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   VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465, 12 BV 11.465   

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VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465, 12 BV 11.465 (https://dejure.org/2011,14461)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2011 - 12 BV 11.465, 12 BV 11.465 (https://dejure.org/2011,14461)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 12 BV 11.465, 12 BV 11.465 (https://dejure.org/2011,14461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    (Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe nach dem (früheren) Schwerbehindertengesetz; Begriff des Arbeitsplatzes in § 7 Abs. 1 SchwbG)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe nach dem (früheren) Schwerbehindertengesetz bei weniger als 16 Arbeitsplätzen - Begriff des Arbeitsplatzes in § 7 Abs. 1 SchwbG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung eines Arbeitsplatzes im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG i.d.F. von 1986 von einer vereinsrechtlichen Verpflichtung zur Leistung von Diensten; Begriff des Arbeitsplatzes in § 7 Abs. 1 SchwbG i.d.F. von 1986

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung eines Arbeitsplatzes im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG i.d.F. von 1986 von einer vereinsrechtlichen Verpflichtung zur Leistung von Diensten; Begriff des Arbeitsplatzes in § 7 Abs. 1 SchwbG i.d.F. von 1986

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465
    Hinsichtlich der Berufungsbegründung ist dem Beklagten einzuräumen, dass das Bundesarbeitsgericht in Nummer 1 des veröffentlichten Leitsatzes seines Beschlusses vom 22. März 1995 (NJW 1996, 143) festgestellt hat, dass die ... Kirche Hamburg e.V. keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne der Art. 4, 140 GG ist, und in dem folgenden Leitsatz 2 weiter festgestellt hat, dass hauptamtliche (aktiv tätige) außerordentliche Mitglieder von ... Arbeitnehmer im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG sind (dazu NJW 1996, 143/150 f.).

    "Andererseits kommt als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht (BAG 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289; 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 51; Senat 22. März 1995 - 5 AZB 21/94 - BAGE 79, 319, 357; 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256).

    Denn sowohl Vereinsmitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag in Form von Dienstleistungen für den Verein erbringen, als auch Arbeitnehmer leisten ihre Dienste in persönlicher Abhängigkeit (so ausdrücklich BAG vom 3.6.1975 NJW 1976, 386; BAG vom 22. März 1995 a.a.O).

    Als wesentliche Merkmale eines Umgehungsgeschäfts benennt das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22. März 1995 (a.a.O.), dass der Zweck einer zwingenden Rechtsnorm dadurch vereitelt werde, dass andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten missbräuchlich, das heißt ohne einen im Gefüge der einschlägigen Rechtsnorm sachlich rechtfertigenden Grund, verwendet werden.

  • BVerwG, 06.11.1997 - 1 C 18.95

    Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins Scientology Neue Brücke e. V.:

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465
    In einem anderen Zusammenhang stellt das Bundesverwaltungsgericht zu einer Untergliederung der ...-Gemeinschaft in seiner Entscheidung vom 6. November 1997 (BVerwGE 105, 313) im Leitsatz fest, dass Leistungen, die ein Verein in Verwirklichung seines nichtwirtschaftlichen Zweckes seinen Mitgliedern entgeltlich erbringt, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne von §§ 21, 22, 43 Abs. 2 BGB nur dann begründen, wenn diese Leistungen unabhängig von den mitgliedschaftlichen Beziehungen üblicherweise auch von anderen angeboten werden.

    Die Frage einer wirtschaftlichen Betätigung der ... Gemeinschaft ist durch BVerwGE 105, 313 geklärt.

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465
    "Andererseits kommt als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht (BAG 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289; 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 51; Senat 22. März 1995 - 5 AZB 21/94 - BAGE 79, 319, 357; 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256).

    Denn sowohl Vereinsmitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag in Form von Dienstleistungen für den Verein erbringen, als auch Arbeitnehmer leisten ihre Dienste in persönlicher Abhängigkeit (so ausdrücklich BAG vom 3.6.1975 NJW 1976, 386; BAG vom 22. März 1995 a.a.O).

  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465
    Abgrenzung eines Arbeitsplatzes im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG (i. d. F. der Bekanntmachung vom 26. August 1986) von einer vereinsrechtlichen Verpflichtung zur Leistungen von Diensten (wie BAG vom 26. September 2002 NJW 2003, 161).

