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   VGH Bayern, 26.05.2008 - 21 BV 07.586   

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https://dejure.org/2008,31249
VGH Bayern, 26.05.2008 - 21 BV 07.586 (https://dejure.org/2008,31249)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.05.2008 - 21 BV 07.586 (https://dejure.org/2008,31249)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - 21 BV 07.586 (https://dejure.org/2008,31249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    WaffenscheinParteienprivileg; Anwendbarkeit von § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG bei parteioffizieller oder parteiverbundener Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76

    KBW-Werbung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2008 - 21 BV 07.586
    Daneben erstreckt sich das Privileg des Art. 21 Abs. 2 GG auch auf die parteioffizielle oder parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei, was jedoch nur gilt, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (vgl. BVerfGE 47, 130/139 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2008 - 21 BV 07.586
    Daraus folgt weiter, dass die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit im Zusammenhang mit parteioffizieller oder parteiverbundener Tätigkeit ausschließlich und abschließend nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b WaffG zu beurteilen ist; ansonsten käme dieser speziellen Vorschrift kein eigener Regelungsgehalt zu, auch wenn in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher nur zwei Mal die Verfassungswidrigkeit von politischen Parteien vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde (vgl. BVerfGE 2, 1 ff - SRP; BVerfGE 5, 85 ff - KPD).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2008 - 21 BV 07.586
    Daraus folgt weiter, dass die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit im Zusammenhang mit parteioffizieller oder parteiverbundener Tätigkeit ausschließlich und abschließend nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b WaffG zu beurteilen ist; ansonsten käme dieser speziellen Vorschrift kein eigener Regelungsgehalt zu, auch wenn in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher nur zwei Mal die Verfassungswidrigkeit von politischen Parteien vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde (vgl. BVerfGE 2, 1 ff - SRP; BVerfGE 5, 85 ff - KPD).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    VGH 21 BV 07.586 Verkündet am 30. September 2009 Bech als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
  • VG Berlin, 22.11.2023 - 31 K 33.22
    Teilweise wurde demgegenüber die Auffassung vertreten, der Begriff Vereinigung in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG 2008 sei im Wege verfassungskonformer Auslegung aufgrund des Parteienprivilegs aus Art. 21 Abs. 2 GG dahingehend auszulegen, dass er nicht auf Parteien anwendbar sei (vgl. u.a. Bayerischer VGH, Urteil vom 26. Mai 2008 - 21 BV 07.586 -, juris Rn. 21 ff.; VG Dresden, Urteil vom 23. Juni 2016 - 4 K 286/16 -, juris Ls. und Rn. 17 ff.).
  • VGH Bayern, 06.03.2012 - 21 AS 11.3004

    Antrag auf Abänderung; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies mit Urteil vom 26. Mai 2008 (Az. 21 BV 07.586) die vom Antragsgegner eingelegte Berufung zurück.
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