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   VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454   

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VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454 (https://dejure.org/2014,24227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.08.2014 - 3 ZB 14.454 (https://dejure.org/2014,24227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. August 2014 - 3 ZB 14.454 (https://dejure.org/2014,24227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beamtenrecht; Oberrechtsrat (BesGr. A 14); Leiter des Rechtsamts einer Gemeinde; Änderung des Aufgabenbereichs; amtsgemäßer Aufgabenbereich; amtsangemessene Beschäftigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 18.12.2009 - 3 CE 09.1986

    Umsetzung; Regierungsdirektor an einem Universitätsklinikum; Umstrukturierung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454
    Es stellt einen sachlichen Grund dar, aus Gründen der Verbesserung der Verwaltungsstruktur einer Gemeinde bestimmte Aufgabenbereiche neu festzulegen und im Sinne einer Koordination von Aufgaben bei einer Stelle Querschnittaufgaben beim zuständigen Rechtsamt zu bündeln, das dann in der Lage ist, sich fachkundiger und intensiver mit auftretenden Rechtsfragen zu befassen, die von der jeweiligen Fachabteilung nicht (allein) bewältigt werden können (vgl. BayVGH B.v. 18.12.2009 - 3 CE 09.1986 - juris Rn. 40).

    Eigene Sachbearbeitung ist für einen Oberrechtsrat, der sich - als Volljurist - mit juristischen Fragestellungen zu befassen hat, auch amtsangemessen (vgl. BayVGH. B.v. 18.12.2009 - 3 CE 09.1986 - juris Rn. 30).

    Wenn sich der Kläger mit dem derzeitigen Aufgabenspektrum nicht ausgelastet fühlt, erscheint es umso weniger verständlich, dass er dann die Übernahme von Aufgaben, deren Erledigung der Dienstherr ihm überträgt, ablehnt (vgl. BayVGH B.v. 18.12.2009 - 3 CE 09.1986 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454
    Deshalb kann im Ergebnis auch offen bleiben, ob die Klage überhaupt zulässig ist, da der Kläger gegen die Verwaltungsanordnung des ersten Bürgermeisters des Beklagten vom 11. November 2011, mit der im Wege der Organisationsverfügung der bisherige Aufgabenbereich des Klägers geändert wurde, nicht mittels allgemeiner Leistungsklage vorgegangen ist (vgl. BVerwG U.v. 28.11.1991 - 2 C 7/89 und 2 C 41/89 - jeweils juris Rn. 16 f.).

    Es genügt hierfür jeder sachliche Grund, sofern dem Beamten ein angemessener Aufgabenbereich verbleibt (BVerwG U.v. 28.11.1991 - 2 C 41/89 - juris Rn. 19) und kein Ermessensmissbrauch vorliegt (BVerwG U.v. 22.5.1980 - 2 C 30/78 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454
    Deshalb kann im Ergebnis auch offen bleiben, ob die Klage überhaupt zulässig ist, da der Kläger gegen die Verwaltungsanordnung des ersten Bürgermeisters des Beklagten vom 11. November 2011, mit der im Wege der Organisationsverfügung der bisherige Aufgabenbereich des Klägers geändert wurde, nicht mittels allgemeiner Leistungsklage vorgegangen ist (vgl. BVerwG U.v. 28.11.1991 - 2 C 7/89 und 2 C 41/89 - jeweils juris Rn. 16 f.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838).
  • VGH Bayern, 23.01.2012 - 3 ZB 11.1088

    Dienstliche Beurteilung; Begründungsmängel im Urteil; fehlerhafte

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454
    Allein die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (BayVGH B.v. 23.1.2012 - 3 ZB 11.1088 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 25.09.2000 - 3 BS 72/00
    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454
    Auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, weil das Verwaltungsgericht dem Urteil insoweit einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hätte (SächsOVG B.v. 25.9.2000 - 3 BS 72/00 - juris Rn. 5), wird damit nicht dargetan.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454
    Der Beamte hat zwar auch unter Fürsorgegesichtspunkten (§ 45 BeamtStG) kein Recht auf unveränderte/ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkret-funktionellen Amtes, sondern muss eine Änderung des ihm übertragenen Aufgabenbereichs nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinn hinnehmen (BVerwG U.v. 23.9.2004 - 2 C 27/03 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454
    Es genügt hierfür jeder sachliche Grund, sofern dem Beamten ein angemessener Aufgabenbereich verbleibt (BVerwG U.v. 28.11.1991 - 2 C 41/89 - juris Rn. 19) und kein Ermessensmissbrauch vorliegt (BVerwG U.v. 22.5.1980 - 2 C 30/78 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Regierungsdirektors beim Universitätsklinikum

