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   VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398   

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VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398 (https://dejure.org/2019,11023)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.03.2019 - 8 CS 18.2398 (https://dejure.org/2019,11023)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. März 2019 - 8 CS 18.2398 (https://dejure.org/2019,11023)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 5, ... 80a Abs. 3 Satz 2, 146 VwGO,; §§ 52 Abs. 2a, 57c, 69 Abs. 2, 171a BBergG,; §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 (i.V.m. Anl. 1 Nr. 15.1), 7 Abs. 1 Satz 2, 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4, 74 Abs. 1 UVPG,; § 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) UVP-V Bergbau,; UmwRG §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1b
    Erweiterung des Tontagebaus

  • rewis.io

    Erweiterung des Tontagebaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz; Erfolgsaussichten der Klage eines anerkannten Umweltverbands (bejaht); allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht; bergrechtlicher Betriebsplan; obligatorischer Rahmenbetriebsplan; Antragstellung; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; ...

  • rechtsportal.de

    Bestimmung der Pflicht zu einer allgemeinen Vorprüfung gemäß § 1 S. 1 Nr. 1b dd UVP-V Bergbau; Abstellen auf die Abbaufläche des Gesamtvorhabens des Gesamtvorhabens; Berücksichtigung des Endens der Bergaufsicht für eine Abbaufläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 156
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - 21 A 102/00

    Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398
    Unter Vorhaben ist - anders als etwa in § 52 Abs. 2 BBergG - das Bergbauvorhaben als Ganzes zu verstehen (BVerwG, B.v. 21.11.2015 - 7 B 26.05 - juris Rn. 15; OVG NW, U.v. 17.12.2004 - 21 A 102/00 - NuR 2005, 416 = juris Rn. 87 ff.).

    Die Regelung über den obligatorischen Betriebsplan in § 52 Abs. 2a Satz 1 BBergG wurde im Rahmen der Umsetzung der UVP-Richtlinie ins Bundesberggesetz aufgenommen (Art. 1 Nr. 4 Buchst. b des Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes vom 12.2.1990, BGBl. I S. 215; s. dazu die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drs. 11/4015, S. 1, 7 ff.; vgl. auch OVG NW, U.v. 17.12.2004 - 21 A 102/00 - NuR 2005, 416 = juris Rn. 89).

    Im Hintergrund stand der Rechtsgedanke, dass ein Vorhaben, das einer Prüfung seiner Umweltverträglichkeit bedarf, für die Beurteilung der Umwelteinwirkungen als Ganzes in den Blick genommen werden und als Ganzes Gegenstand des Verfahrens sein soll (vgl. OVG NW, U.v. 17.12.2004 - 21 A 102/00 - NuR 2005, 416 = juris Rn. 89).

    Daraus folgt, dass bei Ausgestaltung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch einer allgemeinen Vorprüfung (§ 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG) nur das gesamte Bergbauvorhaben gemeint sein kann, nicht dagegen gegenständlich oder zeitlich begrenzte Teilabschnitte, wie sie Gegenstand eines fakultativen Rahmenbetriebsplans im Sinn von § 52 Abs. 2 Nr. 1 BBergG sein können (OVG NW, U.v. 17.12.2004 - 21 A 102/00 - NuR 2005, 416 = juris Rn. 89).

    Auch daraus ist zu schließen, dass mit Vorhaben im Grundsatz das Gesamtvorhaben gemeint ist (BVerwG, U.v. 12.6.2002 - 7 C 2.02 - NVwZ 2002, 1237 = juris Rn. 14; OVG NW, U.v. 17.12.2004 - 21 A 102/00 - NuR 2005, 416 = juris Rn. 94).

    Es liegt auch kein Fall vor, in dem das Gesamtvorhaben vor Ablauf der Frist zur Umsetzung der UVP-Richtlinie oder vor Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen im BBergG zugelassen wurde (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2005 - 7 B 26.05 - juris und die zugrundeliegende Entscheidung OVG NW, U.v. 17.12.2004 - 21 A 102.00 - NuR 2005, 416 = juris Rn. 78 ff.).

  • BVerwG, 21.11.2005 - 7 B 26.05

    Zulassung eines Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Braunkohletagebaus

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398
    Unter Vorhaben ist - anders als etwa in § 52 Abs. 2 BBergG - das Bergbauvorhaben als Ganzes zu verstehen (BVerwG, B.v. 21.11.2015 - 7 B 26.05 - juris Rn. 15; OVG NW, U.v. 17.12.2004 - 21 A 102/00 - NuR 2005, 416 = juris Rn. 87 ff.).

    Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der hier einschlägigen bergrechtlichen Bestimmungen sprechen dagegen für ein weites Verständnis im Sinn eines Gesamtvorhabens (BVerwG, B.v. 21.11.2015 - 7 B 26.05 - juris Rn. 15).

