-rechtlichen Verpflichtung, die rechtlichen Voraussetzungen der Planfeststellung von Amts wegen zu berücksichtigen (BVerwG vom 17.7.1980, BVerwGE 60, 297/300).
  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 150.84

    Zulässigkeit - Altanlage - Nebenbestimmung - Änderungsgenehmigung - Nachträgliche

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 22 A 02.40013
    Wenn die von der Änderung hervorgerufenen Immissionen von denen des Altbestands nicht zu trennen sind, dann müssen beide bei der Prüfung der Frage berücksichtigt werden, ob Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind (BVerwG vom 29.10.1984, BayVBl 1985, 215 f.).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 22 A 02.40013
    Erheblich ist ein derartiger baulicher Eingriff dann, wenn es sich nicht lediglich um eine kleinere Baumaßnahme handelt (BVerwG vom 12.4.2000, NVwZ 2001, 82/87); letzteres wäre etwa bei einer bloßen Bahndammverbreiterung von 1, 3 m oder 2, 3 m der Fall (BVerwG, NVwZ 2002, 733/734).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96

    Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 22 A 02.40013
    Dies setzt eine Wertung der baulichen Einzeleingriffe als zusammenhängend voraus, die räumliche, betriebstechnische und lärmschutzfachliche Aspekte berücksichtigt (vgl. zur Möglichkeit eines derartigen Zusammenhangs BVerwG vom 27.8.1996, NVwZ-RR 1997, 208, befürwortend Jarass, BImSchG, 5. Aufl. 2000, RdNr. 22 zu § 41).
  • VGH Bayern, 12.04.2002 - 20 A 01.40016
    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 22 A 02.40013
    Im Regelfall bleibt der Zug auf dem Streckengleis und verursacht zusätzlichen Lärm nur in vernachlässigbarem Umfang, wenn er den Bereich passiert, in dem die strittige Weichenverbindung liegt (vgl. BayVGH vom 12.4.2002 - Az. 20 A 01.40016 u.a.).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

  • VG Gelsenkirchen, 14.01.2020 - 9 K 2735/14

    Wasserrechtliche Einleitungserlaubnis für Trianel-Kraftwerk in Lünen rechtswidrig

    vgl. BayVGH, Urteil vom 25. Februar 2003 - 22 A 02.40013 -, juris Rn. 28 ff.; Ludwig, in: Feldhaus, BImSchG, Stand: November 1997, § 1 4. BImschV Rn. 34; jeweils zu § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. BImSchV.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2023 - 11 A 3607/20

    Nachträglicher Lärmschutz an Eisenbahnstrecken; Begriff des erheblichen baulichen

    Es kann daher offen bleiben, ob eine solche Gesamtbetrachtung - wie die Beigeladene vorträgt - nur dann in Frage kommt, wenn eine der Maßnahmen für sich betrachtet bereits alle Tatbestandsvoraussetzungen des erheblichen baulichen Eingriffs i. S. v. § 1 Abs. 2 16. BImSchV erfüllt, es also lediglich um die Frage geht, ob weitere Maßnahmen in die Lärmsteigerungsprognose einzubeziehen sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 9 A 28.04 -, BVerwGE 124, 334 (337) = juris, Rn. 30, bzw. um die Frage, ob ein erheblicher baulicher Eingriff sich räumlich auch auf Bereiche erstreckt, in denen Maßnahmen vorgenommen werden, die als solche keinen erheblichen baulichen Eingriff darstellen, vgl. Bay. VGH, Urteil vom 25. Februar 2003 - 22 A 02.40013 -, juris, Rn. 24, oder ob eine Gesamtbetrachtung auch auf Tatbestandsebene vorzunehmen ist, wenn eine der Maßnahmen in die Substanz des Verkehrsweges eingreift und eine andere hiermit im Zusammenhang stehende Maßnahme die Funktionsfähigkeit des Verkehrsweges steigert.

    Auch nach dem von den Klägern zitierten Urteil des Bay. VGH vom 25. Februar 2003 - 22 A 02.40013 -, juris, Rn. 27, setzt eine gemeinsame Betrachtung der Maßnahmen eine Wertung der baulichen Einzeleingriffe als zusammenhängend voraus, die räumliche, betriebstechnische und lärmschutzfachliche Aspekte berücksichtigt.

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2008 - 7 MS 171/08

    Vorläufiger Rechtsschutz für den Fall potentiell in das Grundgefüge einer Planung

    Daher spricht vieles für die Auffassung der Antragsteller, dass die lichtzeichenbedingte Erhöhung der Lärmwerte dem Vorhaben zuzurechnen ist (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, aaO, "letztlich Zurechnungsfrage"; Bay. VGH, Urt. v. 25.2.2003 - 22 A 02.40013 -, juris), wobei in diesem Zusammenhang offenbleiben mag, welchem der Fahrwege - dem Bau der Straßenbahn (§ 1 Abs. 1 der 16. BImSchV) oder den vorhabensbedingten baulichen Änderungen der Straße (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 der 16. BImSchV) - sie rechtlich zuzuordnen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - 16 D 28/10

    Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit einer

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 25. Februar 2003 22 A 02.40013 -, juris, Rn. 26 f., m. w. N., unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 VR 10.96 -, NVwZ-RR 1997, 208, 209 (dort allerdings nur als Möglichkeit angedeutet).
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