    Bei beiden Maßnahmen handelt es sich jedoch nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen das sog. Betriebsverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn berührenden Organisationsakt (BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 - juris Rn. 21; B.v. 26.2.2015 - 3 ZB 14.499 - juris Rn. 5).

    Die gerichtliche Überprüfung ist grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgeblich mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus sonstigen Gründen willkürlich sind (BayVGH, B.v. 27.8.2014 a. a. O. Rn. 22; B.v. 26.2.2015 a. a. O. Rn. 6).

    Es ist sachgerecht, zur Verbesserung der Verwaltungsstruktur bestimmte Aufgabenbereiche neu festzulegen und i. S.e. Koordination von Aufgaben rechtliche Dienstleistungen bei der zuständigen Stabsstelle "Recht" zu bündeln, die besser dazu in der Lage ist, sich fachkundiger und eingehender mit den auftretenden Rechtsfragen zu befassen, als das jeweilige Sachgebiet, um so eine Beschleunigung und Optimierung der Arbeitsprozesse zu gewährleisten (BayVGH, B.v. 18.12.2009 - 3 CE 09.1986 - juris Rn. 40; B.v. 27.8.2014 a. a. O. Rn. 23).

    Zudem ist denkbar, dass jederzeit rechtliche Fragestellungen auftauchen können, für die seitens des Klägers Kapazitäten vorhanden sein müssen (BayVGH, B.v. 27.8.2014 a. a. O. Rn. 36).

    wurde zu Recht mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei der unter Beweis gestellten Tatsache um eine der maßgeblichen Einschätzung des Dienstherrn unterfallende Bewertung handelt, die dem Beweis durch Sachverständigengutachten nicht zugänglich ist (BayVGH, B.v. 27.8.2014 a. a. O. Rn. 41; B.v. 8.6.2015 a. a. O. Rn. 19).

  • VG München, 08.04.2015 - M 5 E 15.388

    Umsetzung - Überlastungsanzeige - Amtsangemessene Tätigkeit

    bb) Der Antragstellerin ist mit der Stabsstelle "Rechtsangelegenheiten" ein einer Beamtin der Besoldungsgruppe A 13 quantitativ wie qualitativ amtsangemessener Aufgabenbereich übertragen (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 - juris).

    Es kann jedenfalls bei den übertragenen Aufgaben nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragstellerin quantitativ unterfordert wäre oder dass ihr nur "Pseudobeschäftigungen" zugewiesen worden wären, die sie mit einer unbestimmten Zeit des Bereithaltens und des Wartens und damit mit faktischer Nichtbeschäftigung zubringen würde (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 - juris Rn. 32 unter Hinweis auf BVerwG U.v. 22.6.2006 - 2 C 26/05 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715

    Umsetzung einer schwerbehinderten geschäftsleitenden Beamtin

    Es kann jedenfalls bei den übertragenen Aufgaben nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragstellerin qualitativ oder quantitativ unterfordert wäre oder dass ihr nur "Pseudobeschäftigungen" zugewiesen worden wären, die sie mit einer unbestimmten Zeit des Bereithaltens und des Wartens und damit mit faktischer Nichtbeschäftigung zubringen würde (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 - juris Rn. 32 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 22.6.2006 - 2 C 26/05 - juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2020 - 1 L 98/20

    Schadenersatz aufgrund Dienstpflichtverletzung: Beurteilung des Verschuldensgrads

