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   VGH Bayern, 26.07.2019 - 11 CS 19.1093   

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https://dejure.org/2019,24709
VGH Bayern, 26.07.2019 - 11 CS 19.1093 (https://dejure.org/2019,24709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.2019 - 11 CS 19.1093 (https://dejure.org/2019,24709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2019 - 11 CS 19.1093 (https://dejure.org/2019,24709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 9, § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 8 S. 1, 14 Abs. 1 S. 2, 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenbesitz; Nachvollziehbarkeit des ärztlichen Gutachtens; Entziehung; Fahrerlaubnis; sofortige Vollziehung; Strafe; Widerspruch; Wirkstoffgehalt; aufschiebenden Wirkung

  • rechtsportal.de

    FeV § 11 Abs. 8 ; FeV § 14 Abs. 1 S. 2
    Anzweiflung eines Sachverständigengutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde; Ersatz des ärztlichen Gutachtens durch die amtliche Auffassung; Notwendige einer Nachbeseerung des Gutachtens über die Fahreignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis und das Gutachten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2019 - 11 CS 19.1093
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2019 - 11 CS 19.1093
    Es ist nicht ersichtlich, dass der Antragsteller, dem die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV entzogen worden ist, schlechter gestellt werden dürfte als eine Person, bei der ein früherer Drogenkonsum feststeht und bei der nach Ablauf einer glaubhaften Abstinenzzeit von einem Jahr regelmäßig ein Drogenabstinenzprogramm anzuordnen ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2019 - 11 CS 19.936 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1157

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum harter Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2019 - 11 CS 19.1093
    Der Betroffene ist grundsätzlich nur verpflichtet, an der Aufklärung von aus bekannten Tatsachen resultierenden Eignungszweifeln mitzuwirken (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 11 CS 16.227 - juris Rn. 17; B.v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1157 - juris Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09

    Fahrerlaubnisrecht - Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2019 - 11 CS 19.1093
    Steht, aus welchen Gründen auch immer, nicht fest, ob der Betreffende geeignet oder ungeeignet ist, so kann die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden (vgl. OVG RhPf, B.v. 21.7.2009 - 10 B 10508/09 - Blutalkohol 46, 436 = juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 12 LB 64/13

    Anforderungen an eine behördliche Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2019 - 11 CS 19.1093
    Nur wenn der Gutachter selbst zutreffend von mangelnder Mitwirkung ausgeht (vgl. OVG SH, U.v. 15.4.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475) und deshalb ein negatives Gutachten erstellt, ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt.
  • VGH Bayern, 25.04.2016 - 11 CS 16.227

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines angeforderten psychiatrischen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2019 - 11 CS 19.1093
    Der Betroffene ist grundsätzlich nur verpflichtet, an der Aufklärung von aus bekannten Tatsachen resultierenden Eignungszweifeln mitzuwirken (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 11 CS 16.227 - juris Rn. 17; B.v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1157 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 11 CS 23.1639

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach unaufgeklärtem Betäubungsmittelbesitz

    Sie hat ein Fahreignungsgutachten zu prüfen und auch inhaltlich einer kritischen Würdigung zu unterziehen und etwaige Mängel, soweit möglich, ggf. durch Erläuterung oder Ergänzung beheben zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2023 - 11 CS 23.980 - juris Rn. 18 f.; B.v. 25.7.2023 - 11 CS 23.125 - juris Rn. 24; B.v. 2.3.2021 - 11 CS 20.3056 - juris Rn. 24; B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - juris Rn. 14; OVG NW, B.v. 10.10.2016 - 16 B 673/16 - juris Rn. 6; B.v. 19.2.2013 - 16 B 1229/12 - juris Rn. 9; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 11 FeV Rn. 41, 49b; Geiger, NZV 2002, 20 ff.).

    Eine Fahrerlaubnisbehörde darf zwar, wenn sie ein Gutachten für nicht nachvollziehbar hält, regelmäßig nicht ihre nicht von Fachkunde getragene Auffassung an die Stelle des ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens setzen, sondern muss entweder die Verwertbarkeit des vorgelegten Gutachtens durch Erläuterung bzw. Ergänzung herstellen oder ggf. sogar die Fragestellung im Wege einer weiteren Begutachtung klären lassen (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2023 a.a.O. Rn. 18 f.; B.v. 26.7.2019 a.a.O. Rn. 14).

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 11 CS 19.2518

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Zweifeln an der Fahreignung

    Der Betroffene ist grundsätzlich nur verpflichtet, an der Aufklärung von aus bekannten Tatsachen resultierenden Eignungszweifeln mitzuwirken (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - ZfSch 2019, 596 Rn. 13; B.v. 25.4.2016 - 11 CS 16.227 - juris Rn. 17; B.v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1157 - juris Rn. 16).

