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   VGH Bayern, 25.08.2014 - 20 ZB 14.1411   

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https://dejure.org/2014,24238
VGH Bayern, 25.08.2014 - 20 ZB 14.1411 (https://dejure.org/2014,24238)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.08.2014 - 20 ZB 14.1411 (https://dejure.org/2014,24238)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. August 2014 - 20 ZB 14.1411 (https://dejure.org/2014,24238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung;Zulassungsgründe nicht dargelegt;Rechnungsperiodenkalkulation auch bei erstmals gültigem Satzungsrecht zur Bestimmung der Beitragssätze zulässig

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 ZB 11.1146

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2014 - 20 ZB 14.1411
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris).
  • VGH Bayern, 23.07.2009 - 20 BV 08.1197

    Ermittlung der Beitragssätze für gemeindliche Entwässerungseinrichtungen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2014 - 20 ZB 14.1411
    Weder dem Gesetz (Art. 5 Abs. 1 Satz 4 KAG) noch der Rechtsprechung des Senats (Urteile v. 23.7.2009 VGH n.F. 62, 302 = BayVBl 2010, 343 = GK 2009 Nr. 217 und v. 9.7.2009 VGH n.F. 62, 271 = BayVBl 2010, 345 = GK 2009 Nr. 217) kann die vom Kläger erhobene Forderung entnommen werden, dass die Bestimmung von Beitragssätzen in einer erstmals gültigen Beitragssatzung nicht nach einer Rechnungsperiodenkalkulation, sondern zwingend nur nach einer Globalberechnung erfolgen kann.
  • VGH Bayern, 08.02.2002 - 4 ZB 01.2547
    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2014 - 20 ZB 14.1411
    Weiter hat das Erstgericht zur Zweckvereinbarung vom 26. April 1996 bereits verdeutlicht, dass die dort vereinbarten und vom Beklagten im Vertrauen auf eine gültige und wirksame Zweckvereinbarung entrichteten Kosten in die Kalkulation einzubeziehen waren und dass der Kläger nicht qualifiziert dargelegt hat, dass der gewählte Verteilungsmaßstab außer Verhältnis zum Maß der tatsächlichen Inanspruchnahme steht, gewährleiste der Umlageschlüssel doch, dass einzelne Verbandsmitglieder nicht unverhältnismäßig belastet werden (hierzu BayVGH, B.v. 8.2.2002 - 4 ZB 01.2547).
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