    Die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme genügt dagegen zur Begründung ernstlicher Richtigkeitszweifel nicht (vgl. etwa OVG LSA, Beschlüsse vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris Rn. 7, vom 28. Februar 2012 - 1 L 159/11 -, juris Rn. 5, und vom 15. September 2017 - 2 L 23/16 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 6 A 208/14 -, juris Rn. 7; NdsOVG, Beschluss vom 12. August 2014 - 8 LA 71/14 -, juris Rn. 11; BayVGH, Beschlüsse vom 27. August 2014 - 3 ZB 14.454 -, juris Rn. 5, und vom 29. November 2016 - 3 ZB 13.1500 -, juris Rn. 6, vom 18. Dezember 2019 - 20 ZB 19.602 -, juris Rn. 5; VGH BW, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 4 S 191/15 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 3 A 666/16 -, juris Rn. 6).
  • VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95

    Umsetzung eines geschäftsleitenden Beamten einer Gemeinde

    Es kann jedenfalls bei den übertragenen Aufgaben nicht davon gesprochen werden, dass die Antragstellerin quantitativ unterfordert wäre oder dass ihr nur "Pseudobeschäftigungen" zugewiesen worden wären, die sie mit einer unbestimmten Zeit des Bereithaltens und des Wartens und damit mit faktischer Nichtbeschäftigung zubringen würde (vgl. BayVGH, B.v. 27.08.2014 - 3 ZB 14.454 - juris, Rn. 32 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 22.06.2006 - 2 C 26/05 - juris, Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234

    Umsetzung eines Beamten wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

    Es kann jedenfalls bei den übertragenen Aufgaben nicht davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller qualitativ oder quantitativ unterfordert wäre und er infolgedessen unbestimmte Zeit mit faktischer Nichtbeschäftigung zubringen müsste (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 - juris Rn. 32; BVerwG, U.v. 22.6.2006 - 2 C 26/05 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 26.02.2015 - 3 ZB 14.499

    Leitende Verwaltungsdirektorin (A 16); Aufgabenänderung; rechtliche Leitung des

    Bei beiden Maßnahmen handelt es sich jedoch nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen das sog. Betriebsverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn berührenden Organisationsakt (BayVGH, U.v. 1.6.1994 -3 B 93.234 juris Rn. 25; B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 14.03.2022 - 3 CE 22.413

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Amtstierarztes

    Die gerichtliche Überprüfung ist grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgeblich auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus sonstigen Gründen willkürlich sind (BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 - juris Rn. 22; B.v. 26.2.2015 - 3 ZB 14.499 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 ZB 13.245

    Besoldungsrechtliche Auswirkung einer vorläufigen Entbindung von der Funktion als

    Allerdings geht der Senat - im Unterschied zum Verwaltungsgericht - davon aus, dass es sich bei der Entbindung des Klägers von der mit einer Stellenzulage versehenen Funktion als Seminarlehrer nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine Änderung seines bisherigen Aufgabenbereichs (Änderung des Amts im konkret-funktionellen Sinn) handelte (vgl. BayVGH, B. v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 - juris Rn. 21), da eine Stellenzulage das Amt im statusrechtlichen Sinn unberührt lässt (vgl. BayVGH, B. v. 30.9.2009 - 3 CE 09.1879 - juris Rn. 45), so dass der hiergegen eingelegte Widerspruch die tatsächlichen Wirkungen der vorläufigen Entziehung der Tätigkeit nicht suspendieren konnte.
  • VG München, 26.01.2022 - M 5 E 21.6337

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Amtstierarztes

    Die gerichtliche Überprüfung ist grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn für die Änderung des übertragenen Funktionsamtes seiner tatsächlichen Einschätzung entsprechen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgeblich auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus sonstigen Gründen willkürlich sind (BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 - juris Rn. 22; B.v. 26.2.2015 - 3 ZB 14.499 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2020 - 1 L 103/18

    Aufhebung eines Ablehnungsbescheides zur Aufbauhilfe Hochwasser 2013 und

  • VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 AE 14.788

    Beamtenrecht; Änderung des Aufgabenbereichs; amtsangemessene Beschäftigung;

  • VG München, 28.03.2023 - M 5 K 21.2236

    Amtsangemessene Beschäftigung, Oberarzt, Radiologe, Validierung der Befunde der

  • VG München, 15.12.2015 - M 5 K 13.3470

    Zentralisierung von Laborleistungen

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