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   VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219   

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https://dejure.org/2019,14811
VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219 (https://dejure.org/2019,14811)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2019 - 22 B 17.1219 (https://dejure.org/2019,14811)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 22 B 17.1219 (https://dejure.org/2019,14811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UrhWahrnG §§ 11 Abs. 1, 13, 19 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2; UrhG § 22
    Rechte für öffentliche Wiedergabe von Funksendungen

  • rewis.io

    Rechte für öffentliche Wiedergabe von Funksendungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 521
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 1/00

    "Mischtonmeister"; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Leistung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219
    Eine Einzelfallermittlung zur Priorität der Rechteeinräumung könne von ihr vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2002 - I ZR 1/00 - (juris Rn. 32) nicht verlangt werden.

    Zudem bezieht sich der Wahrnehmungszwang für Verwertungsgesellschaften nach § 6 Abs. 1 UrhWahrnG auf die Rechte und Ansprüche der Berechtigten an konkreten Werken (vgl. BGH, U.v. 13.6.2002 - I ZR 1/00 - Mischtonmeister - juris Rn. 31).

    Diese muss sowohl gegenüber den Nutzern und Nutzervereinigungen wie auch im Verhältnis zu anderen Rechteinhabern bei der Verteilung der Erlöse sicherstellen, dass die von ihr geltend gemachten Rechte tatsächlich bestehen (vgl. BGH, U.v. 13.6.2002 - I ZR 1/00 - Mischtonmeister - juris Rn. 38).

    Dem liegt der in der Rechtsprechung des BGH (vgl. U.v. 13.6.2002 - I ZR 1/00 - Mischtonmeister - juris Rn. 32) entwickelte Gedanke zugrunde, dass für eine Verwertungsgesellschaft der Erwerb von Rechten durch Wahrnehmungsverträge zum Zweck der treuhänderischen Wahrnehmung weitgehend ein Massengeschäft ist, das nur dann wirtschaftlich abgewickelt werden kann, wenn bei der Vertragsgestaltung in weitem Umfang typisiert und standardisiert wird.

  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 135/00

    Musikmehrkanaldienst

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219
    Allein auf die vorgenannte gerichtliche Befugnis bezieht sich im Übrigen die von der Klägerin zitierte Stelle im Urteil des BGH vom 29. Januar 2004 - I ZR 135/00 - (juris Rn. 23).
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 41/99

    Klausurerfordernis

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219
    Die Verwertungsgesellschaft kann einen Anspruchsteller auf den Rechtsweg und die Beweisführung in einem Gerichtsverfahren verweisen, wenn sie begründete, nicht ausgeräumte Zweifel daran hat, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (BGH, U.v. 13.12.2001 - I ZR 41/99 - Klausurerfordernis - juris Rn. 41).
  • OLG Hamm, 04.09.2007 - 4 U 38/07

    Kabelweitersendung in Hotels

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219
    Ein solcher Nachweis wird auch nicht durch die bloße Möglichkeit einer anderweitigen, prioritären Rechteübertragung erschüttert, für die keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. OLG Hamm, U.v. 4.9.2007 - 4 U 38/07 - juris Rn. 36).
  • OLG Köln, 19.03.1980 - 6 U 213/79

    Presseschau CN

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219
    Es ist dann Sache des jeweiligen Anspruchsgegners, unter Angabe von Gründen im Einzelnen vorzutragen, hinsichtlich welcher benannten Mitglieder er die Rechtszuständigkeit in Zweifel zieht (vgl. OLG Köln, U.v. 19.3.1980 - 6 U 213/79 - GRUR 1980, 913/915).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219
    Vielmehr ist der Inhalt der von den Sendeunternehmen verwendeten Formularverträge so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGH, U.v. 18.12.2008 - I ZR 23/06 - Klingeltöne für Mobiltelefone - juris Rn. 25).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 49/06

    Mambo No. 5

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219
    Auf welchem Weg ein Recht zur Verwertungsgesellschaft als Treuhänderin gelangt, hängt von den oft zufälligen zeitlichen Abläufen ab, da zivilrechtlich nur die erste Verfügung über ein Recht wirksam ist (Prioritätsgrundsatz)." Derartige mehrfache Abtretungen durch einen Berechtigten sind auch wiederholt Gegenstand von Gerichtsentscheidungen (vgl. z.B. BGH, U.v. 21.4.2016 - I ZR 198/13 - Verlegeranteil - juris Rn. 82; U.v. 4.12.2008 - I ZR 49/06 - Mambo No. 5 - juris Rn. 29).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13

    Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219
    Auf welchem Weg ein Recht zur Verwertungsgesellschaft als Treuhänderin gelangt, hängt von den oft zufälligen zeitlichen Abläufen ab, da zivilrechtlich nur die erste Verfügung über ein Recht wirksam ist (Prioritätsgrundsatz)." Derartige mehrfache Abtretungen durch einen Berechtigten sind auch wiederholt Gegenstand von Gerichtsentscheidungen (vgl. z.B. BGH, U.v. 21.4.2016 - I ZR 198/13 - Verlegeranteil - juris Rn. 82; U.v. 4.12.2008 - I ZR 49/06 - Mambo No. 5 - juris Rn. 29).
  • VG München, 25.10.2016 - M 16 K 15.5333

    Evidenzkontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219
    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 25. Oktober 2016 (Az. M 16 K 15.5333) die Klage der Klägerin gegen den Bescheid des BPMA vom 20. März 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. Oktober 2015 abzuweisen.
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