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   VGH Bayern, 26.10.1977 - 127 III 77   

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VGH Bayern, 26.10.1977 - 127 III 77 (https://dejure.org/1977,11398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.1977 - 127 III 77 (https://dejure.org/1977,11398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 1977 - 127 III 77 (https://dejure.org/1977,11398)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.04.1970 - VII P 8.69

    Wesentliches Merkmal der Rückgruppierung einer Lohngruppe - Erforderlichkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.1977 - 127 III 77
    Der tragende Grund hierfür ist darin zu sehen, dass nur bei einem Wechsel der Besoldungsgruppe, sei es im Falle der Beförderung mit höherem oder des § 26 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes mit geringerem Endgrundgehalt, bereits die ihn vorbereitende Maßnahme der Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit ein Bedürfnis nach Beteiligung der Personalvertretung rechtfertigt (Fischer/Goeres, a.a.O., K § 75 RdNr. 21, 28; K § 76 RdNr. 15; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12.1.1962, BVerwGE 13, 291; Beschluss vom 14.12.1962, BVerwGE 15, 212; Beschluss vom 17.4.1970, BVerwGE 35, 164; Beschlüsse vom 3.7.1977, BVerwG VII P 8.75 und VII P 9.75).
  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Mitwirkung auf den eigentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.1977 - 127 III 77
    Der tragende Grund hierfür ist darin zu sehen, dass nur bei einem Wechsel der Besoldungsgruppe, sei es im Falle der Beförderung mit höherem oder des § 26 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes mit geringerem Endgrundgehalt, bereits die ihn vorbereitende Maßnahme der Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit ein Bedürfnis nach Beteiligung der Personalvertretung rechtfertigt (Fischer/Goeres, a.a.O., K § 75 RdNr. 21, 28; K § 76 RdNr. 15; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12.1.1962, BVerwGE 13, 291; Beschluss vom 14.12.1962, BVerwGE 15, 212; Beschluss vom 17.4.1970, BVerwGE 35, 164; Beschlüsse vom 3.7.1977, BVerwG VII P 8.75 und VII P 9.75).
  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 3.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.1977 - 127 III 77
    Der tragende Grund hierfür ist darin zu sehen, dass nur bei einem Wechsel der Besoldungsgruppe, sei es im Falle der Beförderung mit höherem oder des § 26 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes mit geringerem Endgrundgehalt, bereits die ihn vorbereitende Maßnahme der Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit ein Bedürfnis nach Beteiligung der Personalvertretung rechtfertigt (Fischer/Goeres, a.a.O., K § 75 RdNr. 21, 28; K § 76 RdNr. 15; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12.1.1962, BVerwGE 13, 291; Beschluss vom 14.12.1962, BVerwGE 15, 212; Beschluss vom 17.4.1970, BVerwGE 35, 164; Beschlüsse vom 3.7.1977, BVerwG VII P 8.75 und VII P 9.75).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.1977 - 127 III 77
    Fürsorge- und Schutzpflicht haben ihre Grundlage in dem öffentlich-rechtlichen gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.10.1967, BVerwGE 28, 155/162).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Begriff der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.1977 - 127 III 77
    Der tragende Grund hierfür ist darin zu sehen, dass nur bei einem Wechsel der Besoldungsgruppe, sei es im Falle der Beförderung mit höherem oder des § 26 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes mit geringerem Endgrundgehalt, bereits die ihn vorbereitende Maßnahme der Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit ein Bedürfnis nach Beteiligung der Personalvertretung rechtfertigt (Fischer/Goeres, a.a.O., K § 75 RdNr. 21, 28; K § 76 RdNr. 15; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12.1.1962, BVerwGE 13, 291; Beschluss vom 14.12.1962, BVerwGE 15, 212; Beschluss vom 17.4.1970, BVerwGE 35, 164; Beschlüsse vom 3.7.1977, BVerwG VII P 8.75 und VII P 9.75).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 9.75

    Vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher zu bewertenden

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.1977 - 127 III 77
    Der tragende Grund hierfür ist darin zu sehen, dass nur bei einem Wechsel der Besoldungsgruppe, sei es im Falle der Beförderung mit höherem oder des § 26 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes mit geringerem Endgrundgehalt, bereits die ihn vorbereitende Maßnahme der Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit ein Bedürfnis nach Beteiligung der Personalvertretung rechtfertigt (Fischer/Goeres, a.a.O., K § 75 RdNr. 21, 28; K § 76 RdNr. 15; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12.1.1962, BVerwGE 13, 291; Beschluss vom 14.12.1962, BVerwGE 15, 212; Beschluss vom 17.4.1970, BVerwGE 35, 164; Beschlüsse vom 3.7.1977, BVerwG VII P 8.75 und VII P 9.75).
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