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   VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310   

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https://dejure.org/2011,65512
VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310 (https://dejure.org/2011,65512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.08.2011 - 11 BV 10.2310 (https://dejure.org/2011,65512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. August 2011 - 11 BV 10.2310 (https://dejure.org/2011,65512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis;Ersichtlichkeit eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis aus dem Führerscheindokument selbst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310
    Zudem hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19. Mai 2011 (Az. C 184/10) entschieden, dass allein das Vorliegen eines berücksichtigungsfähigen Wohnsitzverstoßes den Aufnahmemitgliedstaat berechtigt, eine von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte EU-Fahrerlaubnis für sein Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen, so dass es auf das Vorliegen einer Führerscheinmaßnahme zusätzlich zu einem berücksichtigungsfähigen Wohnsitzverstoß ohnehin nicht mehr ankommt.
  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28

    Fehlende Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310
    Denn in diesem Führerschein wird bei der Fahrerlaubnisklasse B auf die Erteilung der Fahrerlaubnis des Klägers am 27. Januar 2006 Bezug genommen, so dass es sich nicht um eine neu erteilte Fahrerlaubnis, sondern nur um ein neues Führerscheindokument handelt (vgl. etwa BayVGH vom 29.3.2010 Az. 11 CE 10.28).
  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 11 CE 10.1480

    Begriff des "Studenten" im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310
    Der Begriff des Studenten im Sinn der Richtlinie 91/439/EWG hängt davon ab, dass er bei einer anerkannten Lehranstalt zum Erwerb einer beruflichen Bildung als Hauptzweck eingeschrieben ist (BayVGH vom 21.10.2010 Az. 11 CE 10.1480).
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310
    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass eine unter Geltung der Richtlinie 91/439/EWG erworbene ausländische EU-Fahrerlaubnis dann inlandsungültig ist, wenn der Betroffene - was hier unstreitig ist - im Inland vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis einer Führerscheinmaßnahme i.S. von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG unterzogen wurde und sich aus dem Führerscheindokument selbst oder aus anderen, vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen ergibt, dass er seinen Wohnsitz nicht im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte (vgl. z.B. vom 7.8.2008 DAR 2008, 662 und die Nachweise bei Jagow, Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht, Loseblattkommentar, § 28 FeV S. 71 p ff.).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310
    Denn durch diese Entscheidung wird nicht in Frage gestellt, dass ein berücksichtigungsfähiger Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis bereits dann vorliegt, wenn sich dieser aus dem Führerscheindokument ergibt, was in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und auch des Bundesverwaltungsgerichts selbst geklärt ist (vgl. etwa EuGH vom 26.6.2008 DAR 2008, 465 und BVerwG a.a.O.).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310
    b) Der von der Berufungsbegründung behauptete Widerspruch der erstinstanzlichen Entscheidung zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 2010 (BayVBl 2010, 606), wonach dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht aberkannt werden kann, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte, besteht tatsächlich nicht.
  • VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187

    Tschechischer Führerschein mit Eintragung in Feld 10

    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH vom 29.3.2010 Az. 11 CE 10.28 ; vom 25. August 2011 Az. 11 BV 10.2310 ).

    Auf dem am 9. Dezember 2004 ausgestelltem Führerschein befindet sich unter Ziffer 8. die Eintragung "..., SPOLKOVÁ REPUBLIKA NMECKO." Damit ergibt sich schon aus dem Führerschein selbst, dass der Antragsteller im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis den Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte (vgl. dazu EuGH vom 19.5.2011 Rechtssache Grasser Az. C-184/10 ; BayVGH vom 25.8.2011 Az. 11 BV 10.2310 ) und ihn damit nicht berechtigen konnte, im Inland fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen.

  • VG Augsburg, 04.02.2013 - Au 7 S 13.92

    Umtausch eines gefälschten ukrainischen Führerscheins in eine EU-Fahrerlaubnis

    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 11 CE 10.28 - juris Rn. 18; U.v. 25. August 2011 - 11 BV 10.2310 - juris Rn. 22).
  • VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.91

    Inhaber einer ungarischen EU-Fahrerlaubnis, welche auf einem gefälschten

    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 11 CE 10.28 - juris Rn. 18; U.v. 25. August 2011 - 11 BV 10.2310 - juris Rn. 22).
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