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VGH Bayern, 25.07.2013 - 14 ZB 12.2275 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genehmigung zur Fällung eines geschützten Baumes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Genehmigung zur Fällung eines geschützten Baumes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 14.05.2012 - M 8 K 11.2134
- VGH Bayern, 25.07.2013 - 14 ZB 12.2275
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 ZB 11.2520
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 14 ZB 12.2275
Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt wesentlich von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 ZB 11.2520 - juris Rn. 3 m.w.N.). - OVG Berlin, 16.08.1996 - 2 B 26.93
Baumschutz; Verfassungsrecht; Baumerhaltung; Grundstückseigentümer; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 14 ZB 12.2275
Die Frage, ob sich die im Einzelfall für die vorübergehende oder mittelfristige verkehrssichere Erhaltung eines alten Baumes nötigen Aufwendungen als unzumutbar darstellen, hat das Verwaltungsgericht auf der Grundlage von in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien (vgl. z.B. OVG Berlin, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - NVwZ-RR 1997, 530 m.w.N.) mit eingehender Begründung bejaht.
- VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
Amtsangemessenheit der Alimentation von Beamten der Bundeswehrfeuerwehren nach …
Aus dem von Klägerseite insoweit thematisierten Umfang des verwaltungsgerichtlichen Urteils ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil es bei § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht auf eine quantitative, sondern auf eine qualitative Bewertung ankommt (BayVGH, B.v. 25.7.2013 - 14 ZB 12.2275 - juris Rn. 11). - VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht im Bereich eines geschützten …
Der Eigentümer behält neben seiner Eigentümerstellung die Verfügungsbefugnis über das Grundstück und damit die Verantwortung; er hat dementsprechend das Haftungsrisiko zu tragen (vgl. OVG Berlin, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26/93 - NVwZ-RR 1997, 530, 532; BayVGH, B.v. 25.7.2013 - 14 ZB 12.2275 - juris; jeweils zu Unterschutzstellungen durch Baumschutzverordnungen).