Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46090
VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 (https://dejure.org/2017,46090)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 (https://dejure.org/2017,46090)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 5 ZB 17.340 (https://dejure.org/2017,46090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,46090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nrn. 1, 3, 4 und 5
    Vorwurf "rechtsextremistischer Aktivitäten" als Werturteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Messen von Werturteilen an allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Äußerungen von öffentlichen Stellen über "rechtsextremistische Aktivitäten" des Gründers der WSG; Definition des "Rechtsextremismus" durch ...

  • rewis.io

    Vorwurf "rechtsextremistischer Aktivitäten" als Werturteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Äußerung der Staatsregierung in Rahmen einer Landtagsanfrage Vorwurf rechtsextremistischer Aktivitäten Vorliegen ausreichender sachlicher Anhaltspunkte hierfür Werturteil bzw. Meinungsäußerung Zitat aus Verfassungsschutzberichten Rechtsschutzbedürfnis; Wehrsportgruppe ( ...

  • rechtsportal.de

    Messen von Werturteilen an allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Äußerungen von öffentlichen Stellen über "rechtsextremistische Aktivitäten" des Gründers der WSG ; Definition des "Rechtsextremismus" durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340
    Darin, dass das Verwaltungsgericht seine geänderte Rechtsauffassung hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage nicht vorab in der mündlichen Verhandlung kundtat, liegt kein Gehörsverstoß, denn aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 9).

    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340
    Das Oktoberfestattentat gilt als der schwerste rechtsterroristische Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BVerfG, B.v. 13.6.2017 - 2 BvE 1/15 - juris Rn. 2), so dass die Leugnung der Täterschaft von Rechtsextremisten der Sache der rechtsextremistischen Szene dient.

    So hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 13. Juni 2017 (2 BvE 1/15 - juris Rn. 4) ausgeführt, dass sich 15 ehemalige Mitglieder (der Wehrsportgruppe H......) nach dem Verbot als "Wehrsportgruppe Ausland" zusammengeschlossen habe.

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340
    Der Senat stimmt mit dem Verwaltungsgericht und den Beteiligten darin überein, dass es sich bei der strittigen Äußerung um ein Werturteil bzw. eine Meinungsäußerung, nicht hingegen um eine Tatsachenbehauptung handelt (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2012 - 1 BvR 2979/10 - NJW 2012, 3712 f.).

    Diese Frage ist einem Beweis nicht zugänglich (BVerfG, B.v. 17.9.2012 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340
    Werturteile und Meinungsäußerungen unterliegen danach insbesondere dem Sachlichkeitsgebot, das verlangt, dass die getätigte Äußerung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruht und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreitet (vgl. BVerfG, B.v. 15.8.1989 - 1 BvR 881/89 - juris Rn. 7/15; BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - juris Rn. 14/15; BVerwG, U.v. 23.5.1989 - 7 C 2.87 - juris Rn. 58).

    Amtliche Äußerungen haben sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in den Ausführungen des Willkürverbotes sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu orientieren (BVerwG, B.v. 11.11.2010 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1320

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340
    Er zielt auf die Abwehr besonderer Gefahren und stammt von einer darauf spezialisierten und mit besonderen Befugnissen, darunter der Rechtsmacht zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, arbeitenden Stelle (BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1320 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10

    Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 03.07.2017 - 6 ZB 16.2272

    Erfolglose Klage auf Aufhebung eines Straßenausbaubeitragsbescheids - Nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340
    Insoweit kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ohnehin nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, den Gesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 10 ZB 16.2594 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 3.7.2017 - 6 ZB 16.2272 - juris Rn. 13).
  • Drs-Bund, 21.02.2013 - BT-Drs 17/12431
    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340
    So wird auch in der Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2013 auf die Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten (BT-Drs. 17/12431) ausgeführt, der Kläger sei ideologisch nach wie vor dem rechtsextremistischen Spektrum zuzurechnen.
  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594

    Leinenzwang für Schäferhunde wegen konkreten Gefahr

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340
    Insoweit kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ohnehin nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, den Gesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 10 ZB 16.2594 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 3.7.2017 - 6 ZB 16.2272 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340
    Dieses Erfordernis des Vorliegens sachlicher Anhaltspunkte bedeutet, dass bloße Vermutungen oder ein bloßer Verdacht nicht ausreichen, sondern konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis vorliegen müssen (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 26 zum Erfordernis tatsächlicher Anhaltspunkte in Art. 15 Satz 1 BayVSG).
  • BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89

    Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2021 - 11 S 42/20

    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnisse zum Familiennachzug; pflegebedürftige

    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung nicht mehr anzunehmen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, juris Rn. 20, vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 -, juris Rn. 12, vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 -, juris Rn. 18, vom 11.02.2019 - 12 S 2789/18 -, juris Rn. 19, und vom 12.07.2012 - 2 S 1265/12 -, juris Rn. 3 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 -, juris Rn. 39; OVG B.-Bbg., Beschluss vom 29.09.2017 - OVG 5 N 40.16 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 15.01.2014 - 12 A 2294/13 -, juris Rn. 2 ff.).
  • VG München, 17.12.2020 - M 30 K 18.5358

    Unterlassung der Erwähnung einer muslimischen Organisation in einem

    Das staatliche Informationshandeln unterliegt dabei auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Willkürverbot, woraus abzuleiten ist, dass mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden müssen und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (BVerfG, B.v. 15.8.1989 - 1 BvR 881/89 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 28).

    Während Tatsachenbehauptungen in der Regel zulässig sind, wenn sie bei objektiver Überprüfung zutreffen, müssen sich Werturteile an allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen, vor allem an dem Willkürverbot und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, messen lassen; das Sachlichkeitsgebot verlangt bei der Verwendung von Werturteilen, dass die getätigte Äußerung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruht und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreitet (BVerfG, B.v. 15.8.1989 - 1 BvR 881/89 - juris Rn. 7 u. 15; BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 juris Rn. 14 f.; U.v. 23.5.1989 - 7 C 2.87 - juris Rn. 58; BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 28).

    Dieses Erfordernis des Vorliegens sachlicher Anhaltspunkte bedeutet, dass bloße Vermutungen oder ein bloßer Verdacht nicht ausreichen, sondern konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis vorliegen müssen (BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 29 unter Bezugnahme auf BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 26).

  • VG München, 23.05.2019 - M 30 K 17.1230

    Unterlassungsklage eines Kulturvereins gegen die Zuordnung zur Ülkücü-Bewegung

    Soweit es der Zuordnung zur Bewegung vorgelagert zudem darum geht, was der Beklagte unter der "Ülkücü-Bewegung" versteht, bedarf es mangels verbindlicher, normativer Definition der "Ülkücü-Bewegung" einer erheblichen subjektiven Komponente seitens des Beklagten (vgl. zur aus Sicht des Gerichts vergleichbaren Einstufung als "rechtsextremistisch" BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 27).

    Werturteile und Meinungsäußerungen unterliegen danach insbesondere dem Sachlichkeitsgebot, das verlangt, dass die getätigte Äußerung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruht und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreitet (BVerfG, B.v. 15.8.1989 - 1 BvR 881/89 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54/10 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 28).

    Dieses Erfordernis des Vorliegens sachlicher Anhaltspunkte bedeutet, dass bloße Vermutungen oder ein bloßer Verdacht nicht ausreichen, sondern konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis vorliegen müssen (BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 29).

    (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54/10 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 28).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht