Rechtsprechung
VGH Bayern, 25.07.2007 - 17 P 05.3061 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Dienstvereinbarung über die probeweise Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells in einer Bezirksverwaltung; Festlegung der Sollzeit im Voraus entsprechend der kalendarischen Gegebenheiten und auf der Grundlage der individuellen Dienstleistungspflicht; ...
- Judicialis
BayPVG Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; BayPVG Art. 73; ; BayPVG Art. 81 Abs. 1 Abs. 2; ; AZG § 9; ; FTG Art. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Personalvertretungsrecht des Landes: Personalvertretungsrecht (Land); Dienstvereinbarung "Flexible Arbeitszeit"; Keine Freistellung von der Dienstleistungspflicht am Nachmittag des Faschingsdienstags; Kalendarische Gegebenheiten erfassen Faschingsdienstag nicht; Keine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Frei für den Fasching?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Faschingsdienstag: Kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung aus regionalem Gewohnheitsrecht
Verfahrensgang
- VG München, 19.10.2005 - M 20 P 05.1431
- VGH Bayern, 25.07.2007 - 17 P 05.3061
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93
Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2007 - 17 P 05.3061
Unter der betrieblichen Übung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. Urteil vom 12.1.1994 - 5 AZR 41/93; Teilbeschluss vom 26.10.2004 -1 ABR 31/03 [A] - jeweils juris) die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden.Die auf wenige Stunden begrenzte Befreiung von der Dienstleistungspflicht stellt sonach lediglich eine Annehmlichkeit dar, die nicht als rechtlich verdichtet und daher materiell ins Gewicht fallende Leistung anzusehen war (vgl. BAG vom 12.1.1994 Az. 5 AZR 41/93 -juris - m.w.N.).
- BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04
Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2007 - 17 P 05.3061
Bei den der Mitbestimmung unterliegenden Arbeitszeitregelungen muss es sich um Regelungen kollektiver Tatbestände handeln, die dann gegeben sind, wenn sich das Regelungsproblem wegen eines auf Dauer angelegten betrieblichen Bedürfnisses stellt und zwar unabhängig von der Person und den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen (vgl. BVerwG vom 30.6.2005 Az. 6 P 9/04 BVerwGE 124, 34 f). - BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
Nachkonstitutioneller Bestätigungswille
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2007 - 17 P 05.3061
Dabei ist der objektivierte Wille der am Abschluss der Dienstvereinbarung beteiligten Parteien aus dem Wortlaut der Regelung (grammatikalische Auslegung), aus ihrem Zusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Sinn und Zweck (teleologische Auslegung) und aus der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung) zu erforschen (vgl. im Einzelnen zur Auslegung von Rechtsvorschriften BVerfGE 11, 126/130).
- BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78
Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis - …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2007 - 17 P 05.3061
Dieses ist hierbei großzügig auszulegen (vgl. BVerwG vom 15.12.1978 ZBR 1980, 59 f.; BayVGH vom 10.2.1993 - Az. 17 P 92.378), weil sich der tatsächliche Vorgang wiederholen kann und sich dann die an ihn anknüpfenden Rechtsfragen erneut stellen könnten. - VGH Bayern, 29.05.1992 - 17 P 92.378
Untergang eines örtlichen Personalrates durch Organisationsänderung der …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2007 - 17 P 05.3061
Dieses ist hierbei großzügig auszulegen (vgl. BVerwG vom 15.12.1978 ZBR 1980, 59 f.; BayVGH vom 10.2.1993 - Az. 17 P 92.378), weil sich der tatsächliche Vorgang wiederholen kann und sich dann die an ihn anknüpfenden Rechtsfragen erneut stellen könnten. - BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2007 - 17 P 05.3061
Unter der betrieblichen Übung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. Urteil vom 12.1.1994 - 5 AZR 41/93; Teilbeschluss vom 26.10.2004 -1 ABR 31/03 [A] - jeweils juris) die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. - BVerwG, 01.06.2007 - 6 PB 4.07
Mitbestimmung bei Einführung eines Personalinformationssystems; Gesetzesvorrang.
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2007 - 17 P 05.3061
Eine die Mitbestimmung des Personalrats ausschließende gesetzliche oder tarifliche Regelung ist dann gegeben, wenn darin ein Sachverhalt unmittelbar geregelt ist und es zum Vollzug mithin keines Ausführungsaktes mehr bedarf (BVerwG vom 1.6.2007 - Az. 6 PB 4.07 PersR 2007, 356).
- VGH Bayern, 08.02.2010 - 17 P 09.144
Art. 81 Abs. 2 BayPVG i.V.m. § 89 Abs. 2 ArbGG setzen keinen innerhalb der …
Nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 17.6.1992 BVerwGE 90, 228/235; BVerwG vom 20.7.1998 Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 12 S. 31; BVerwG vom 1.6.2007 PersR 2007, 356; BAG vom 4.8.1981 BAGE 36, 161 m.w.N.), auch des erkennenden Senats (BayVGH vom 25.7.2007 Az. 17 P 05.3061), besteht eine die Mitbestimmung des Personalrats ausschließende tarifvertragliche Regelung dann, wenn darin ein Sachverhalt unmittelbar geregelt ist, es also zum Vollzug keines Ausführungsakts bedarf.Solche sind dann gegeben, wenn sich das Regelungsproblem wegen eines auf Dauer angelegten betrieblichen Bedürfnisses stellt und zwar unabhängig von der Person und den individuellen Bedürfnissen des einzelnen (vgl. BVerwG vom 30.6.2006 BVerwGE 124, 34; BayVGH vom 25.7.2007 Az. 17 P 05.3061).