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   VGH Bayern, 25.06.2008 - 19 ZB 08.198   

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https://dejure.org/2008,74695
VGH Bayern, 25.06.2008 - 19 ZB 08.198 (https://dejure.org/2008,74695)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.06.2008 - 19 ZB 08.198 (https://dejure.org/2008,74695)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 19 ZB 08.198 (https://dejure.org/2008,74695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausländerrecht; (keine) Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung; Ausweisung rechtmäßig; (keine) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 16.08.2007 - 19 CS 07.689
    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2008 - 19 ZB 08.198
    Insoweit wurden weder im Beschwerdeverfahren (Az. 19 CS 07.689) noch im hier vorliegenden Antrag auf Zulassung der Berufung Einwände erhoben.

    Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil auf das vorangegangene Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (Beschluss der Kammer vom 19.2.2007 - AN 19 S 06.03763 - und Beschluss des Senats vom 16.8.2007 - 19 CS 07.689) Bezug genommen.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2008 - 19 ZB 08.198
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit liegen nach ständiger Rechtsprechung des Senats vor, wenn aufgrund der Darlegungen im Zulassungsverfahren nach summarischer Prüfung der Erfolg der Berufung wahrscheinlicher ist als der Misserfolg, ferner dann, wenn die geltend gemachten Gesichtspunkte mit hinreichendem Gewicht gegen die Richtigkeit des Urteils sprechen bzw. schon dann, wenn einzelne tragende Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2008 - 19 ZB 08.198
    Hat der Senat sich in dem Beschluss vom 16. August 2007 mit den zentralen Argumenten des Kl. befasst und diese bei der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO anzustellenden summarischen Überprüfung auch unter dem Blickwinkel der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2005 (2 BvR 1001/04, InfAuslR 2000, 12) für nicht durchgreifend erachtet, so ergibt sich nichts anderes hinsichtlich der Behauptung des Kl., ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils lägen vor.
  • VG Ansbach, 19.02.2007 - AN 19 S 06.03763
    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2008 - 19 ZB 08.198
    Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil auf das vorangegangene Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (Beschluss der Kammer vom 19.2.2007 - AN 19 S 06.03763 - und Beschluss des Senats vom 16.8.2007 - 19 CS 07.689) Bezug genommen.
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