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VGH Bayern, 26.05.2014 - 11 C 13.2462 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland mit in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassenem Kraftfahrzeug
- verkehrslexikon.de
Zur Benutzung eines im Ausland zugelassenen Kfz im Inland durch eine Studentin
- verkehrslexikon.de
Kfz mit ausländischer Zulassung im Inland
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81
Kraftfahrzeuganhänger - Inland - Ausland - Standort - Zulassung - Antragspflicht …
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2014 - 11 C 13.2462
Entscheidend ist hiernach zunächst nicht der Wohnsitz der Klägerin, sondern der regelmäßige Standort ihres Kraftfahrzeugs Der regelmäßige Standort eines Kraftfahrzeugs ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht (vgl. zu § 23 StVZO a.F.: BVerwG, U.v. 9.12.1983 - 7 C 70.81 - DVBl 1984, 527). - VGH Bayern, 20.06.2012 - 8 C 12.653
Prozesskostenhilfe: Zeitpunkt der Beurteilung der Bedürftigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2014 - 11 C 13.2462
Für die Beurteilung ihrer Bedürftigkeit aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kommt es - anders als für die Beurteilung der Erfolgsaussichten - auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag bzw. über die Beschwerde an (BayVGH, B.v. 20.6.2012 - 8 C 12.653 - BayVBl 2013, 480 m.w.N.).
- VGH Bayern, 22.12.2015 - 11 B 15.1350
Nutzungsuntersagung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugs
Auf die dagegen erhobene Beschwerde bewilligte der Verwaltungsgerichtshof der Klägerin mit Beschluss vom 26. Mai 2014 Prozesskostenhilfe (11 C 13.2462). - VG Würzburg, 29.01.2015 - W 6 K 13.498
Rechtsgrundlage für Untersagung eines in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassenen …
Auf die Beschwerde der Klägerin änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München mit Beschluss vom 26. Mai 2014 den Beschluss vom 29. Oktober 2013 ab und bewilligte ihr Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren W 6 K 13.493 unter Ratenzahlung von monatlich 45, 00 EUR (11 C 13.2462).