    Ziel ist es, die gesamten Auswirkungen auf die Umwelt zu erfassen sowie zu bewerten, nicht nur einzelne Teilaspekte, was es erfordert, das Vorhaben als Ganzes in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 2.11.1995 - 4 C 14.94 - BVerwGE 100, 1/7; B.v. 21.11.2015 - 7 B 26.05 - juris Rn. 19).

    Es liegt auch kein Fall vor, in dem das Gesamtvorhaben vor Ablauf der Frist zur Umsetzung der UVP-Richtlinie oder vor Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen im BBergG zugelassen wurde (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2005 - 7 B 26.05 - juris und die zugrundeliegende Entscheidung OVG NW, U.v. 17.12.2004 - 21 A 102.00 - NuR 2005, 416 = juris Rn. 78 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 10 S 1478/03

    Keine Verantwortlichkeit für Salzablagerungen eines stillgelegten

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398
    Ziel der Bergaufsicht ist es, die Erfüllung der Betriebsplanpflichten des Bergbaubetreibenden durch die Fachbehörde zu kontrollieren (VGH BW, U.v. 22.2.2005 - 10 S 1478/03 - NuR 2006, 107 = juris Rn. 23 m.w.N.).

    Die Behörde zeigt damit lediglich, dass sie im Weg einer Prognose davon ausgeht, dass eine gesteigerte Gefahr, die eine gesonderte bergrechtliche Überwachung bisher erforderlich gemacht hat, nicht mehr vorliegt (VGH BW, U.v. 22.2.2005 - 10 S 1478/03 - a.a.O. Rn. 40 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 22.12.2017 - 22 CS 17.2261

    Anspruch auf einstweilige Fortsetzung des Betriebs von vier Spielhallen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398
    Nach Ablauf der Frist ist lediglich eine Vertiefung rechtzeitig geltend gemachter Gründe möglich (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Es liegt im Übrigen auch keine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens vor (vgl. dazu BayVGH, B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 27 m.w.N).

  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398
    Vielmehr darf sich die angefochtene Entscheidung auch nicht aus anderen Gründen als richtig erweisen, was aus der entsprechenden Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO folgt (BayVGH, B.v. 21.5.2003 - 1 CS 03.60 - NVwZ 2004, 251, m.w.N.; B.v. 8.5.2017 - 8 CS 17.432 - juris Rn. 11 m.w.N.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 428).

    Insoweit beschränkt § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO die Prüfung in diesen Fällen nicht auf die dargelegten Gründe (BayVGH, B.v. 21.5.2003 - 1 CS 03.60 - a.a.O.; B.v. 8.5.2017 - 8 CS 17.432 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 C 14.94

    Erkundungsbergwerk Salzstock Gorleben; Verlängerung des Rahmenbetriebsplans;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398
    1.2.1 Die Notwendigkeit nicht auf Teilvorhaben, sondern auf das Gesamtvorhaben abzustellen und daher die Erweiterung nicht isoliert zu betrachten, folgt aus dem bergrechtlichen Vorhabensbegriff, wie er dem § 52 Abs. 2a Satz 1 BBergG sowie § 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) dd) UVP-V Bergbau zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, U.v. 2.11.1995 - 4 C 14.94 - BVerwGE 100, 1/7), die aufeinander bezogen sind.

    Ziel ist es, die gesamten Auswirkungen auf die Umwelt zu erfassen sowie zu bewerten, nicht nur einzelne Teilaspekte, was es erfordert, das Vorhaben als Ganzes in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 2.11.1995 - 4 C 14.94 - BVerwGE 100, 1/7; B.v. 21.11.2015 - 7 B 26.05 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 8 CS 17.432

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Erbringung von

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398
    Vielmehr darf sich die angefochtene Entscheidung auch nicht aus anderen Gründen als richtig erweisen, was aus der entsprechenden Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO folgt (BayVGH, B.v. 21.5.2003 - 1 CS 03.60 - NVwZ 2004, 251, m.w.N.; B.v. 8.5.2017 - 8 CS 17.432 - juris Rn. 11 m.w.N.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 428).

    Insoweit beschränkt § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO die Prüfung in diesen Fällen nicht auf die dargelegten Gründe (BayVGH, B.v. 21.5.2003 - 1 CS 03.60 - a.a.O.; B.v. 8.5.2017 - 8 CS 17.432 - a.a.O.).

