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   VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77   

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VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77 (https://dejure.org/2015,39650)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.11.2015 - 3 ZB 15.77 (https://dejure.org/2015,39650)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. November 2015 - 3 ZB 15.77 (https://dejure.org/2015,39650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsprinzip für die Besetzung von Beförderungsämtern hinsichtlich Anspruchs eines Beamten auf Beförderung

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Übertragung höherwertigen Dienstpostens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsprinzip für die Besetzung von Beförderungsämtern hinsichtlich Anspruchs eines Beamten auf Beförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77
    Ein Beamter kann daher beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler vorrangig aufgrund leistungsbezogener Kriterien entschieden und von praktizierten, das Ermessen bindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (st. Rspr., vgl. BVerwG, B. v. 24.9.2008 - 2 B 117/07 - juris Rn. 7).

    A11 stellt nach dieser Rechtsprechung kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium dar, so dass auch die langjährige Übertragung eines im Verhältnis zum verliehenen Statusamt höherwertigen Dienstpostens keine Ausnahme vom Grundsatz der Bestenauslese rechtfertigt (vgl. BVerwG, B. v. 24.9.2008 a. a. O. juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6).

    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht grundsätzlich nur in den Grenzen des bereits bekleideten statusrechtlichen Amtes (st. Rspr., vgl. schon U. v. 30.8.1962 - 2 C 16.60 - BVerwGE 15, 3; BVerwG, B. v. 24.9.2008 - 2 B 117.07 - juris Rn. 8).

    Diese Ausnahme setzt jedoch voraus, dass der Exekutive im konkreten Fall nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willens des Gesetzgebers obliegt und allein die Beförderung des betreffenden Beamten in Betracht kommt (VGH, B. v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6; BVerwG, G. v. 21.9.2005 - 2 A 5.04 - juris Rn. 17 m. w. N.; B. v. 24.9.2008 a. a. O. - juris Rn. 8, B. v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801

    Zum Anspruch auf Bereitstellung einer Planstelle zum Zwecke der Beförderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77
    A11 stellt nach dieser Rechtsprechung kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium dar, so dass auch die langjährige Übertragung eines im Verhältnis zum verliehenen Statusamt höherwertigen Dienstpostens keine Ausnahme vom Grundsatz der Bestenauslese rechtfertigt (vgl. BVerwG, B. v. 24.9.2008 a. a. O. juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6).

    Diese Ausnahme setzt jedoch voraus, dass der Exekutive im konkreten Fall nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willens des Gesetzgebers obliegt und allein die Beförderung des betreffenden Beamten in Betracht kommt (VGH, B. v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6; BVerwG, G. v. 21.9.2005 - 2 A 5.04 - juris Rn. 17 m. w. N.; B. v. 24.9.2008 a. a. O. - juris Rn. 8, B. v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 - juris Rn. 4).

  • VG Wiesbaden, 18.09.2008 - 8 K 614/08

    Höherwertige Planstelle bei schuldhafter Fürsorgepflichtverletzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77
    Der vorliegende Fall der Dienstpostenbewertung durch die Beklagte lässt sich nicht mit den von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidungen des VG Wiesbaden (U. v. 18.9.2008 - 8 K 614/08 - juris) und des Hessischen VGH (U. v. 28.10.1987 - 1 UE 2260/86 - juris) vergleichen, in denen mit Verweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 24.1.1985 - 2 C 39/82; U. v. 17.10.1974 - 2 C 40.72) im Einzelfall ein Anspruch auf Beförderung ausnahmsweise angenommen wurde, wenn die Bewertung und Zuordnung zu einem bestimmten Amt im Besoldungsgesetz selbst geregelt wird.
  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07

