Rechtsprechung
VGH Bayern, 25.05.2016 - 7 ZB 15.1661 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen eines Geschäftsführers einer Steuerberatungsgesellschaft an die Steuerberaterkammer hinsichtlich Tätigkeit als Rechtsanwalt
- rewis.io
Verpflichtung zur Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen an die Steuerberaterkammer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerberaterkammer; Steuerberatungsgesellschaft; Geschäftsführer; Rechtsanwalt; Mitgliedsbeitrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine beitragsmindernde Berücksichtigung der Mitgliedschaft zu anderen Berufskammern
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 19.05.2015 - M 16 K 14.477
- VGH Bayern, 25.05.2016 - 7 ZB 15.1661
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.01.2014 - 1 BvR 2998/11
Partielle Nichtigkeit der Regelungen über den Ausschluss von Rechtsanwalts- und …
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2016 - 7 ZB 15.1661
Das Verwaltungsgericht habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2014 (Az. 1 BvR 2998/11 u. a.) missachtet.Entgegen der Ansicht des Klägers folgt aus dem Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zweck der gemeinsamen Berufsausübung von Rechts- und Patentanwälten eine Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit in einzelnen gesetzlichen Regelungen gesehen hat, welche zugunsten einer der beteiligten Berufsgruppen deren Anteils- und Stimmenrechtsmehrheit sowie deren Leitungsmacht und Geschäftsführermehrheit vorschreiben und im Fall der Missachtung eine Zulassung als Rechtsanwalts- oder Patentanwaltsgesellschaft ausschließen (BVerfG, B. v. 14.1.2014 - 1 BvR 2998/11 u. a. - BVerfGE 135, 90), im vorliegenden Fall nichts anderes.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1989 - 5 A 865/88
Steuerberatung; Ermäßigung des Kammerbeitrags
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2016 - 7 ZB 15.1661
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, wenn eine Steuerberaterkammer grundsätzlich von allen Mitgliedern Beiträge in gleicher Höhe fordert (vgl. OVG NRW, U. v. 17.11.1989 - 5 A 865/88 - juris) und dass eine Steuerberaterkammer, die von ihren Mitgliedern grundsätzlich einheitliche Beiträge erhebt, nicht verpflichtet ist, die Zugehörigkeit eines Mitglieds zu anderen Berufskammern beitragsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U. v. 2.10.1973 - I C 42.70 - juris). - BFH, 16.05.2000 - VII B 200/98
Vollstreckung eines Urteils auf Akteneinsicht
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2016 - 7 ZB 15.1661
Die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht auch weder von der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch von einer vom Kläger ebenfalls genannten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (B. v. 16.5.2000 - VII B 200/98) ab, welche sich mit vorliegend nicht einschlägigen Rechtsfragen befasst. - BVerwG, 02.10.1973 - I C 42.70
Entrichtung von Kammerbeiträgen - Ermäßigung eines Beitragssatzes
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2016 - 7 ZB 15.1661
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, wenn eine Steuerberaterkammer grundsätzlich von allen Mitgliedern Beiträge in gleicher Höhe fordert (vgl. OVG NRW, U. v. 17.11.1989 - 5 A 865/88 - juris) und dass eine Steuerberaterkammer, die von ihren Mitgliedern grundsätzlich einheitliche Beiträge erhebt, nicht verpflichtet ist, die Zugehörigkeit eines Mitglieds zu anderen Berufskammern beitragsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U. v. 2.10.1973 - I C 42.70 - juris).