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich die Dichte der Darlegung nach dem Umfang der jeweiligen Entscheidungsgründe richtet und dass gerade bei komplexen Sachverhalten - hier etwa in Bezug auf die früheren Abbauflächen sowie die Nachvollziehung der Entwicklung des Vorhabens in den letzten Jahrzehnten aus den behördlichen Akten - die Anforderungen an die Darlegung nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, B.v. 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 - BayVBl 2005, 240 = juris Rn. 28 und Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 408).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398
    Dies könnte andernfalls praktisch zur Folge haben, dass sämtliche Projekte einer bestimmten Art der Verträglichkeitsprüfung entzogen werden könnten, obgleich sie zusammengenommen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt im Sinn von Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (ABl. L 175, S. 40) haben können (vgl. EuGH, U.v. 21.9.1999 - C-392/96 - Slg 1999, I-5901 = juris Rn. 76).
  • VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922

    Beschwerde, Rechtsschutzbedürfnis, Darlegung der Beschwerdegründe, erfristete

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398
    Eine hinreichende Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung verlangt, dass die Beschwerde aufzeigt, wo und weshalb die Entscheidung des Verwaltungsgerichts überprüfungsbedürftig ist (BayVGH, B.v. 16.1.2003 - 1 CS 02.1922 - BayVBl 2004, 59 = juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 15 CS 16.1106

    Kein Drittschutz aus der Festsetzung der maximal zulässigen Gebäudehöhe im

  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 A 8.16

    Bestimmtheit; Erkennbarkeit; Gesamtinhalt des Planergänzungsbeschlusses;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2018 - 8 B 1621/17

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 8 B 18.413

    Aussetzung des Verfahrens zur Nachholung der UVP-Vorprüfung

  • BVerwG, 12.06.2002 - 7 C 2.02

    Anerkannter Naturschutzverband; Beteiligungsrecht; Rahmenbetriebsplan;

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

  • OVG Thüringen, 24.10.2014 - 1 EO 92/14

    Beseitigung eines ohne die erforderliche Genehmigung aufgestellten

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2018 - 11 B 1129/18

    Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden

  • VG Augsburg, 31.10.2018 - Au 1 S 18.1797

    Bergrechtliche Zulassung der Erweiterung eines Tontagebaus - erfolgloser

  • VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 CS 20.1962

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt Unverhältnismäßigkeit des nächtlichen

    Wird dagegen der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung voraussichtlich erfolgreich sein, ist regelmäßig die aufschiebende Wirkung anzuordnen (BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 8 CS 18.2398 - ZfB 2019, 202 = juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des

    Vielmehr darf sich die angefochtene Entscheidung auch nicht aus anderen Gründen als richtig erweisen, was aus der entsprechenden Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO folgt (BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 8 CS 18.2398 - ZfB 2019, 202 = juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 20 CS 22.530

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Sperrung von Speiseeisprodukten

    Wird dagegen der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung voraussichtlich erfolgreich sein, ist regelmäßig die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen (BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 8 CS 18.2398 - ZfB 2019, 202 = juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.08.2021 - 20 CS 21.688

    Fehlerhafte lebensmittelrechtliche Risikoanalyse für ein CBD-Hanföl

    Wird dagegen der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung voraussichtlich erfolgreich sein, ist regelmäßig die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen (BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 8 CS 18.2398 - ZfB 2019, 202 = juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.12.2020 - 20 CS 20.3139

    Entscheidung zum Feuerwerksverbot auf privaten Flächen in Augsburg bestätigt

    Wird dagegen der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung voraussichtlich erfolgreich sein, ist regelmäßig die aufschiebende Wirkung anzuordnen (BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 8 CS 18.2398 - ZfB 2019, 202 = juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Damit fällt die nunmehr auf der Ebene der Vorhabenzulassung zu beachtende Beschränkung des Prüfumfangs nach § 17 Abs. 3 UVPG a.F. bzw. § 50 Abs. 3 UVPG n.F. gewissermaßen in seine Sphäre, weshalb es - hier - unbillig erschiene, etwaige in der Vergangenheit liegende Defizite im Rahmen der Umweltprüfung im Bebauungsplanverfahren bereits im Eilverfahren zum Anlass für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zu nehmen, zumal diese ggf. auch einer Heilung zugänglich wären (vgl. dazu etwa § 4 und § 7 Abs. 5 UmwRG sowie BVerwG, Beschluss vom 13.06.2019 - 7 B 23.18 -, NVwZ 2019, 1611; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2019 - 10 S 1919/17 -, VBlBW 2019, 334; BayVGH, Beschluss vom 27.03.2019 - 8 CS 18.2398 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, NuR 2018, 118) und das Vorhaben womöglich nicht vollständig und endgültig verhindern könnten (vgl. zu diesen allein prozessualen Erwägungen im Rahmen der Interessenabwägung OVG NRW, Beschluss vom 20.05.2019 - 2 B 1649/18 -, juris).
  • VG Augsburg, 25.05.2020 - Au 9 K 18.1393

    Verbandsklage gegen bergrechtliche Zulassung der Erweiterung eines Tontagebaus

    Auf die Beschwerde des Klägers hin stellte der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. März 2019 (8 CS 18.2398) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den vorbezeichneten Bescheid des Bergamtes ... wieder her, weil nach summarischer Prüfung alles dafürspreche, dass eine Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (UVP-Vorprüfung) bestand und damit ein Verfahrensfehler im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) UmwRG vorliege.

