Rechtsprechung
VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
KAG a.F. Art. 5 Abs. 3 S. 4, Abs. 5 Abs. 1 S. 3
Erforderlichkeit einer Sondersatzung - rewis.io
Erforderlichkeit einer Sondersatzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.1312
- VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81
- BVerwG, 02.07.2020 - 9 B 54.19
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (13)
- VGH Bayern, 27.09.2018 - 6 BV 17.1320
Sondervorteil aufgrund Straßenausbau rechtfertigt Beitragspflicht des …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81
Innerhalb dieser Grenzen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde typische Fallgruppen in einer vereinheitlichenden Weise erfasst, die das Heranziehungsverfahren praktikabel, überschaubar und effizient gestaltet (BayVGH, U.v. 16.8.2001 - 6 B 97.111 - VGHE 54, 178/179; U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 18).Entscheidendes Kriterium ist dabei das Maß der zu erwartenden Inanspruchnahme der ausgebauten Straße durch die Anlieger einerseits und die Allgemeinheit andererseits (BayVGH, U.v. 29.10.1984 - 6 B 82 A.2893 - BayVBl 1985, 117 ff.; U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 19;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 366 ff.).
Bei Fußgängerbereichen beträgt der Eigenanteil 40 v.H. Diese Eigenbeteiligungssätze entsprechen dem Vorschlag des Bayerischen Gemeindetags in seinem Satzungsmuster (Stand 23.11.2016) und halten sich nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (BayVGH, U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - Rn. 21).
- VGH Bayern, 16.08.2001 - 6 B 97.111
Anforderung an eine die Eigenbeteiligung nach Straßenkategorien abstufende …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81
Innerhalb dieser Grenzen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde typische Fallgruppen in einer vereinheitlichenden Weise erfasst, die das Heranziehungsverfahren praktikabel, überschaubar und effizient gestaltet (BayVGH, U.v. 16.8.2001 - 6 B 97.111 - VGHE 54, 178/179;… U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 18).Dabei ist auch nach den einzelnen Teileinrichtungen der Ortsstraßen zu differenzieren (BayVGH, U.v. 16.8.2001 - 6 B 97.111 - VGHE 54, 178/180 ff.).
- VGH Bayern, 18.05.2016 - 6 ZB 15.2785
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81
Denn diese Nutzung wird entweder durch die in der Straße selbst gelegenen oder über sie in der kleinräumigen Umgebung erreichbaren touristischen "Anlaufpunkte" ausgelöst, wie etwa durch Gaststätten und Hotels, das Kriminalmuseum oder den B-garten, und gehört damit zum typischen Ziel- und Quellverkehr (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 16).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2015 - 9 S 8.14
Straßenbaubeitrag; Eilverfahren; Gemeindeanteil; Anliegeranteil; Antragsbefugnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81
Die satzungsmäßige Festlegung von Gemeindeanteil und Anliegeranteil ist nur dann rechtswidrig, wenn der jeweils gewählte Anteil unter Vorteilsgesichtspunkten schlechterdings nicht mehr vertretbar ist, d.h. die Überschreitung des höchstzulässigen oder die Unterschreitung des mindestens Gebotenen völlig eindeutig ist und außer Frage steht (OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.5.2015 - 9 S 8.14 - juris Rn. 12;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 371). - VGH Bayern, 17.02.2016 - 6 ZB 14.1871
Straßenausbaubeitrag - Berücksichtigungsfähige Kosten bei gleichzeitiger …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81
Lediglich "daneben", gewissermaßen als Bestätigungsmerkmal, können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse von Bedeutung sein (…vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2009 - 6 BV 07.615 - juris Rn. 19;… U.v. 9.2.2012 - 6 B 10.865 - juris Rn. 18;… B.v. 9.3.2015 - 6 ZB 14.124 - juris Rn. 6; B.v. 17.2.2016 - 6 ZB 14.1871 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 20.02.2009 - 6 BV 07.615
Straßenausbaubeitragsrecht; Anliegerstraße; Haupterschließungsstraße; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81