    Anspruch eines Beamten auf eine Beförderung zum Steueroberamtsrat und die

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77
    Diese Ausnahme setzt jedoch voraus, dass der Exekutive im konkreten Fall nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willens des Gesetzgebers obliegt und allein die Beförderung des betreffenden Beamten in Betracht kommt (VGH, B. v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6; BVerwG, G. v. 21.9.2005 - 2 A 5.04 - juris Rn. 17 m. w. N.; B. v. 24.9.2008 a. a. O. - juris Rn. 8, B. v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77
    In hinreichend großen und homogenen Verwaltungsbereichen sind solche Richtwerte grundsätzlich mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BayVGH, B. v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 52; BVerwG, U. v. 24.11.2005 - 2 C 34/04 - juris Rn. 13) und dienen der Vereinheitlichung der Beurteilungsmaßstäbe, da nur auf diese Weise ein sachgerechter Leistungsvergleich der für die Besetzung von Dienstposten oder für Beförderungen möglicherweise in Betracht kommenden Beamten hergestellt werden kann (vgl. auch BVerwG, U. v. 26.6.1980 - 2 C 13/79).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77
    Ein Anspruch der Beamtin auf Beförderung kann nur in dem eng begrenzten Ausnahmefall bestehen, dass eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag tatsächlich besetzen will und bei der er seine Beurteilungsermächtigung sowie sein Ermessen dahin ausgeübt hat, dass er jenen Beamten für den am besten Geeigneten hält (vgl. BVerwG, U. v. 24.1.1985 - 2 C 39.82; B. v. 15.7.1994 - 2 B 134.93 - jeweils in juris).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77
    In hinreichend großen und homogenen Verwaltungsbereichen sind solche Richtwerte grundsätzlich mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BayVGH, B. v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 52; BVerwG, U. v. 24.11.2005 - 2 C 34/04 - juris Rn. 13) und dienen der Vereinheitlichung der Beurteilungsmaßstäbe, da nur auf diese Weise ein sachgerechter Leistungsvergleich der für die Besetzung von Dienstposten oder für Beförderungen möglicherweise in Betracht kommenden Beamten hergestellt werden kann (vgl. auch BVerwG, U. v. 26.6.1980 - 2 C 13/79).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77
    In hinreichend großen und homogenen Verwaltungsbereichen sind solche Richtwerte grundsätzlich mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BayVGH, B. v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 52; BVerwG, U. v. 24.11.2005 - 2 C 34/04 - juris Rn. 13) und dienen der Vereinheitlichung der Beurteilungsmaßstäbe, da nur auf diese Weise ein sachgerechter Leistungsvergleich der für die Besetzung von Dienstposten oder für Beförderungen möglicherweise in Betracht kommenden Beamten hergestellt werden kann (vgl. auch BVerwG, U. v. 26.6.1980 - 2 C 13/79).
  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 1 UE 2260/86

    Zum Anspruch auf Beförderung bei dauerhafter Übertragung eines höherbewerteten

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77
    Der vorliegende Fall der Dienstpostenbewertung durch die Beklagte lässt sich nicht mit den von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidungen des VG Wiesbaden (U. v. 18.9.2008 - 8 K 614/08 - juris) und des Hessischen VGH (U. v. 28.10.1987 - 1 UE 2260/86 - juris) vergleichen, in denen mit Verweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 24.1.1985 - 2 C 39/82; U. v. 17.10.1974 - 2 C 40.72) im Einzelfall ein Anspruch auf Beförderung ausnahmsweise angenommen wurde, wenn die Bewertung und Zuordnung zu einem bestimmten Amt im Besoldungsgesetz selbst geregelt wird.
  • BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77
    Ein Anspruch der Beamtin auf Beförderung kann nur in dem eng begrenzten Ausnahmefall bestehen, dass eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag tatsächlich besetzen will und bei der er seine Beurteilungsermächtigung sowie sein Ermessen dahin ausgeübt hat, dass er jenen Beamten für den am besten Geeigneten hält (vgl. BVerwG, U. v. 24.1.1985 - 2 C 39.82; B. v. 15.7.1994 - 2 B 134.93 - jeweils in juris).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07

    Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

  • BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72

    Besoldungsansprüche eines Beamten - Einstufung in eine bestimmte Besoldungsstufe

  • VG Regensburg, 13.07.2022 - RO 1 K 19.2120

    Kein Anspruch auf Beförderung wegen höherwertiger Tätigkeit

    Ausnahmsweise besteht dann ein Anspruch auf Beförderung, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Es muss eine freie und zu besetzende Planstelle vorhanden sein, der Beamte muss alle laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen und er muss nach den Auswahlkriterien des Dienstherrn der geeignetste Bewerber sein (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2015 - 3 ZB 15.77 - unter Verweis auf BVerwG, 15.7.1994 - 2 B 134/93 - sowie BVerwG, 24.1.1985 - 2 C 39/82 - juris).
  • VG München, 13.07.2016 - M 5 K 15.2286

    Unterschiedliche Beförderungstatbestände von Lehrkräften unterschiedlicher

    Ein weitergehender Anspruch ergibt sich nicht aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, denn diese besteht grundsätzlich nur in den Grenzen des bereits bekleideten statusrechtlichen Amtes (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B. v. 25.11.2015 - 3 ZB 15.77 - juris, Rn. 4).
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