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VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 ZB 13.1103 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unterbliebener Beginn der Errichtung der Anlage vor dem Ablauf einer nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG gesetzten Frist;Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 03.04.2009 - 22 BV 07.1709
Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 ZB 13.1103
1.2 Auf sich beruhen kann, ob im Sinn von § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG tatsächlich erst dann mit der Errichtung einer Anlage begonnen wurde, wenn dahingehende bauliche Maßnahmen in Angriff genommen wurden, wie das Verwaltungsgericht das für den Regelfall angenommen hat, oder ob - und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen - es stattdessen genügt, dass der Genehmigungsinhaber (sonstige) Maßnahmen an Ort und Stelle ergriffen hat, die nicht mehr oder nur noch mit erheblichen, ihn treffenden wirtschaftlichen Verlusten rückgängig gemacht werden können (…vgl. in letztgenanntem Sinn z.B. Hansmann/Ohms in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand April 2006, § 18 BImSchG Rn. 21;… Ennuschat in Kotulla, BImSchG, Stand Oktober 2007, § 18 Rn. 29 f.; ähnlich BayVGH, U.v. 3.4.2009 - 22 BV 07.1709 - juris Rn. 11, sowie Jarass, BImSchG, 9. Aufl. 2012, § 18 Rn. 3, wonach es ausreicht, dass mit den in der Fristsetzung begonnenen Maßnahmen in einer Weise begonnen wurde, die auf die Ernsthaftigkeit der Genehmigungsausnutzung schließen lassen).