    Der hier maßgebliche Schwellenwert nach Nr. 15.1 der Anlage 1 i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) dd) UVP-V Bergbau von 10 ha Abbaufläche wird nach der Erweiterung erreicht und überschritten (ausführlich hierzu BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 8 CS 18.2398 - Rn. 34 ff.).

    Insoweit wird vollumfänglich auf die Ausführungen im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 31. Oktober 2018 (Au 1 S 18.1797) verwiesen, die sich die Kammer zu eigen macht (zustimmend wohl auch BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 8 CS 18.2398).

  • VG Cottbus, 27.06.2019 - 3 L 36/19

    Eilverfahren gegen den Hauptbetriebsplan 2019 für den Tagebau Jänschwalde im

    Für eine von der Beigeladenen angesprochene modifizierte Interessenabwägung, wonach die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs nur dann wiederhergestellt werden darf, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen, ist nach dem Außerkrafttreten des § 4a Abs. 3 UmwRG, der auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde gelegt wurde, kein Raum mehr (vgl.: VGH München, Beschluss vom 27. März 2019 - 8 Cs 18.2398 -, zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 21.10.2020 - 6 B 2381/20

    Kein vorläufiger Stopp der Genehmigung zur Aufbewahrung sog. Castor-Behälter im

    Die vorherigen Änderungsgenehmigungen sind auch nicht nach Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 27. März 2019 - 8 CS 18.2398 -) im Sinne einer Gesamtschau bei der Frage der UVP-Pflichtigkeit der 9. Änderungsgenehmigung zu berücksichtigen.

    Andernfalls bestehe die Gefahr, dass durch Aufspaltung eine Umgehung der UVP-Pflicht (bzw. der Verpflichtung zur Vorprüfung des Einzelfalls) erfolgen könnte, so dass die Gefahr einer "Salamitaktik" bestehe (Bay. VGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 8 CS 18.2398 -, Rn. 34 - 39, juris).

  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245

    Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den

    Erweisen sich die Beschwerdegründe als berechtigt, darf sich die angefochtene Entscheidung aber nicht aus anderen Gründen als richtig erweisen, was aus der entsprechenden Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO folgt (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 8 CS 18.2398 - ZfB 2019, 202 = juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.02.2023 - 20 CS 22.2652

    Zur Einordnung von CBD-Öl als Funktionsarzneimittel

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 8 CS 20.932

    Einbeziehung von Fischereirechten in Schifffahrt

  • VGH Bayern, 08.03.2021 - 20 CS 20.2720

    Unterrichtungspflichten des Laborbetreibers bei Salmonellen

  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 8 CS 20.1109

    Schifffahrtsgenehmigung für gewerbliche Kanuvermietung

  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 8 CS 20.937

    Berücksichtigung des Fischereirechts bei Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung

  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 8 CS 20.933

    Drittschutz für Fischer bei Genehmigung für Bootsvermietung

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1051

    Vollzug einer wasserrechtlichen Untersagung des Schwellbetriebs eines

  • VGH Bayern, 26.11.2020 - 20 CE 20.2735

    Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht (Oberstufe Gymnasium) zur Bekämpfung

  • VGH Bayern, 09.10.2020 - 10 CE 20.2100

    Kein Anspruch auf die Erteilung einer Ausbildungsduldung bei ungeklärter

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1056

    Untersagung der Gewässerbenutzung einer Stau- und Kraftwerksanlage im

  • VGH Bayern, 11.01.2023 - 8 CS 22.2079

    Beschwerde gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Anordnung zur

  • VGH Bayern, 11.01.2023 - 8 CS 22.2081

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen straßenrechtliche Anordnung

  • VGH Bayern, 18.11.2021 - 20 CS 21.2521

    Lebensmittelrechtlicher Rückruf, Arzneimittel nach der Funktion

  • VGH Bayern, 27.01.2020 - 20 CS 20.2074

    "Hergestellt in einer Metzgerei" - Verbrauchertäuschung

  • VGH Bayern, 25.10.2021 - 20 CS 20.3147

    Zur Abgrenzung von Lebensmitteln und Scherzartikeln

  • VGH Bayern, 14.02.2022 - 20 CS 21.3209

    Bestimmtheit einer lebensmittelrechtlichen Anordnung

  • VG Regensburg, 22.12.2020 - RN 14 S 20.3125

    Ansteckungsverdächtiger, Aufschiebende Wirkung, Vorläufiger Rechtsschutz,

  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 20 CS 21.2815

    Folgeregelungen zur Untersagung des Inverkehrbringens eines Lebensmittels

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