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VGH Bayern, 25.06.2008 - 19 ZB 08.198 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausländerrecht; (keine) Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung; Ausweisung rechtmäßig; (keine) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 16.08.2007 - 19 CS 07.689
Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2008 - 19 ZB 08.198
Insoweit wurden weder im Beschwerdeverfahren (Az. 19 CS 07.689) noch im hier vorliegenden Antrag auf Zulassung der Berufung Einwände erhoben.Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil auf das vorangegangene Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (Beschluss der Kammer vom 19.2.2007 - AN 19 S 06.03763 - und Beschluss des Senats vom 16.8.2007 - 19 CS 07.689) Bezug genommen.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2008 - 19 ZB 08.198
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit liegen nach ständiger Rechtsprechung des Senats vor, wenn aufgrund der Darlegungen im Zulassungsverfahren nach summarischer Prüfung der Erfolg der Berufung wahrscheinlicher ist als der Misserfolg, ferner dann, wenn die geltend gemachten Gesichtspunkte mit hinreichendem Gewicht gegen die Richtigkeit des Urteils sprechen bzw. schon dann, wenn einzelne tragende Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00). - BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2008 - 19 ZB 08.198
Hat der Senat sich in dem Beschluss vom 16. August 2007 mit den zentralen Argumenten des Kl. befasst und diese bei der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO anzustellenden summarischen Überprüfung auch unter dem Blickwinkel der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2005 (2 BvR 1001/04, InfAuslR 2000, 12) für nicht durchgreifend erachtet, so ergibt sich nichts anderes hinsichtlich der Behauptung des Kl., ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils lägen vor. - VG Ansbach, 19.02.2007 - AN 19 S 06.03763
Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2008 - 19 ZB 08.198
Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil auf das vorangegangene Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (Beschluss der Kammer vom 19.2.2007 - AN 19 S 06.03763 - und Beschluss des Senats vom 16.8.2007 - 19 CS 07.689) Bezug genommen.
- VG Ansbach, 08.07.2010 - AN 16 K 10.30000
Folgeantragsteller aus Serbien (Roma); PTBS - Erkrankung nicht substantiiert …
Die dagegen eingelegten Rechtsmittel hatten keinen Erfolg (VG Ansbach, Urteil vom 27.11.2007, AN 19 K 06.03764; BayVGH, Beschluss vom 25.6.2008, 19 ZB 08.198). - VG Ansbach, 18.02.2010 - AN 16 E 10.30048
Asylfolgeantragsteller aus Serbien; keine asyl- und abschiebungsrelevanten …
Die dagegen eingelegten Rechtsmittel hatten keinen Erfolg (VG Ansbach, U. v. 27.11.2007, AN 19 K 06.03764; BayVGH, B. v. 25.06.2008, 19 ZB 08.198).