Lediglich "daneben", gewissermaßen als Bestätigungsmerkmal, können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse von Bedeutung sein (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2009 - 6 BV 07.615 - juris Rn. 19;… U.v. 9.2.2012 - 6 B 10.865 - juris Rn. 18;… B.v. 9.3.2015 - 6 ZB 14.124 - juris Rn. 6;… B.v. 17.2.2016 - 6 ZB 14.1871 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung, …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81
Mit den beiden letztgenannten Vorschriften, die durch das Änderungsgesetz vom 25. Juli 2002 (GVBl. S. 322) eingefügt worden waren, hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Straßen gemeindeweit nach einheitlichen Maßstäben auf Grund einheitlicher Eigenbeteiligungssätze abgerechnet werden sollen und dass Sondersatzungen für einzelne Straßen nicht notwendig sind, aber von den Gemeinden erlassen werden können (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl. 2007, 597/599). - VGH Bayern, 09.11.2016 - 6 B 15.2732
Hohenbrunn muss Straßenausbaubeiträge erheben
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81
Bei den Straßenbaumaßnahmen, mit denen die in der historischen Altstadt gelegene und erneuerungsbedürftige B-gasse verkehrsberuhigt ausgebaut wird, handelt es sich - unstreitig - um die Erneuerung und Verbesserung einer Ortsstraße, für die die Beklagte auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG a.F. in Verbindung mit ihrer Ausbaubeitragssatzung - ABS - vom 26. Februar 2015 Beiträge von denjenigen Grundstückseigentümern erheben durfte (und musste), denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Straße besondere Vorteile bietet (zur Beitragserhebungspflicht nach früherer Rechtslage BayVGH, U.v. 9.11.2016 - 6 B 15.2732 - BayVBl 2017, 200). - VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
Art. 5 Abs. 1 S. 1 und 3 BayKAG sind verfassungsgemäß
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81
Der vom Anliegerverkehr zu unterscheidende und dem Vorteil für die Allgemeinheit zuzuordnende inner- oder überörtliche Durchgangsverkehr ist demgegenüber jeder Verkehr, der die ausgebaute Ortsstraße lediglich im Rahmen des Gemeingebrauchs durchschreitet oder durchfährt, ohne mit einer qualifizierten Beziehung zwischen Straße und anliegenden Grundstücken verbunden zu sein, also die abzurechnende Straße lediglich als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt und weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches Grundstück zum Ziel hat (BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 09.03.2015 - 6 ZB 14.124
Straßenausbaubeitrag; Straßenkategorie (Anliegerstraße); Amtsaufklärung; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81
Lediglich "daneben", gewissermaßen als Bestätigungsmerkmal, können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse von Bedeutung sein (…vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2009 - 6 BV 07.615 - juris Rn. 19;… U.v. 9.2.2012 - 6 B 10.865 - juris Rn. 18; B.v. 9.3.2015 - 6 ZB 14.124 - juris Rn. 6;… B.v. 17.2.2016 - 6 ZB 14.1871 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 09.02.2012 - 6 B 10.865
Straßenausbaubeitrag; Verteilung des beitragsfähigen Aufwands; Gemeindeanteil; …
- VGH Bayern, 11.12.2003 - 6 B 99.1270
- VGH Bayern, 31.07.2018 - 6 B 18.481
- VG Ansbach, 20.02.2020 - AN 3 K 19.00510
Beitrag für Ausbau einer Erschließungsanlage
Lediglich "daneben", gewissermaßen als Bestätigungsmerkmal, können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse von Bedeutung sein (vgl. BayVGH, U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris; U.v. 20.2.2009 - 6 BV 07.615 - juris; U.v. 9.2.2012 - 6 B 10.865 - juris; B.v. 9.3.2015 - 6 ZB 14.124 - juris; B.v. 17.2.2016 - 6 ZB 14.1871 - juris).Anliegerverkehr ist jeder Verkehr, der zu den angrenzenden Grundstücken hinführt oder von ihnen ausgeht (Ziel- und Quellverkehr), wobei er darüber hinaus auch den kleinräumigen Ziel- und Quellverkehr aus dem betreffenden Bauquartier umfasst (vgl. BayVGH, U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris).
Denn insoweit ist die historische Altstadt als solche Ziel und Quelle des Verkehrs im Bauquartier, der deshalb nicht den Charakter des Durchgangsverkehrs annimmt (vgl. hierzu auch BayVG, U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris).
Im Hinblick auf die Lage einer Anlieger straße in einer historischen Altstadt führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 6 BV 19.81 - juris Folgendes aus:.
- VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1260
Straßenausbaubeitrag für Grundstück im Fußgängerbereich
Innerhalb dieser Grenzen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde typische Fallgruppen in einer vereinheitlichenden Weise erfasst, die das Heranziehungsverfahren praktikabel, überschaubar und effizient gestaltet (…BayVGH, U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 18; U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris Rn. 22).Die satzungsmäßige Festlegung von Gemeindeanteil und Anliegeranteil ist nur dann rechtswidrig, wenn der jeweils gewählte Anteil unter Vorteilsgesichtspunkten schlechterdings nicht mehr vertretbar ist, d.h. die Überschreitung des höchstzulässigen oder die Unterschreitung des mindestens Gebotenen völlig eindeutig ist und außer Frage steht (…BayVGH, U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 19; U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris Rn. 23).
Diese Verbindungsfunktion ist umso gewichtiger, als der Innenstadtbereich aufgrund seiner Größe - anders als in dem mit Senatsurteil vom 27. Juni 2019 (6 BV 19.81 - juris Rn. 27, 31) entschiedenen Fall - nicht mehr als ein einziges Bauquartier angesehen werden kann, innerhalb dessen insgesamt lediglich Anliegerverkehr stattfindet.
- VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258
Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag
Innerhalb dieser Grenzen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde typische Fallgruppen in einer vereinheitlichenden Weise erfasst, die das Heranziehungsverfahren praktikabel, überschaubar und effizient gestaltet (…BayVGH, U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 18; U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris Rn. 22).Die satzungsmäßige Festlegung von Gemeindeanteil und Anliegeranteil ist nur dann rechtswidrig, wenn der jeweils gewählte Anteil unter Vorteilsgesichtspunkten schlechterdings nicht mehr vertretbar ist, d.h. die Überschreitung des höchstzulässigen oder die Unterschreitung des mindestens Gebotenen völlig eindeutig ist und außer Frage steht (…BayVGH, U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 19; U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris Rn. 23).
Diese Verbindungsfunktion ist umso gewichtiger, als der Innenstadtbereich aufgrund seiner Größe - anders als in dem mit Senatsurteil vom 27. Juni 2019 (6 BV 19.81 - juris Rn. 27, 31) entschiedenen Fall - nicht mehr als ein einziges Bauquartier angesehen werden kann, innerhalb dessen insgesamt lediglich Anliegerverkehr stattfindet.
- VG Würzburg, 05.05.2021 - W 2 K 19.730
Kommunalabgaben, Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, Gemeindeanteil, …
Innerhalb dieser Grenzen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde typische Fallgruppen in einer vereinheitlichenden Weise erfasst, die das Heranziehungsverfahren praktikabel, überschaubar und effizient gestaltet (…BayVGH, U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 18; U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris Rn. 22). - VG München, 30.06.2023 - M 28 K 20.4803
Straßenausbaubeitragsrecht, teilweise erfolgreiche Klage, Anlagenabgrenzung …
Der Einzelrichter folgt hinsichtlich der zutreffenden Einordnung von Straßen in die zur Festlegung der Eigenbeteiligung der Gemeinden satzungsmäßig erforderlichen Straßenkategorien der insoweit gefestigten Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (…BayVGH, B.v. 15.6.2020 - 6 ZB 20.980 - juris Rn. 12;… U.v. 6.2.2020 - 6 B 19.1258 - juris Rn. 27;… B.v. 15.7.2019 - 6 ZB 19.157 - juris Rn. 7; U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris Rn. 28 jeweils m.w.N.) sowie den hiermit in Einklang stehenden Literaturmeinungen (…Driehaus/Raden, a.a.O., § 34 Rn. 49 ff.;… Matloch/Wiens, a.a.O., Rn. 2123), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. - VG Augsburg, 06.05.2021 - Au 2 K 21.68
Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag - Festsetzungsverjährung
Dies gilt jedoch gemäß Art. 19 Abs. 8 Satz 2 KAG nicht, wenn die Vorteilslage ist bis zum 31. Dezember 2024 entstanden ist und die Gemeinde eine fiktive Abrechnung des endgültigen Beitrags vorgenommen hat (vgl. zur Frage des anzuwendenden Rechts BayVGH, U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris Rn. 15). - VG Würzburg, 05.05.2021 - W 2 K 19.731
Kommunalabgaben, Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, Gemeindeanteil, …
Innerhalb dieser Grenzen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde typische Fallgruppen in einer vereinheitlichenden Weise erfasst, die das Heranziehungsverfahren praktikabel, überschaubar und effizient gestaltet (…BayVGH, U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 18; U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris Rn. 22).