    Der Beklagte geht in seiner Berufungsbegründung allerdings nicht mehr näher auf den weiteren Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 26. September 2002 (NJW 2003, 161) ein, in dem einem hauptamtlichen Mitglied der ... zuerkannt worden ist, in einer vereinsrechtlichen Beziehung zur ... Kirche zu stehen und nicht in einem Arbeitsverhältnis.

  • SG Düsseldorf, 07.05.2004 - S 3 AL 48/03

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465
    Das kann etwa im Falle rein buchhalterischer Tätigkeiten eines hauptamtlichen tätigen Vereinsmitgliedes, der seinen Lebensunterhalt aus den Zahlungen der ... Gemeinschaft bestreitet, anders sein, indes sind die hier zu entscheidenden Fälle aus dem Jahre 1993 nicht mit dem Fall vergleichbar, weil das Sozialgericht Düsseldorf am 7. Mai 2004 (Az. S 3 AL 48/03) nur zur Frage der Arbeitslosigkeit gemäß §§ 117, 118 Drittes Buch Sozialgesetzbuch im Falle eines selbstständig Tätigen entschieden hat und nicht zur Frage des Vorliegens eines Arbeitplatzes nach §§ 5, 7, 11 SchwbG.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2003 - 1 S 1972/00

    Scientology-Untergliederung - kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465
    Soweit der Verkauf von Waren wie etwa scientologische Schriften und das Angebot entgeltlicher Dienstleistungen, oder etwa der Einführungskurs an Nichtmitglieder, auf eine Erwerbstätigkeit hindeuten können, ergeben sich für das Jahr 1993 nur hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass diese Handlungen von dem sog. Nebenzweckprivileg gedeckt sind, weil sie insoweit als unternehmerische Tätigkeit gegenüber Nichtmitgliedern dem Hauptzweck des Vereins zu- und untergeordnet und lediglich Hilfsmittel zur Erreichung des satzungsmäßigen Gesamtzweckes sind, der nicht losgelöst von der Überzeugung seiner Mitglieder bestimmt werden kann (VGH BW vom 12.12.2003 NVwZ-RR 2004, 904/906).
  • VGH Bayern, 02.11.2005 - 4 B 99.2582

    Idealverein; Wirtschaftsverein; Entzug der Rechtsfähigkeit; Scientology;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465
    Dem folgte der 4. Senat der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 2. November 2005 (Az. 4 B 99.2582), wenn er unter anderem ausführt, dass aus der Eigenart der vom ...-Verein angebotenen Waren und Leistungen und ihrer untrennbaren Einbettung in die Lehre von ... folge, dass in diesem Bereich auch kein Anbieterwettbewerb besteht, der für das Vorliegen eines Marktes wesentlich sei.
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465
    Angesichts der dargelegten Gesamtumstände hat der Senat von weiteren Ermittlungen zum Sachverhalt abgesehen, weil das Maß der gerichtlichen Amtsermittlung nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 27. Juli 2011 erfüllt ist (vgl. dazu Rixen in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 86 RdNr. 48 unter Hinweis auf BVerfGE 85, 36/58).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98

    Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465
    Arbeitsplatz ist so gesehen der einem Arbeitnehmer in einem Betrieb zugewiesene Tätigkeitsbereich mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten (vgl. nur BVerwG vom 21.10.1987 NZA 1988, 431 und vom 8.3.1999 NZA 1999, 826).
  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89

    Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465
    "Andererseits kommt als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht (BAG 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289; 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 51; Senat 22. März 1995 - 5 AZB 21/94 - BAGE 79, 319, 357; 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256).
  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 289/07

    Zulässigkeit eines Sonderbeitrags im Verein

  • BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54

    Schwester - Rotes Kreuz - Mitglied einer Schwesternschaft - Arbeitsverhältnis -

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84

    Pflichtplatzquote - Beschäftigungspflicht - Anrechnung von Arbeitnehmern auf die

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058

    Ausgleichsabgabe; Transfergesellschaft; Begriff des Arbeitsplatzes;

    Maßgeblich ist das Maß der Eingliederung in die Arbeitsorganisation und der Umfang des Weisungsrechts des Arbeitgebers (vgl. BayVGH vom 27.7.2011 Az. 12 BV 11.465; vgl. auch Trenk-Hinterberger, a.a.O., § 73 RdNr. 5; Schneider, a.a.O., § 73 RdNr. 4; Düwell, a.a.O., § 73 RdNr. 6 m.w.N.).

    Das Verfahren ist nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. BayVGH vom 27.7.2011 Az. 12 BV 11.465).

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