    Steht trotz ausreichender Mitwirkung, aus welchen Gründen auch immer, nicht fest, ob der Betreffende geeignet oder ungeeignet ist, so kann die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2019 a.a.O. Rn. 13; OVG RhPf, B.v. 21.7.2009 - 10 B 10508/09 - Blutalkohol 46, 436 = juris Rn. 10).

    Da sich aus den von der Antragstellerin vorgelegten Attesten ihre Ungeeignetheit nicht ergibt, kann die Fahrerlaubnisbehörde auch nicht ihre Einschätzung an die Stelle des ärztlichen Gutachters setzen (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2019 a.a.O. Rn. 14), sondern muss ggf. bei den Ärzten nachfragen, wie die Ausführungen gemeint sind, wenn Zweifel daran bestehen, ob der Arzt die Frage richtig verstanden und die Begutachtungsleitlinien richtig angewendet hat.

  • VGH Bayern, 23.08.2023 - 11 CS 23.980

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer wiederholten Zuwiderhandlungen im

    Eine Ungewissheit über ermächtigungsbegründende Tatsachen, hier das Fehlen der Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers wegen Alkoholmissbrauchs, geht grundsätzlich zu Lasten der Behörde, da diese im Bereich der Eingriffsverwaltung, wie bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, nach den allgemeinen Regeln die materielle Beweislast trägt, jedenfalls wenn der Betroffene seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist (vgl. Kallerhoff/Fellenberg in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 24 Rn. 55; Rebler, NZV 2021, 184/185; BayVGH, B.v. 14.9.2022 - 11 CS 22.876 - juris Rn. 28; B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - juris Rn. 14; B.v. 7.8.2018 - 11 CS 18.1270 - juris Rn. 15 m.w.N.; SaarlOVG, B.v. 15.7.2020 - 1 B 173/20 - Blutalkohol 57, 372 = juris Rn. 25 ff.; OVG NW, B.v. 16.2.2021 - 16 B 1496/20 - Blutalkohol 58, 107 = juris Rn. 7 ff.).

    Eine Fahrerlaubnisbehörde, die ein Gutachten für nicht nachvollziehbar hält, kann nicht ihre regelmäßig nicht von Fachkunde getragene Auffassung an die Stelle des ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens setzen, sondern muss beim Gutachter nachfragen und ggf. eine Nachbesserung des Gutachtens verlangen (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - juris Rn. 14 für ein nicht nachvollziehbar positives Gutachten).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2021 - 16 B 1496/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis, unschlüssiges SV-Gutachten, eigene Erwägungen des

    vgl. in diesem Zusammenhang BayVGH, Beschluss vom 26. Juli 2019 - 11 CS 19.1093 -, juris, Rn. 14.
  • VG Bayreuth, 19.05.2020 - B 1 S 20.358

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verweigerung der Durchführung einer

    Der Rückschluss auf die fehlende Fahreignung ist nur gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - juris Rn. 13; B.v. 15.7.2019 - 11 ZB 19.1122 - juris Rn. 15).

    Es ist durchaus kritisch zu sehen, dass das Landratsamt die Fahrerlaubnis des Antragstellers entzogen hat und erst im Nachhinein telefonisch die Sachverhaltsungereimtheiten mit der Gutachterin abgeklärt hat, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass das Landratsamt zur Ermittlung der Fahreignungszweifel verpflichtet ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 16 B 1313/20

    Zeitlich nacheinander liegende Fahrten unter einer die Fahrsicherheit

    vgl. in diesem Zusammenhang Bay. VGH, Beschluss vom 26. Juli 2019 - 11 CS 19.1093 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 16 B 1496/20 -, juris, Rn. 11.
  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten

    Der Rückschluss auf die fehlende Fahreignung ist nur gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - juris Rn. 12; B.v. 15.7.2019 - 11 ZB 19.1122 - juris Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 05.11.2020 - B 1 S 20.1001

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verweigerung einer Haaranalyse zur Beantwortung

    Der Rückschluss auf die fehlende Fahreignung ist nur gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - juris Rn. 12; B.v. 15.7.2019 - 11 ZB 19.1122 - juris Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 10.06.2020 - B 1 S 20.438

    Entzug der Fahrerlaubnis: Konsum harter Drogen

    Der Rückschluss auf die fehlende Fahreignung ist nur gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - juris Rn. 13; B.v. 15.7.2019 - 11 ZB 19.1122 - juris Rn. 15).
  • VG Bremen, 07.09.2021 - 5 V 1581/21

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfung - Folgenabwägung;

    Hält die Fahrerlaubnisbehörde ein von dem Fahrerlaubnisinhaber vorgelegtes Gutachten für unzureichend, darf sie die Fahrerlaubnis weder entziehen noch ihre nicht von einer ärztlichen Fachkunde getragene Auffassung an die Stelle des ärztlichen Gutachtens setzen (BayVGH, Beschl. v. 17.02.2020 - 11 CS 19.2518 -, juris Rn. 22, sowie Beschl. v. 26.07.2019 - 11 CS 19.1093 -, Rn. 13 - 14, juris).
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